schreibfehler im testament
Hallo, meine Mutter hat mir gestern ihr handschriftliches Testament gezeigt, beim letzten Satz ist ihr ein Schreibfehler passiert, den sie korrigiert hat, indem sie den richtigen Buchstaben drüber geschrieben hat, also über den falschen...es ist aber gut lesbar. Nun meine Frage dazu: Behält es dennoch seine Gültigkeit, trotz des überschriebenen Buchstabens? Es ist eine komplett beschriebene A4 Seite und meiner Mutter hat das Schreiben einige Mühe gekostet, da sie schwere Arthrose im rechten Handgelenk hat und deshalb wenn möglich nicht noch ein zweites Mal dieses Testament schreiben wollte. Bis auf diesen einen überschriebenen Buchstaben im letzten Satz ist es sauber geschrieben. Gibt es hier kompetente Leute, die mir diese Frage rechtlich beantworten können? Viele Grüße Lisa
4 Antworten
Wenn das Wort darunter auch noch zu erkennen ist und nicht eine andere Bedeutung als nach der Änderung hat ist es gültig.
Wenn nicht kannst du es doch für sie am PC erneut tippen und durch sie unterschreiben lassen. Aber Achtung. Wenn du es am Pc schreibst muss es notariell beglaubigt werden.
Okay, naja wenn das Wort noch zu erkennen ist ist ja alles gut ;)
Man kann es also sogar später noch "korrigieren" - auch den Inhalt.
Wenn sich an der Aussage etwas durch die Korrektur verändert hat, würde ich diese nochmal extra unterschreiben - dann ist man auf der ganz sicheren Seite. Bei einer normalen Rechtschreibkorrektur ist das nicht erforderlich.
Danke fürs Antworten. Es ist nur eine Rechtschreibkorrektur von einem einzigen Buchstaben bei einem unbedeutendem Wort mitten im letzten Satz, also denke ich nach den 3 Antworten hier, dass sie es nicht noch einmal schreiben muss.
Behält es dennoch seine Gültigkeit, trotz des überschriebenen Buchstabens?
Ja. Im Zweifel wäre aber von dem der sich auf das Testmament beruft, darzulegen, das Ihre Mutter die Korrektur vorgenommen hat. Sofern der Buchstabe nicht den Sinn verändert ist das kein Problem.
Problematisch wäre es z.B. wenn ein Erbe herausgestrichen wird. Dann wäre im Zweifel zu beweisen, das die Streichung durch den Erblasser erfolgte, was schwierig werden dürfte.
Wenn es nur ein Schreibfehler ist und der keine Auswirkung auf den Sinn des Satzes hat,
kein Problem.
es ist nur ein einzelner Buchstabe mitten in einem unbedeutendem Wort, den sie aber gut lesbar überschrieben hat. Danke fürs Antworten.
Danke fürs Antworten. Ja das Wort ist deutlich lesbar mit dem überschriebenen Buchstaben. Sie wollte aus kostengründen nur ein handschriftliches Testament, deshalb kam ein Schreiben am PC nicht in Frage.