chef sagt er hat meine kündigung per post nicht erhalten

13 Antworten

Das Du einen Fehler gemacht hast, weißt Du nun schon.

Aber, du solltest jetzt das persönliche Gespräch mit deinem Chef suchen zu diesem Gespräch nimmst Du deine Kündigung mit und gibst sie persönlich ab.

In dem Gespräch legst Du deinem Chef freundlich und ohne Vorwürfe deine Kündigungsgründe da und teilst ihn auch mit, dass Du eine neue Stelle in Aussicht hast.

Bitte ihn um einen Auflösungsvertrag (da muß man keine Fristen beachten), dein Chef wird es nicht daran gelegen sein, dich im Betrieb zu halten, wenn Du nicht mehr für ihn arbeiten willst.

So ein Mitarbeiter stört nur das Arbeitsklima und somit auch die Produktivität.

huhn84 
Beitragsersteller
 05.07.2011, 16:36

Ich wollte ja einen Auflösungsvertrag machen,aber er hat ihn nicht mit mir machen wollen.ich sagte ihm auch das ich eine neue stelle dann schon hätte, und das es ja da so für beide besser wär,...!daraufhin hab ich dann gesagt das ich kündigen werde. hab sie (die kündigung) per post geschickt.da ich krank bin.

Wolpertinger  05.07.2011, 16:44
@huhn84

ja, dann hättest Du auf Nummer sicher gehen sollen und sie per Einschreiben/Rückschreiben schicken sollen.

Habt ihr eine Mitarbeitervertretung oder bist Du in der Gewerkschaft?

Wenn ja, dann wende dich an diese und und bitte um Hilfe.

Und heute noch eine Kündigung wegschicken, besser noch sie per Bote persönlich vorbei bringen lassen und nicht vergessen sich den Erhalt zu Quittieren zu lassen.

Wieso auch per Post?

Nimm die Kündigung und gehe damit zum Chef und laß Dir auf einer Kopie der Kündigung den Erhalt (!) bestätigen. Das ist dann keine Bestätigung/Annahme der Kündigung.

Hallo huhn84

du hast ein Kündigungsschreiben verfasst und mit einfacher Post versandt. Nun musst du nachweisen, dass dein Chef auch die Kündigung erhalten hat. Der Gesetzgeber verlangt als Nachweis den Beleg, dass die Kündigung „mit der Möglichkeit der zumutbaren Kenntnisnahme in den Machtbereich“ vom Arbeitgeber gelangt ist. Dies ist gewährleistet, wenn du das Kündigungsschreiben

• deinem Chef persönlich übergibst,

• in seinen Briefkasten eingeworfen oder in sein Postfach gelegt hast.

Vorausgesetzt wird zudem, dass dein Chef auch die Möglichkeit hatte, die Kündigung zur Kenntnis zu nehmen.

Was hat dein Chef davon, dich länger zu halten?

Er muss doch damit rechnen, dass du nicht mehr deine Arbeitskraft dem Betrieb voll zur Verfügung stellst, häufiger aufgrund plötzlicher Erkrankung ausfällst usw.

Mache ihm das einmal deutlich und er möge bitte seine Post nochmals durchschauen.

Der sicherste Weg den Zugang der Kündigung sicherzustellen, ist die persönliche Aushändigung des Kündigungsschreibens vor Zeugen.

Auf dem Postweg ist lediglich die Übersendung per Boten sowie per Gerichtsvollzieher sicher.

Weder mit einem Einschreiben mit Rückschein noch mit einem Einwurf-Einschreiben hättest du verhindern können, dass der Arbeitgeber behaupten kann, er habe die Kündigung nicht erhalten.

Beim Einschreiben mit Rückschein kann es sein, dass der Postbote den Arbeitgeber nicht antrifft und nur eine Benachrichtigung hinterlässt, dass die Sendung beim nächsten Postamt abgeholt werden soll. Die Kündigung ist dann erst zugegangen, wenn er das Schreiben tatsächlich abholt. Dann kann es aber schon zu spät sein! Eine Pflicht zur unverzüglichen Abholung besteht nicht (BAG, Urteil vom 25.04.1996, Az. 2 AZR 13/95).

Beim Einwurf-Einschreiben gilt der Vermerk des Postboten über den Einwurf des Schreibens nur als Anscheinsbeweis für den Zugang. Voraussetzung ist aber, dass der Briefkasteneinwurf ordnungsgemäß dokumentiert wurde. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln war der Auffassung, dass dieser Einlieferungs- und Zustellungsbeleg nur eine Indizwirkung hat (Urteil vom 14.08.2009, Az.: 10 Sa 84/09).

danke erstmal, ist sch... ! und wenn man zeugen hat die gesehen habe wie ich sie schrieb, und in Briefkasten gegeben habe?

maßgeblich ist nicht, daß man Zeugen hat für die Absendung einer Kündigung, sondern, damit die Kündigung wirksasm wird, die rechtzeitige Zustellung beim Empfänger. Mit einem Einwurfeinschreiben könntest Du anhand des Sendungsbelegs und der Nachverfolgung im Internet feststellen, wann das Schreiben Deinem Chef zugestellt wurde.

Eine Kündigung ist ein wichtiges Dokument mit rechtlichen Folgen; man versendet sie niemals per normalem Brief, sondern "per Einschreiben mit Rückschein bzw. Empfangsbestätigung". Oder man gibt die Kündigung persönlich oder durch einen Boten ab und lässt sich den Eingang bzw. den Empfang schriftlich bestätigen.

Mein Tipp:

Versuche die Angelegenheit gütlich und zu bereinigen (ohne Verdächtigung mit "eins reinwürgen" und ohne Vorwürfe!); sei dabei freundlich und sachlich. Vielleicht gelingt Dir eine einvernehmliche Regelung. Ich übermittle Dir hierzu gute Wünsche.