Darf mein Kind in der Schule eine Unterschrift leisten ohne das ich davon weiß?
Hallo, ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn ( mittlerweile 11 Jahre ) hatte vor ca. 1-2 Jahren in der Schule einen Crash mit der Lehrerin bei einer Ag . ( Er ist rückwärts gelaufen und gegen ihre Wange ) Gestern habe ich von anderen Eltern erfahren, das ihre Kinder eine Unterschrift geleistet haben als Zeugen weil die Versicherung von der Lehrerin die Zähne nicht bezahlen will. Ja ich habe auch geschluckt 1. Wieso ich nichts davon weiß und 2. mein Kind muss Supermankräfte haben um ihr Zähne wackelig zu schubsen Jetzt hat mir mein Sohn erzählt das er und andere Kinder dafür unterschreiben mussten als Zeugen. Ich weiß offiziell nichts weder von dem Unfall noch von den Folgen und bin stink sauer auf die Schule, mich davon nicht unterrichtet zu haben. Darf die Lehrerin denn überhaupt eine Unterschrift von einem minderjährigem Kind nehmen ohne Einverständnis der Eltern und was kann ich jetzt tun? Ich habe nachher einen Termin mit der Schulleitung Vielen Dank für Eure Hilfe
6 Antworten
Ihr habt doch sicher eine Haftpflichtversicherung? Frag die. Die wissen am besten Bescheid, ob du zahlen mußt oder nicht. Wenn du in der kurzen Zeit dort nichts erreichst, sagst du in der Schule nichts verpflichtendes, sondern " du müsstest dich erst erkundigen". Natürlich kannst du bemängeln, dass man dich nicht gleich informiert hätte.
Also zahlen muss ich nicht, ist ja Arbeitsunfall... aber nach zwei Jahren? Die Zähne locker und neu? und ich weiss nix davon? Ich bin selten sprachlos und stinksauer auf die Lehrerin, bin mal gespannt ob die Schulleitung davon weiss
Ich meine schon... bin mir aber nicht 100%ig sicher!
Verhört werden dürfen Kinder nicht ohne die Erziehungberechtigten!
Trotzdem hättest du darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen... jetzt mal abgesehen von den Zähnen. Aber ist das heute nicht mehr üblich, dass die Eltern benachrichtigt werden, wenn so ein "Unfall" passiert??
Und es wäre auch von der Lehrerin persönlich zu erwarten, dass sie die Eltern informiert... Das ist eh alles etwas suspekt! Wenn es in der Schule passiert ist, dann sollte es doch unter einen Arbeitsunfall fallen, womit ja nicht ihre Kasse sondern die BG zahlen müsste...
Kauf deinem Jungen einen Umhang! Wuhuuu... Superman is in Town! XD
Ja, stimmt schon!
Die Umstände sind hat auch echt fragwürdig! Wenn der Zahn schon länger wackelt, kann es natürlich sein, dass er mit dem Zusammenprall rausgeflogen ist. Aber dann steht halt die Frage im Raum, ob - auch wenn auf den ersten Blick Arbeitsunfall- die BG das zaheln muss, weil der Zahn ja schon beschädigt war und sie sich nicht gekümmert hat...
wie auch immer! In erster Linie ist erstmal zu klären, ob das mit der Unterschrift so zulässig ist und vor allem, was der Direktor dazu sagt! Würde mich ja mal brennend interessieren! :)
Ich habe jetzt nur das hier gefunden: "- Dürfen Jugendliche in Abwesenheit ihrer Erziehungsberechtigten überhaupt vernommen werden? maßgeblich hier ist die PDV 382 (bearbeitung von jugendsachen). siehe punkte 3.4.2 und 3.4.3. offiziel nach dem strafprozeß ist eine zustimmung der eltern bei einer vernehmung des minderjährigen nicht notwendig; es gibt nur das recht dass die eltern bei allen maßnahmen anwesend sind § 67 JGG. deswegen gibt es die pdv 382 die weitgehende regelungen im umgang mit minderjährigen weit über den § 67 jgg hinaus vorschreibt. der minderjährige ist vor vernehmen besonders seinem entwicklungszustand zu belehren §§ 163aIV,136; dem minderjährigen soll vor beginn der vernehmung die möglichkeit gegeben werden mit den eltern zu sprechen ggf. diese hinzuzuziehen. bestehen anhaltspunkte, dass der minderjährige den tatvorwurf,die belehrung nicht versteht ist die vernehmen abzubrechen usw. die eltern haben wie gesagt jedoch nur ein "anwesenheitsrecht" aber keine entscheidungsbefugnis ob der minderjährige aussagt oder nicht. zB will der minderjährige aussagen aber die eltern wollen dies nicht, so ist er zu vernehmen." gefunden hier: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=24259
Ich weiß aber halt nicht, ob das bei deinem Sohn auch greift, weil es hier ja mehr um polizeiliche Zeugenaussagen geht.
