Schonvermögen Hartz IV - Zugewinn durch Aktiendepot
Hallo,
ich habe mal folgende Frage. z. Bsp. - Alter des Hartz IV Empfängers 55 Jahre. Vorhandenes Schonvermögen - Jetzt und unter Berücksichtung einer zukünftigen Regelung und der Pauschalen momentanen Regelungen. ( Vermögen von z. Bsp. 4500,- € in Aktien vorhanden )
Durch Sparen, - Absparen vom Hartz IV / Einkommenszugang - werden durch Zins- und Börsenspekulationen, geplant nur für die Altersvorsorge, Zugewinne von jährlich 1200.- € erwirtschaftet. ( Freibetrag Solo - 801.- € dürften ja frei sein, oder ? - nicht mehr Frei ? - weil Geldzugang ?. )
Kann dann der Zugewinn ( - ca. 400,- € oder auch mehr ) zum Schonvermögen angegeben werden. (Event. Gewinne werden aber sofort für neue Aktienkäufe zur Altersvorsorge, in Eigenverwaltung - des Aktiendepots verwendet.)
Kann mir jemand sagen, wie dieses Bsp., zu rechnen wäre, bzw. wie das von der ARGEN - Gesetzgeber gesehen wird.
Für Eure Tips und Kommentare,Meinungen, vielen Dank.
mfg
2 Antworten
Sind es realisierte Gewinne, Du hast also die Aktien verkauft? Buchwerte wären erst anrechenbar, wenn Du Aktien verkauft hast. Auch bei längeren Laufzeiten bei den Wertpapieren handelt es sich um Buchwerte. Da Du manchmal nicht über dieses Geld verfügen kannst, bleibt Dir eigentlich nur, diese Papiere zu beleihen. Wahrscheinlich will der Gesetzgeber, dass die zusätzliche Altersversorgung in Form von Aktien- und Wertpapierdepots vorher aufgezerrt wird.
Die Depots wären so vergleichbar mit den Folgen einer Riester-Rente. Der Abschluss eines Riester-Vertrags lohnt sich nicht für ALG-II.
Zur Zeit beträgt dein schonvermögen bei 250,-€ pro Lebensjahr. Das sind nach jetziger Regelung 13.750,-€ bei 55 Jahren. Alles was darüber liegt auch bei Zugewinn durch ein Aktiendepot wird angerechnet. Wenn die neue Regelung kommt wird dein Schonvermögen allerdings auf 41.250,-€ (750,-€ pro Lebensjahr) steigen. Auch rückwirkend.