Schlösser austauschen ohne den Ehepartner einzuweihen, rechtlich verboten?
Hi, es geht um meine Eltern, die wollen sich trennen. Mein Vater ist nicht wirklich begeistert und kann das im Moment nicht wirklich Verarbeiten und es geht ihm ziemlich schlecht.
Nun ist er erst mal zu meiner Oma gezogen, vorgestern ist er jedoch hier bei uns wieder vorbei gekommen, hat 70% der Unterlagen mitgenommen welche benötigt werden um das Haus in dem wir wohnen zu verkaufen, Bankeinträge, Kontostände auch Unterlagen welche nur für meine Mutter bestimmt gewesen sind alles mitgehen lassen und hat sie beschlagnahmt aus welchem Grund auch immer. (Ohne Absprache). Nun hat meine mama die Schlösser auswechseln lassen, mit dem Grund: Sie hat angst das er vorbei kommt und noch mehr Unterlagen beschlagnahmt, welche essentiell für sie wären oder uns den Kinder eventuell droht. Nun ist meine Frage, kann er sie dafür anzeigen oder macht sie sich strafbar dafür ?
6 Antworten
er darf nichts nehmen, ohne absprache. schon garnichts was deiner mutter gehört. natürlich darf sie die schlösser wechseln. ihr solltet als kinder ihn auch nie wieder ohne erlaubnis eurer mutter hereinlassen. zudem sollte sie ihn anzeigen und sich dringend einen anwalt suchen, der euren vater gehörig in die schranken weilt. sollte er euch bedrohen, ruf sofort die polizei.
Nein, Deine Mutter darf das.
Er ist ausgezogen und hat sie beklaut. Davor darf sie sich selbstverständlich schützen.
Deine Mutter darf rein rechtlich erst die Schlösser austauschen, wenn Dein Vater mit all seinen Sachen ausgezogen ist und nicht innerhalb von 6 Monaten seinen Willen zur Rückkehr mitteilt. Vorher nicht.
Ist er aber ausgezogen, um vorläufigen Streit zu vermeiden und hat dabei seine persönlichen Gegenstände im Haus gelassen, besteht ein Anspruch auf Rückkehr in das gemeinsame Haus, denn das Verlassen stellt dann ja keinen tatsächlichen Auszug oder Umzug dar. Die Schlösser dürfen dann nicht ausgetauscht werden. http://www.lattermann-rechtsanwalt.de/scheidung-artikel/gemeinsames-haus-trennung/
Sie sollte sich anwaltlich beraten lassen, dann ist sie auf der sicheren Seite.
Es gibt keinen Straftatbestand "Schlösser austauschen".
Er kann ja einen Termin machen, wenn er noch Sachen dort hat. Er ist doch freiwillig ausgezogen.
Unter den Umständen darf sie das ( IMHO )
Nein.
Nein, natürlich nicht.
D.h, er kann sie anzeigen ?