Mietwohnung ( Fußbodenbelag vergilbt und Schmutzig)

8 Antworten

Was steht denn im Mietvertrag? Wenn ihr sie mit Mängeln übernommen habt, muss der Vermieter garnichts tun - deshalb vergibt er die Bruchbuden ja auch so. Ich kenne das hier in Chemnitz überhaupt nicht, denn hier ist jeder Vermieter froh, wenn er Mieter kriegt und übergibt nur vorgerichtet und meist auch mit Laminatboden.

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 08:54

Im Mietvertrag steht rein garnichts,dass diese Wohnung Mängel hat.Als wir uns damals zur Wohnungsübergabe gegangen sind.Ist der nette Herr von der Wohnungsbaugesellschaft durch die Wohnung gestiefelt,und meinte es wäre soweit alles in Ordnung.Ich habe ihn aber auch darauf angesprochen,dass der Boden total schmutzig und vergilbt ist,was er daran in ordnung findet? Seine Antwort: Bisschen putzen,und dann wäre das OK.

Ja super,ich habe mich dumm und dämlich geputzt.Und da wir im Verzug waren und es wichtig war eine neue Wohnung zu finden ( Haben wir den Mietvertrag ) so untzerschrieben.Also Arschkarte,ja?

papaandy  11.10.2011, 08:56
@Joleena

Ne ganz fette! Bloss raus da, wer weiß, was noch in den Wänden und unterm Belag lauert! Zieht ins schöne Sachsen, da passiert euch sowas nicht.

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 09:03
@papaandy

Alles nicht so einfach.Ich dachte auch, ziehen wir einfach aus.Tja,geht aber nicht so schnell.Mir steht das Wasser bis zum Hals.

johnnymcmuff  11.10.2011, 14:06
@Joleena

Ja leider voll die A... - Karte gezogen.

Der Vermieter ist nur dann verpflichtet den Boden auszutauschen wenn das bei der Wohnungsübergabe vereinbart wurde (z.B. im Wohnungsübergabeprotokoll). Mich wundert es etwas, dass ihr die Wohnung überhaupt so übernommen habt. Den Zustand des Bodens sieht man doch bei der ersten Begehung.

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 09:01

Wir haben die Wohnung nur übernommen weeeil:Wir kamen aus dem Ausland wieder ( wollten einen Neustart versuchen) Gescheidert.Haben übergangsweise bei den Eltern von meinem Mann gewohnt ( Ihr Ehemann wollte das nicht) also ganz schnell die erst beste Wohnung genommen.Tja,jetzt wohnen wir in einem Sozialen Brennviertel,mit 90 % Ausländischen Mitbürgern ( und ich hab jeden Tag Angst um mein Leben) Hier sind Einbrüche an der Tagesreihe.Meine Nerven liegen sowieso schon blank,und dann der Ärger mit der Wohnung.Dazu kommt wenn wir mal eine Wohnung finden,dann möchte diese Vermieter wiederrum nicht die Wohnung 3 Monate frei halten.Keine Ahnung was ich noch tun soll.

schelm1  11.10.2011, 09:09
@Joleena

Sie Übertreiben! Ihrer Schilderung zu folgen, waren Sie doch bis vor kurzem auch noh ein "ausländischer Mitbürger"!

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 09:12
@schelm1

Ich übertreibe?Dann machen Sie doch mal hier Urlaub :) Wir waren in Österreich,klar waren wir (Ausländische Mitbürger) Aber dass ist immer noch ein Unterschied ob diese auch Kriminell und gewaltbereit sind.Hier in diesem Viertel ist zur jeder Tageszeit die Polizei vertreten.Jede Woche sind razzien angesagt.Das kann eben niemand verstehen,der nicht hier wohnt.

Die Frage ist, gehört der Belag zur gemieteten Sache. Diese Frage ist mit ja zu beantworten, wenn, der PVC als Inventar aufgeführt wurde, oder der PVC bereits vorhanden war und nicht darauf hingewiesen wurde, dass dieser nicht mitvermietet wurde, oder andere Vereinbarungen darauf hinweisen. In diesem Fall ist der PVC, so wie er jetzt ist im vertragsgemäßen Zustand und ein Recht auf Erneuerung ist momentan noch nicht gegeben. Nur, wenn ein Gebrauch überhaupt nicht mehr möglich ist, sehe ich Chancen. Wurde der PVC vom Vormieter ünermommen, gehört er jetzt Ihnen mit allen Konsequenzen. Sie haben es leider bei der Übernahmeverhandlung versäumt, diese Sache zu regeln. MfG

Hier kann man sagen:

Gemietet wie gesehen.Da im Mietvertrag nichts festgehalten wurde,muss der Vermieter bezuglich des PVC nichts machen.

Gegen andere Mängel gilt!

  • Man muss den Vermieter über die Mängel in Kenntnis setzen.(Per Einschreiben)

  • Setzen Sie ihm eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel.Bei nicht schwerwiegenden Mängeln 2-4 Wochen. Bei Schwerwiegenden kürzer.

  • Die Frist muss datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar sein. Also nicht schreiben „umgehend“ oder „sofort“, sondern „bis zum [Datum in drei Wochen].

  • Wenn die Frist abgelaufen ist,setzen Sie ihm eine kurze Nachfrist und kündigen Sie dem Vermieter an,dass Sie Die Miete kürzen werden.

  • Reagiert der Vermieter wieder nicht,mindern Sie die Miete gemäß Tabelle:

www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Viel Glück bei der Wohnungssuche.

Ich würde mir den Ärger sparen und ausziehen. Mit luftigen Fenstern und schlechten Heizkörpern bezahlt ihr euch an Nebenkosten dumm und dämlich. Sucht euch schnell was neues und dann kündigt wegen unzumutbaren Wohnumständen.

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 08:56

Ja,wir wollen ja ausziehen.Suchen schon seit 2 Monaten eine neue Wohnung.Aber ist nicht so leicht ( vorallem mit Hund) .Dazu kommt wir müssen die 3 Monatige Kündigungsfrist einhalten.Ich bin hier echt am verzweifeln.Es zerrt an meinen Nerven.

schelm1  11.10.2011, 09:08
@Joleena

Na ja - drei Monate sind doch nervlich überschaubar!

Joleena 
Beitragsersteller
 11.10.2011, 09:09
@schelm1

Das schon.Aber wer weiß wielange wir noch suchen müssen :) Meisten's ist es so,dass wir was im Auge haben,und dann die Wohnung nicht bekommen,weil wir nicht rechtzeitig einziehen können.