Schmerzensgeld nach Schlittschuh-Unfall

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Versuch dich in entsprechenden Juraforen zu informieren.Ich gehe jetzt einmal nach meiner Auffassung vor :

Ich denke dir steht kein Schmerzensgeld zu. Du müsstest dabei beweisen das die Schlittschuhhalle ( oder wo du warst ) fahrlässig gehandelt hat. Z.B. etwas auf der Eisfläche hat stehen lassen so das manche Läufer nicht rechtzeitig ausweichen konnten und dich so umgefahren haben. Oder du müsstest feststellen lassen ob derjenige der dir über die Finger gefahren ist, grob fahrlässig gehandelt hat. Dir z.B. mit Absicht über die Hand gefahren ist. Oder ob er betrunken und/oder unter Drogeneinfluss Schlittschuhlaufen war. Dann könnte man das eventuell strafrechtlich verfolgen lassen.Ansonsten erklärst du dich ja dazu bereit, die Risiken die das Schlittschuhlaufen mit sich bringt, einzugehen. Du weisst dass das hätte passieren können. Das ist eben ein Unfall gewesen an dem niemand wirklich schuld hat. Ich glaube nicht das dir Schmerzensgeld zu steht. Du könntest eventuell Anzeige erstatten gegen den der dir über die Finger gefahren ist. Aber so lange das niemand getan hat der vollgesoffen und/oder absichtlich drüber geschliddert ist, getan hat, sieht es schlecht aus.

Nö, würde es so oder so nicht. Beim Schlittschuhlaufen besteht ein gewisses Risiko, dass jeder durchschnittliche Bürger ab 14 kennt. Du bist dieses Unfallrisiko eingegangen.

Schmerzensgeld gibt es nur dann wenn man Anzeige erstattet hat wegen fahrlässiger Körperverletzung. Da du aber einen Unfall hattest und dir jemand unabsichtlich über die Finger gefahren ist bekommst du gar nichts.

es hätte dir selbst wenn du es am anfang gemeldet hättest, kein schmerzengeld bekommen. da es hier um einen UNFALL geht, und nicht eine TAT oder ähnliches.