Als Selbstständiger für Schäden am KFZ vom Auftraggeber versichert?
Ich führe erst seit Kurzem selbständige Tätigkeiten aus.Für meinen Auftraggeber A muss ich nun eine weite Strecke mit deren Firmenwagen zurücklegen, da die Dienstleistung an einem anderen Ort durchgeführt wird.Wie sieht es da im Schadenfall mit der Versicherung aus und wer haftet? Wie sichere ich mich außerdem gegen Schäden an Transportgütern des Unternehmens B ab, welches meinen Auftraggeber A damit beauftragt hat, diese im KFZ von A (welches ich ja fahre) zu transportieren?
3 Antworten
Der Schaden den du Dritten zufügst, wird von der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeugs reguliert.
Der Schaden am Fahrzeug wird von der Kasko reguliert, falls diese besteht und es ein versicherter Schaden ist (z.B. Zusammenstoß mit Haarwild/Tieren über die Teilkasko, von dir verschuldeter Unfallschaden über die Vollkasko). Wenn es keine Kasko gibt und du den Schaden schuldhaft verursacht hast, haftest du. Das bezahlst du dann auch aus eigener Tasche da dafür keine Versicherung aufkommt. An deiner Stelle würde ich das Fahrzeug nicht fahren, wenn keine Vollkasko besteht.
Für die transportierten Güter wäre für B erstmal A der Ansprechpartner, da zwischen denen das Vertragsverhältnis besteht. Kann gegebenenfalls über eine Frachtführer Haftungs Versicherung gedeckt sein, falls denn A ein Spediteur ist. Auch hier könnte die Möglichkeit bestehen, dass A den Schaden wiederum von dir verlangt (wenn du den Schaden schuldhaft verursacht hast), da du kein Angestellter bist. Bin ich mir grad nicht 100% sicher. Kann auf jeden Fall kompliziert werden. Dagegen kannst du dich auch nicht versichern (wäre möglich, wenn du wiederum ein Fuhrbetrieb bist, der als Subunternehmer für A fährt, siehe Frachtführer-Haftungs-Versicherung. Aber auch das nur in deinem eigenen Fahrzeug).
Es gibt Spezialmakler für Betriebshaftpflichten & auch Betriebsunterbrechungsversicherungen.
Bei uns in der Branche macht das z. B. www.erpam.com
Zum einen hat jede Firma für ihre Fahrzeuge eine Versicherung und die kommt dann für die Schäden auf. Alles andere ist abzocke.
Zum anderen ist es fast schon eine Pflicht für selbstständige eine eigene Betriebshaftpflicht und Betriebsrechtschutzversicherung zu haben.
Jetzt kommt ein großes Achtung:
Du bist selbstständig, musst aber mit eienm Fahrzeug deines Auftraggebers fahren. Du bist Weisungsgebunden und musst dessen weitere Arbeitsmittel und Materialien nutzen?
Du bist von nur diesem einen Auftrageber abhängig?
Dann bist du scheinselbstständig. Und das kann teuer werden.
Schaue hier:
https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/