Erfahrungen mit MPU und TÜV Süd und Co?
Ich habe gerade wieder einmal am eigenen Leib erfahren, wie dreist die Vorgehen um an Kohle zu kommen. Habe schon einmal MPU gemacht vor 4 Jahren und hab danach meinen Schein zurückbekommen.
Nun habe ich ein Gerichtsurteil zu verantworten wegen Handel mit Btmg und habe angegeben dass ich Ende 2012 regelmäßig Cannabis konsumiert habe. Nun im Februar 2014 bekomme ich die Aufforderung ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu erbringen. Ich habe erstmal Einspruch eingelegt, auch wenn es nicht viel bringen sollte ;)
Nun bekomme ich die Aufforderung wegen dieser Aussage eine MPU vorzulegen bis 31.05.2014. Ich habe durch diverse Erfahrungen und Infos nun gehört, dass ich da zu 100% keine Chance habe diese zu bestehen. Trotzdem wurde ich von der TÜV Süd dazu aufgerufen ein Beratungsgespräch mit einem Verkehrspsychologen zu sprechen für 99 Euro! Und die Antwort die ich bekommen werde, weiß ich eigentlich schon jetzt. Achja, zur Info: Ich habe seit diesem Vorfall im Jahr 2012 keine Drogen mehr konsumiert.
Der Termin wäre morgen, doch scheint es mir mittlerweile unnötig da ich wohl nach Führerscheinentzug dann mit meinem Anwalt dagegen vorgehen kann und kann mir erstmal die MPU Kosten sparen. Wer hat ähnliche Erfahrungen?? Und soll ich den Termin absagen?
2 Antworten
Hallo
kein Anwalt der Welt kann gegen eine MPU - Anordnung was machen.
und die MPU kannst du gar nicht bestehen ohne 1 Jahr Abstinenznachweise.
du hast dich leider selbst reingeritten, regelmäßiger Konsum ist nicht erlaubt.
Mein Anwalt, der allerdings nicht aus dem Verkehrsrecht ist, hat mir mitgeteilt das ein Vorgehen erst nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist.
das würde stimmen, wenn die MPU ungerechtfertigt angeordnet wäre
die MPU ist aber in deinem Fall gerechtfertigt angeordnet.
wenn ich schon davor weiß das ich es gar nicht schaffen kann in dieser Zeit.
die kurze Frist ist mit Absicht so kurz angelegt
. Aber welchen Nachweis hat denn die Führerscheinstelle das ich überhaupt etwas konsumiert habe? Überhaupt keinen,
es gibt keinen besseren Beweis als deine Aussage!
die wie ich der Sachbearbeiterin vom Amt auch mitteilte, eine Schutzbehauptung war um dadurch rechtlich taktisch die veräußerte Summe des Btmg zu verringern.
wie du jetzt selber siehst war das ein Schuss der nach hinten losging.
wegen dieser Schutzbehauptung (die sehr viele unüberlegt machen) wirst du nun Abstinenznachweise erbringen müssen und die MPU (ohne fachliche Vorbereitung) bestehen müssen.
Kosten ca. (bei 1 Jahr Abstinenznachweise) 2000€
wenn Verkehrspsychologe als Unterstützung gewollt ist kommen noch einmal ca. 1000€ dazu
Eigenbedarf ist immernoch besser als das dann verkauft zu haben vor Gericht.
da bin ich mir nicht soooo sicher:-)
Ich kann problemlos für die letzten zwei Jahre ohne schlechtes Gewissen sagen, dass ich nichts mehr konsumiert habe.
hast du 24 cm langes Haar?
dann kannst du diese Aussage durch eine Haaranalyse bestätigen!!
Danke für die Infos. Zu meiner Aussage Eigenbedarf kann ich nun aber sagen, dass es für mich positiv gelaufen ist. Hätte normalerweise in den Knast gemusst, aber bin mit Bewährung davon gekommen und das ist auch gut so! Jetzt muss ich halt mal wieder da durch, aber mir ist das jetzt egal. Die Action geb ich mir erstmal nicht mehr, das Geld hab ich sowieso nicht und finde einfach das das nur noch Abzocke ist.
Da fahren Leute dicht rum, besoffen und high und gefährden andere. Ich habe mir nichts zu schulden kommen lassen, selbst zu der Zeit habe ich eigentlich nicht mal ein Auto gehabt. Naja, da muss man halt durch!
und das ist auch gut so!
stimmt, besser als Knast allemal
wegen deinem Frust:
du hast damals deinen Führerschein bekommen weil du die MPU bestanden hast. Bei der MPU hast du Abstinenz angegeben.
da du jetzt Eigenkonsum eingeräumt hast ist diese MPU wieder hinfällig geworden.
und danke für den Stern
Mit Drogen erwicht = Jahrenlangen ärger mit der Stra0enverkehrsamt. Lass dich nicht erwichen oder besser nimm einfach nichts und jemand der BTM verkauft hat es nicht anders verdient. Da du nicht erwähnst das es nur was zum kiffen ist werden es wohl harte drogen sein. Solltest den lappen nie wider bekommen.
Habe ich nicht erwähnt? Doch es handelt sich nur um Cannabis und das ist auch bis heute die einzige illegale Droge dich ich verkauft oder geraucht habe...
Mein Anwalt, der allerdings nicht aus dem Verkehrsrecht ist, hat mir mitgeteilt das ein Vorgehen erst nach dem Entzug der Fahrerlaubnis möglich ist. Das heißt das mir bis dahin die Hände gebunden sind und ich möchte eben nicht unnötig Geld für MPU und Vorbereitung verprassen, wenn ich schon davor weiß das ich es gar nicht schaffen kann in dieser Zeit.
Ich weiß, regelmäßiger Konsum ist nicht erlaubt. Aber welchen Nachweis hat denn die Führerscheinstelle das ich überhaupt etwas konsumiert habe? Überhaupt keinen, es geht nur um eine Aussage, die wie ich der Sachbearbeiterin vom Amt auch mitteilte, eine Schutzbehauptung war um dadurch rechtlich taktisch die veräußerte Summe des Btmg zu verringern. Eigenbedarf ist immernoch besser als das dann verkauft zu haben vor Gericht.
Deshalb möchte ich mich auch mit einem Experten darüber austauschen. Ich kann problemlos für die letzten zwei Jahre ohne schlechtes Gewissen sagen, dass ich nichts mehr konsumiert habe. Und außerdem habe ich seit dem Gerichtsurteil eine Auflage erhalten, zwei unangemeldete Urintests zu absolvieren im Zeitraum von einem Jahr. Das heißt ich könnte bereits einen Nachweis erbringen, dass ich nichts konsumiert habe seit diesem Urteil. Ist denke ich auch zu berücksichtigen bei einem möglichen Gang zum Anwalt.