Sozialstunden nicht gemacht, und dann?

10 Antworten

Es kann sein, dass du in Ordnungshaft kommt.

Das kommt ganz drauf an. Kommt dann eben wieder vor den Richter und der entscheidet was weiter passiert.

Die werden dich Anschreiben und ermahen deine Sozialstunden nachzuholen. Wenn du aber darauf auch nicht reagierst wirst du halt die Stunden im Gefängnis absitzen müßen. Die haben es natürlich lieber, wenn du irgendwie diese Stunden ableistet als dich ins Gefängnis zu stecken, denn im Gefängnis kostest du den Staat Geld.

Ich vermute, daß Du nach Jugendrecht zu einer Arbeitsauflage verurteilt wurdest. Also keine Bewährung und keine Einstellung des Verfahrens. In diesem Fall kann gegen Dich ein Ungehorsamsarrest festgesetzt werden, der zwischen einem Wochenende und 4 Wochen dauern kann. Danach fallen die Stunden aber nicht weg, sondern sie müssen trotzdem noch gemacht werden. Es ist also sehr ratsam, wenn du so schnell wie möglich die restlichen Stunden machst. Wenn Du dafür noch eine neue Einsatzstelle benötigst, solltest Du umgehend Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.

hatte in meinem bakanntenkreis neulich das selbe problem. schau mal im jugendgerichtsgesetz § 11 der 3.Satz. der paragraph besagt dass du, nachdem der jugendarrest schon verhängt wurde, zeit hast bis zum antritt des arrests um deine stunden abzuarbeiten. dann musst du nicht zum arrest erscheinen. sollte bei wir wirklich jugendarrest verhängt werden empfehle ich aber trotzdem bei der haftanstalt anzurufen um sicherzustellen dass das auch klappt. vergiss dann nicht auf eine bestätigung für dich zu beharren

LG