Schlüsselübergabe beim Arbeitgeber

6 Antworten

Quäle Dich nicht! Lass Dich anwaltlich beraten. Ich denke z.B. nicht, dass Du für den Austausch der Schlösser aufkommen mußt. Ich denke, dass er evtl. irgendwelche "Verzugszinsen", zumindest aber Dir entstandene Kosten wegen der nicht gezahlten, ausstehenden Löhne (und natürlich die Löhne selber) zu zahlen hat.

Kannst schriftlich, oder durch Zuegen belegen, dass Du die Schlüssel vor / bei Vertragsende abgeben wolltest und niemanden (auch keine Kollgen) erreicht hast, die die Übergabe quittieren konnten.

da du ja vor gericht gegangen bist, hast du doch bestimmt einen anwalt. lass das doch über den klären. der kann dir zumindest rechtlich sicher sagen was sache ist.

Cupcake1601 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 13:24

Ich habe noch keinen Anwalt da ich erstmal Klage erhoben habe und dann kam es zu einer Anhörung. Dafür braucht ich bisher noch kein Anwalt. 

Du musst auf jeden Fall Nachweise sammeln (Beweise), dass Du vergeblich versucht hast, die Schlüssel unverzüglich abzugeben. In diesem Fall musst du natürlich nicht für die neuen Schlösser zahlen, aber das landet sicher auch noch vor Gericht - deshalb Beweise sichern ! (e.mails ausdrucken e.t.c)

Da ihr ja vor Gericht war, müsstest du die Adresse seines Anwaltes haben. Gib dort die Schlüssel gegen Quittung ab.

Cupcake1601 
Beitragsersteller
 05.03.2015, 13:44

Nein er war nicht bei Gericht. Und ich war da auch ohne Anwalt da es nur eine Anhörung war dazu braucht man kein Anwalt. Und die Anhörung ist kostenlos.

Militaerarchiv  05.03.2015, 13:46
@Cupcake1601

Dann dreh den "Spieß" um. Setze ihm eine Frist wann er sich den Schlüssel bei dir abholen kann. Mit dem Zusatz das du den Schlüssel nur bei erfolgter Restlohnzahlung herausgibst.