Wie viel Schmerzensgeld kann ich geltend machen?
Ich wurde als Fußgängerin beim Überqueren einer Straße von einem Auto umgefahren, welches als Linksabbieger von einem Parkplatz auf die Straße auffuhr. Die Autofahrerin ist allein Schuld! Dabei habe ich neben den Verletzungen auf den Bildern (Kopfplatzwunde mit vermutlicher Narbenbildung, Hämatom am Auge, Hämatom/Abschürfungen/Schwellung des rechten Ellenbogens mit Bewegungsbeeinträchtigung, Hämatom linker Ellenbogen, Hämatom/Schwellung rechtes Knie mit Bewegungsbeeinträchtigung, erhebliches Hämatom/Abschürfungen/Schwellung des linken Knies mit fast kompletter Bewegungseinschränkung, Hämatom linker Knöchel) noch Kopfschmerzen mit Übelkeit. Ich bin erst einmal krankgeschrieben. Dazu hätte ich gern mal gewusst, wieviel Schmerzensgeld ich dafür geltend machen kann. Dazu kommt, dass mein Mann und ich übernächste Woche in den Wanderurlaub wollten. Ich werde sicher zwar mitfahren können, aber an Wandern wird bei mir nicht zu denken sein, da das linke Knie so geschwollen und blau ist, dass ich es derzeit fast gar nicht bewegen kann. Steht mir dafür auch noch ein Schmerzensgeld zu und wenn ja in welcher Höhe?
5 Antworten
Nimm Dir einen Anwalt, dann geht das seinen Gang. Ich denke nicht, dass Dir hier jemand sagen kann, wieviel Schmerzensgeld Du geltend machen kannst.
Alles Gute :)
das kannst dir nur auf dem zivilrechtlichem Weg einfordern, man bemühe einen RA - letztendlich entscheidet der Richter
Genauso ist es..... Und Richter entscheiden in den allermeisten Fällen angemessen positiv für den schwächeren..... (gegen eine Versicherung ist ein verletzter der Schwächere)
Ich rate Dir dringend anwaltliche Hilfe durch einen Fachanwalt für Patientenrecht in Anspruch zu nehmen. Die Kosten trägt die Haftpflicht Versicherung des Kfz.
Schmerzensgeld wird grundsätzlich individuell ausgehandelt daher wird Dir ohne Anwalt jede Versicherung nur ein etwas besseres Trinkgeld anbieten, das sich für dich zwar verführerisch anhört, aber nur einen Bruchteil dessen abbildet was ein Fachanwalt für dich erreichen würde.
Schmerzensgeld ist eine rein individuelle Angelegenheit. Einen verbindlichen Katalog gibt es dazu nicht.
Da du ja wahrscheinlich von einem Anwalt vertreten wirst, soll der dir das näher erklären.
Dafür nimmt man sich einen Fachanwalt. ( Ist die Schuldfrage hier eindeutig geklärt, dann übernimmt letztendlich die gegnerische Versicherung auch Deine Anwaltskosten. ) Und eine Schmerzensgeldhöhe kann Dir hier garantiert niemand nennen.
http://www.datentransfer24.de/Broschuere-Schmerzensgeld.html
Und das geht nicht immer so aus, wie man meint, dass es ausgehen sollte...