Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?
Ich versuche mich so kurz zu halten wie es geht: Wir haben vor ca. 3 Monaten eine Eigentumswohnung erworben (Haus besteht aus 3 Parteien: 2 Wohnungen, die durch den Hausverwalter vermietet werden und 1 Eigentumswohnung, die wir erworben haben). Beim Kauf sagte uns der vorherige Eigentümer nichts davon, dass die Wände feucht sind bzw. Probleme mit Schimmel in der Vergangenheit aufgetreten sind. Als wir nun die ersten Tapeten abgerissen haben, haben wir sofort Schimmel an einer Außenwand entdeckt. Wir haben es dem vorherigen Wohnungseigentümer geschickt, woraufhin er uns sagte, dass er davon nicht wusste. Zwei Wochen später haben wir jedoch von der Frau des ehemaligen Besitzers über Ecken erfahren, dass sie die Wände schonmal wegen der Feuchtigkeit auf hatten (sie wussten es also doch!). Wir haben einen Gutachter rauskommen lassen, der uns mitteilte, dass zwei Außenwände komplett feucht sein und dass der Auslöser wahrscheinlich unversiegelte Fugen an der Außenfassade sind, die erst versiegelt werden müssen, woraufhin die Wand aufgemacht, desinfiziert und ein Trockenzelt aufgebaut werden müsse. Die Mieter, die unter uns wohnen, haben uns mitgeteilt, dass sie ebenfalls Probleme mit Schimmel haben. Nun meine Frage: Wer muss für die Kosten aufkommen? Der ehemalige Eigentümer (Stichwort arglistige Täuschung) und zusätzlich der Hausverwalter (in der Teilungserklärung ist der Anteil 1/3 für uns, 2/3 für ihn), da die Ursache ja anscheinend von außen kommt? Im Moment stellt sich jede Partei quer, sowohl der vorherige Eigentümer, als auch der Hausverwalter - unserer Auffassung nach müssen aber beide zahlen; haben wir damit Recht? Schonmal vielen Dank im Voraus!
6 Antworten
Für mich sieht das so aus, dass hier absichtlich Mängel an der Bausubstanz verschwiegen wurden. Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung ist das mehr als ärgerlich.
Ich würde das Geld investieren und einen Anwalt befragen, ob man in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ich hoffe, Ihr habt nicht schon zuviel Geld in diese Wohnung reingesteckt.
lg Lilo
Parallel würde ich mir schon mal einen Bau-Gutachter ausdeuten, i.d.R. haben die (guten) einen ziemlich ausgelasteten Terminplan.
Für die Sanierung muss der alte Eigentümer nicht aufkommen. Ist ja schliesslich jetzt eure Wohnung.
Was höchstens sein kann ist, das der Kaufvertrag zurück genommen wird und ihr euren Kaufpreis zurück bekommt. Allerdings würde euch dann die Wohnung auch nicht mehr gehören.
Was die Sanierung generell bzw allgemeine Arbeiten an geht habt ihr eine Stimme während der andere Eigentümer zwei Stimmen hat. Also seid ihr da immer im Nachteil.
Was die Sanierung generell bzw allgemeine Arbeiten an geht habt ihr eine Stimme während der andere Eigentümer zwei Stimmen hat. Also seid ihr da immer im Nachteil.
Innerhalb der WEG ist jeder in dem Umfange an solchen Sanierungskosten beteiligt, zu dem er Miteigentumsanteile am Gesamteigentum hat.
Folglich tirfft den Majoritätseigentümer die größere Last und Ihr Hinweis ist dementsprechend falsch!
Habe ich wohl schlecht erklärt.
Bei drei gleichen Wohnungen hat der Eigentümer der zwei Wohnungen besitzt zwei Stimmen und derjenige der eine Wohnung besitzt eine Stimme. Damit meine ich z.B. wenn es um Modernisierungen am Haus geht.
Selbstverständlich muss der Besitzer der zwei Wohnungen die Kosten auch zu zwei Teilen tragen!
Als Nachteil sehe ich Mehrheit bei Abstimmungen welche Arbeiten gemacht werden sollen und in welchem Umfang: z.B.: reicht es die aktuelle Haustür nur neu zu streichen oder soll sie doch besser gleich gegen eine neue, sehr moderne, also auch teure Haustür getauscht werden.
... wer für was zuständig ist und wer welche Kosten und Lasten zu tragen hat, wurde in der TE vereinbart.
Schaue einfach in die Urkunde und haue sie ggf. dem Verwalter um die Ohren.
Der Gutachter war aber kein so richtiger, oder? Unsere jedenfalls legen die Ursache fest, bevor eine Therapie vorgschlagen wird. Was ist, wenn es nicht die Fugen sind?
Viel Glück.
Solche Sanierugnskosten der außenfassade treffen die WEG und dort wiederum jeden im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile in Form einer Sonderumlage, soweit nicht ausreichend Rücklagen bestehen.
Die von Ihnen vermutete Arglist des Verkäufers müssen Sie durch Zeugen und/ oder Sachverständigengutachten beweisen lassen.
Der Verkäufer haftet dann Ihnen gegenüber für die Ihnen entstehenden Sanierungkosten, mit denen Sie einstweilen in Vorlage treten müssen, bis hin zur evtl. Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Exakt, so ist es!
Warum habt ihr keinen Gutachter beaftragt bevor ihr die Wohnung gekauft habt? Jetzt müßt ihr dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen um einen Nachlass auf den Kaufpreis zu bekommen. Wenn der Schaden von Außen kommt (Baumangel) müssen alle Eigentümer sich beteiligen. Tipp: Protokolle Eigentümerversammlungen. Ob schon mal darüber gesprochen wurde.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort! Also vom Kaufvertrag würden wir ungern zurücktreten, jedoch wird die Befragung eines Anwalts wirklich sehr wahrscheinlich der nächste Schritt sein, den wir gehen werden. Liebe Grüße!