Schmerzensgeld nach Unfall (Eigenverschulden)?
Hallo,
Ich möchte gerne für eine gute Freundin eine frage stellen, da sie hier keine member ist.
Folgendes:
Ihr sohn (9 Jahre) hatte letzten Freitag mit seinem Fahrrad einen Unfall (eigenverschulden, keine andere personen oder gegenstände wurden beschädigt).
Dabei hat sich der Sohn seinen Armgelenk gebrochen, der sofort Operiert werden musste (mit drähten & schrauben).
Die Familie hat einen Privatenhaftplichtversicherung vor ca 4 wochen abgeschlossen.
Kann deshlab bei der Versicherung (HUK) anspruch auf Schmerzensgeld beantragt werden?
Oder ist die PHV überhaupt nicht geeignet dafür? Welche zusatzversicherungen sind dafür richtig? Was gibt es für alternativen?
Vielen Dank für euere antworten Gruß Julia
13 Antworten
Klipp und klar ............Nein
Danke für's Sternchen
Die Privathaftpflichtversicherung befasst sich nur mit Schadenersatzansprüchen Dritter gegen eine versicherte Person - sie kann also hier nicht leisten. Gegen die finanziellen Folgen eines körperlichen Unfalls, insbesondere bleibende Körperschäden, kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung schützen. Dabei gibt es auch einige Angebote, die für bestimmte Verletzungen die Zahlung von einer Art "Schmerzensgeld" vorsehen.
Vielen Dank für die Blumen ;)
Eure antworten mit JA oder Nein würden schon reichen...Ist die frage so lustig das man mit ironie drauf antworten muss?
Habe die frage eventuell falsch formuliert.
Ich stelle die Frage mal anders; Falls so etwas in Zukunft erneut passieren sollte (wollen wir mal nicht hoffen), gibt es einen zusatversicherung die genau solche dinge auch bei eigenverschulden decken ? Letzendlich zahtl man ja gelder an die Privaten versicherungsunternehmen...
Hier würde nur eine Unfallversicherung leisten (Bei einem Dauerschaden) oder bei einem Krankenhausaufenthalt. Schmerzensgeld zahlt immer nur ein Verursacher, der schuldhaft gehandelt hat.
Nein ich glaube sowas gibt es nicht
Eine haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, den Versicherten und seine Familie vor dem finanziellen Desaster zu bewahren, das auf ihn auf Grund eines verschuldeten Schadens zukommen kann. Einen Eigenschaden kann eine solche Versicherung natürlich nicht abdecken. Damit wäre dem Missbrauch und Betrug ja Tür und Tor geöffnet. Für den Jungen hätte nur eine private Unfallversicherung eine Leistung bereit stellen können. Hier auch nur bei Vorlage eines Dauerschadens.
Warum sollte er Schmerzensgeld bekommen, wenn er selbst Schuld ist? Das hab ich ja noch nie gehört.
danke für die klare antwort