Schnee schippen als Mieter während der Arbeitszeit?

11 Antworten

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Wenn Winterdienst zu der mietvertraglich übertragenen Pflichten zählt, muss man den auch erfüllen oder im Verhinderungsfall jemandem übertragen.

Allderdings nicht jede Schneeflocke im Tagsverlauf entfernen, sofern keine Glatteisbildung eingetreten ist.

Die Abmahnung kann man ignorieren, seinen Hatpflichtversicherungsschutz sollte man prüfen.

Ist das rechtlich überhaupt richtig dafür eine Abmahnung zu erhalten?

Es kommt darauf an!

Wie ist denn die Schneeräumpflicht im Mietvertrag oder der Hausordnung geregelt? Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, er kann das aber vertraglich auf den Mieter übertragen. In dem Fall wäre eine Abmahnung durchaus in Ordnung, da deine Bekannten ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachgekommen sind.

Ist das Schneeräumen wirksam auf den Mieter übertragen, muss das auch irgendwie bewerkstelligt werden. Für Berufstätige ist das logischerweise mit organisatorischen Problemen verbunden, ggf. muss man dann für eine Vertretung sorgen.

Außerdem wohnen sie im Dachgeschoss und die Vermieter im EG.

Was hat das damit zu tun? Wurde denn die Pflicht zum Schneeräumen für diesen Zeitraum auf das Pärchen übertragen? Dazu sagst du leider nichts. Wenn man die Pflicht dazu hat, dann kann man sich nicht heraus reden, dass man arbeiten muss. Dann hat man dafür zu sorgen, dass das jemand anders macht.

Man muss aber auch nicht gleich rennen, wenn ein wenig Schnee liegt. In wie weit man hier tatsächlich hätte räumen müssen, kann ich aber nicht beurteilen. Hier gleich eine Abmahnung zu geben, halte ich jedenfalls für übertrieben.

bwhoch2  16.02.2018, 10:24

Hier geht es in erster Linie um Haftungsfragen. Also ggf. um sehr viel Geld, wenn jemand auf dem Gehweg ausrutscht, hinfällt, sich Knochen bricht, fortan im Rollstuhl sitzen muss und die Kranken-/Unfallversicherung kommt auf die Idee, dass der zuständige Hauseigentümer dafür haften muss.

Wenn sich dann heraus stellt, dass die Schneeräumpflicht zwar wirksam übertragen wurde, in der Folge aber nicht mit Nachdruck darauf hingewirkt wurde, dass diese auch eingehalten wird, kann der Hauseigentümer ein dickes Problem bekommen. Kann er aber eine Abmahnung vorweisen, ist er aus dem Schneider.

Übrigens: Das weitere Nichtbefolgen der Pflicht muss nicht zwingend zu einer Kündigung des Mietvertrags führen. Jedoch könnte der Vermieter künftig einen Schneeräumdienst beauftragen, der für die säumigen Mieter kostenpflichtig einspringt, wenn diese wegen ihrer Berufstätigkeit ihre Pflicht nicht erfüllen können.

ChristinBambi 
Beitragsersteller
 16.02.2018, 09:03

ich habe nur damit erwähnen wollen, dass der Vermieter ebenfalls in diesem Haus wohnt, ich weiß ja nicht ob diese Info wichtig ist oder nicht... schließlich frage ich hier, also gebe ich so viele Informationen wie ich kann.

Zakalwe  16.02.2018, 09:05
@ChristinBambi

Das ist dafür nicht wichtig. Wichtig dafür ist, wer denn in der Pflicht stand, zu räumen. Zuerst mal ist der Eigentümer dafür zuständig, kann dies aber auf die Mieter übertragen. Ob dies der Fall war, sagst du immer noch nicht.

peterobm  16.02.2018, 09:06
@ChristinBambi

das ist unwichtig. Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages. Kehr-Räum-Streupflicht kann übertragen worden sein. Das Treppenhaus gehört auch dazu.

Mal ganz abgesehen davon, dass es so etwas wie eine rechtlich bedeutsame oder bindende oder in irgendeiner Art wirksame Abmahnung vom Vermieter an den Mieter gar nicht gibt, müssen die Mieter, falls sie sich vertraglich zum Schnee schippen im Bedarfsfall verpflichtet haben, ggf. um jemanden, der das eben für sie tut, falls es ihnen selbst nicht möglich ist, bemühen.

DarthMario72  16.02.2018, 09:32

Schreibst du immer so verschachtelte Sätze? Abgesehen davon hast du natürlich Recht.

Elali74  17.02.2018, 07:07
@DarthMario72

Ist mir selbst schon aufgefallen. Daran sollte ich wohl mal arbeiten. 😕

das Pärchen war mit der Hausordnung dran, dann müssten Sie auch Sorge tragen dass geräumt wird. Jemanden beauftragen. Kommt auf den Schneefall an, Zentimeterhoch - es muss geräumt werden. Eine Abmahnung halte ich für überzogen

DarthMario72  16.02.2018, 09:47
das Pärchen war mit der Hausordnung dran,

Du kennst den Mietvertrag?