Kommerziell als Student ohne Gewerbe fotografieren?
Hi!
Ich fotografiere schon eine Weile unkommerziell, mit großem Aufwand und wollte fragen, ob ich als Student auch ohne Gewerbe beispielsweise Hochzeiten fotografieren kann, solange der Steuerfreibetrag jährlich nicht überschritten wird?
Gruß!
4 Antworten
Vielleicht hilft ja erst mal Basiswissen zur Selbständigkeit weiter:
https://gruenderplattform.de/geschaeftsideen/selbstaendig-als-studentin
Und hier noch was zur Tätigkeit als Fotograf:
http://www.fotorecht-bildrecht.de/rechtliche-grundlagen-der-taetigkeit-als-fotograf/
In Deutschland ist eine Gewerbeanmeldung Pflicht für gewerbliche Tätigkeiten.
Im Kundenauftrag gegen Entgelt zu fotografieren, beispielsweise auf Hochzeiten, ist gewerblich im Sinne des § 15 EStG.
Du meldest das an, weil du das geweblich machst und Einnahmen erzielst. Was davon wirklich Steuerfrei ist, entscheidet dann das Finanzamt. Hauptsache die haben eine Gewerbeanmeldung.
Wie die genau aussehen mußt, wird dir die IHK in deiner Umgebung sagen können.
Wie bitte? Hab´ich irgendwo geschrieben, das er bei der IHK eine Gewerbeanmeldung machen muss?
Anscheinend hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe. Deswegen ein bisschen einfacher für dich:
Die IHK bietet kostenfreie Beratungsgespräche an, wo der Fragesteller sich beraten lassen kann, ob und wie er sein zukünftiges Gewerbe als Fotograf anmelden kann. Was er Alles beachten muß, was geht und was nicht geht.
Danke. Bitte nicht die Contenance verlieren. Gutefrage nicht mit Facebook verwechseln.
Kommerziell heißt ja nichts anderes als gewerblich. Selbstverständlich muss das Gewerbe angemeldet werden. Oder du handelst als Künstler, und wärst sozialversicherungspflichtig.
Eine Gewerbeanmeldung macht man in der Kommune in der man gemeldet ist. Das ist erst mal nur eine formelle Sache, dafür braucht man keine Berater.