Erstens ist dein Sohn nicht geschäftsfähig und die Unterschrift somit ungültig. Ebenso die Unterschriften anderer Kinder. Das müsste eine Lehrerin am besten wissen. Aber ich denke, diese Frau möchte irgendwie billig an neue Zähne kommen und so ist ihr jedes Mittel recht. Dein Sohn muss ja immense Kräfte haben, dass dieser Lehrerin ein neues Gebiss angefertigt werden muss?????
Wende dich and die Schulleitung und mache ihnen das klar. Eine bodenlose Frechheit dieser Lehrerin, sich so aus der Affäre ziehen zu wollen! Diese Lehrerin hat sich überaus unkorrekt verhalten.
Mein Sohn hat zwar ADHS aber beim rückwärts laufen, eine Lehrerin anschubsen und dann sind Zähne locker, das glaubt doch kein Mensch... Ich werde nachher in die Schule gehen und da mal nachfragen, ich denke nämlich das die Schulleitung gar nichts davon weiß... Durch das ADHS von meinem Sohn bin ich in stetigem Kontakt mit ihr und da hätte sie das ja wohl mal erwähnt...
Lasse mal das ADHS weg, immerhin hat sie von 9-jährigen Kindern Unterschriften verlangt um an das Geld der Versicherung zu kommen. Das ist nicht in Ordnung. Sie will wohl ihre Versicherung auf diesem Weg betrügen.
Im Grunde soll dein Sohn den Schaden der Lehrerin auf sich nehmen - ohne dass Eltern oder Schulleitung informiert worden sind.
Sprich mit der Schule, nimm deinen Sohn mit und nenne die angeblichen Zeugen beim Namen. Auch sie sollen dazu aussagen. Alles Gute.
Danke ich werde dann mal berichten...
Warte erstmal das gespräch mit der Schulleitung ab. Ich denke das die schon erkennen werden das es komisch ist wie das alles gelaufen sein soll. Und vielleicht rede mal mit den Eltern der anderen Kinder, die unterschreiben mussten. Ich bezweifle auch das ein Kind in dem alter noch 100%weiss wie das vor 1-2Jahren gelaufen ist. Die Lehrerin hätte ja auch vorher schon anmerken müssen, dir gegenüber das da ein Unfall war und sie nun Zahnprobleme hat.
Wenn es denn wirklich so gewesen sein könnte, was ich aber nicht glaube, daß Dein Sohn, damals 9 Jahre der Lehrerin die Zähne wackelig geschlagen hat, ist echt der Hammer. Daß Du davon nicht in Kennntnis gesetzt wurdest. Das stinkt zum Himmel. Die Lehrerin braucht ein Opfer. Könnte sein, daß Ihr Freund Ihr eins aufs M....L gegeben hat. Melde diese Angelenheit unbedingt dem Schulamt.
Wie gesagt für mich ist das auch unglaubwürdig... ich bin auch stinksauer darüber... auf dem Schulamt erreiche ich leider niemanden, vielleicht bin ich auch zu früh dran... ich gehe auf jeden Fall nachher zur Schule und spreche mit der Schulleitung, das geht gar nicht
Laß nicht locker. Versuche trotzdem das Schulamt einzuweihen. z.B. mit den Unterschriften von den Kindern usw. und sofort.
Es läuft ja auch über die BG aber die glauben ihr das nicht. Es mussten insgesamt 5 Kinder bestätigen mit der Unterschrift das der Unfall passiert ist... Was für mich komisch ist, dass sie fast 2 Jahre mit den wackeligen Zähnen rum gelaufen ist und erst dieses Jahr, als sie mit Burnout krank geschrieben war, die Zähne hat machen lassen... alles suspekt... Zahlen tue ich nix, denn wie schon gesagt, Arbeitsunfall... und wenn die BG das schon anmängelt dann ist da wohl was dran oder?