Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Solange du dein Gewerbe im Nebenerwerb ausübst - kein Problem, wenn du auf die max. 470€ Gesamteinkommen achtest ;-)
  • Das monatliche Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf 470 Euro (hier: 2021) nicht übersteigen. Bitte beachten Sie: Mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt über 450 Euro sind Sie versicherungspflichtig. Sie dürfen dann nicht mehr in der beitragsfreien Familienversicherung mitversichert sein.
  • Für hauptberuflich Selbstständige und Auszubildende mit Ausbildungsvergütung ist keine Familienversicherung möglich.

Steuer auf das Geld muss man bei über 17.000€ jährlich bezahlen oder?

Also bei der "Kleinunternehmer-Regelung" geht es um den Umsatz, dagegen interessiert sich das Finanzamt nur für den Gewinn, also Umsatz abzgl. der Betriebskosten!

Da verwechselst du was mit der "Kleinunternehmer-Regelung" bis 22.000€ (17.000€ war vorher!):

Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige sind Unternehmer - auch mit einer noch so kleinen und ggf. nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Die oft benutzten Begriffe "Kleingewerbe" oder "Nebengewerbe" gibt es in der Realität der Gesetze und Verordnungen gar nicht. Beide sind Unternehmer.
Auch der Begriff "Mehrwertsteuer" entstammt mehr der Umgangssprache als entsprechenden Gesetzen. In dieser Seite wird daher überwiegend der Begriff "Umsatzsteuer" benutzt.
Für Gewerbetreibende und feiberuflich Tätige gibt es aber hinsichtlich der Umsatzsteuer zwei Verfahren:
  • Regelbsteuerung

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus und führt sie ans Finanzamt ab. Umsatzsteuer, die er selbst für Lieferungen oder Dienstleistungen zu seinem Unternehmen gezahlt hat, bekommt er vom Finanzamt erstattet.

Der Unternehmer weist in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer aus. Er kann dafür aber auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Bei Umsätzen unter 22.000 € pro Jahr (bis 2019:17.500 € pro Jahr) (oft am Anfang der selbstständigen unternehmerischen Tätigkeit) kann man zwischen diesen Besteuerungsarten wählen. Argumente für oder gegen die beiden Besteuerungsarten finden Sie in meiner Seite Gewerbe-FAQ.

Nachzulesen in klicktipps.de bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe-wechsel-unternehmer-kleinunternehmer.php

Versteuern mußt du deinen Gewinn ab dem ersten Cent mit deiner jährl. Ek-Steuererklärung in der Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb; jedoch gibt es für Singles den Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ im Jahr ;-)

Weitere Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

Viel Erfolg wünsch' ich dir

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte siola55 bestätigt
  1. Solange du im Monat keinen größeren Gewinn als 470 € machst, kannst du in der Familienversicherung bleiben.
  2. Steuererklärung musst du in jedem Fall machen und abgeben, auch wenn du Verluste machst.
  3. Einkommensteuer musst du zahlen, wenn dein jährlicher Gewinn 9.744 € übersteigt. Auf den darüber liegenden Betrag ein paar Steuern zu zahlen, tut aber gar nicht weh. Wenn du aber unter dem für die Familienversicherung maßgeblichen Betrag bleibst, kommst du aber nicht in diese Regionen.

Ja, kannst du. Es ist doch nur ein Nebengewerbe. Also nicht dein Haupteinkommen.