Schimmel und feuchte Wände in gerade erworbener Eigentumswohnung?

6 Antworten

Für mich sieht das so aus, dass hier absichtlich Mängel an der Bausubstanz verschwiegen wurden. Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung ist das mehr als ärgerlich.

Ich würde das Geld investieren und einen Anwalt befragen, ob man in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten kann. Ich hoffe, Ihr habt nicht schon zuviel Geld in diese Wohnung reingesteckt.

lg Lilo

Schnudi95 
Beitragsersteller
 05.09.2017, 10:00

Erstmal vielen Dank für deine Antwort! Also vom Kaufvertrag würden wir ungern zurücktreten, jedoch wird die Befragung eines Anwalts wirklich sehr wahrscheinlich der nächste Schritt sein, den wir gehen werden. Liebe Grüße!

teutonix1  05.09.2017, 10:06
@Schnudi95

Parallel würde ich mir schon mal einen Bau-Gutachter ausdeuten, i.d.R. haben die (guten) einen ziemlich ausgelasteten Terminplan.

Für die Sanierung muss der alte Eigentümer nicht aufkommen. Ist ja schliesslich jetzt eure Wohnung.

Was höchstens sein kann ist, das der Kaufvertrag zurück genommen wird und ihr euren Kaufpreis zurück bekommt. Allerdings würde euch dann die Wohnung auch nicht mehr gehören.

Was die Sanierung generell bzw allgemeine Arbeiten an geht habt ihr eine Stimme während der andere Eigentümer zwei Stimmen hat. Also seid ihr da immer im Nachteil. 

schelm1  05.09.2017, 10:05

Was die Sanierung generell bzw allgemeine Arbeiten an geht habt ihr eine Stimme während der andere Eigentümer zwei Stimmen hat. Also seid ihr da immer im Nachteil.

Innerhalb der WEG ist jeder in dem Umfange an solchen Sanierungskosten beteiligt,  zu dem er Miteigentumsanteile am Gesamteigentum hat.

Folglich tirfft den Majoritätseigentümer die größere Last und Ihr Hinweis ist dementsprechend falsch!

JollySwgm  05.09.2017, 10:15
@schelm1

Habe ich wohl schlecht erklärt.

Bei drei gleichen Wohnungen hat der Eigentümer der zwei Wohnungen besitzt zwei Stimmen und derjenige der eine Wohnung besitzt eine Stimme. Damit meine ich z.B. wenn es um Modernisierungen am Haus geht.

Selbstverständlich muss der Besitzer der zwei Wohnungen die Kosten auch zu zwei Teilen tragen!

Als Nachteil sehe ich Mehrheit bei Abstimmungen welche Arbeiten gemacht werden sollen und in welchem Umfang: z.B.: reicht es die aktuelle Haustür nur neu zu streichen oder soll sie doch besser gleich gegen eine neue, sehr moderne, also auch teure Haustür getauscht werden.

... wer für was zuständig ist und wer welche Kosten und Lasten zu tragen hat, wurde in der TE vereinbart.

Schaue einfach in die Urkunde und haue sie ggf. dem Verwalter um die Ohren.

Der Gutachter war aber kein so richtiger, oder? Unsere jedenfalls legen die Ursache fest, bevor eine Therapie vorgschlagen wird. Was ist, wenn es nicht die Fugen sind?

Viel Glück.

Solche Sanierugnskosten der außenfassade treffen die WEG und dort wiederum jeden im Verhältnis seiner Miteigentumsanteile in Form einer Sonderumlage, soweit nicht ausreichend Rücklagen bestehen.

Die von Ihnen vermutete Arglist des Verkäufers müssen Sie durch Zeugen und/ oder Sachverständigengutachten  beweisen lassen.

Der Verkäufer haftet dann Ihnen gegenüber für die Ihnen entstehenden Sanierungkosten, mit denen Sie einstweilen in Vorlage treten müssen, bis hin zur evtl. Rückabwicklung des Kaufvertrages.


habakuk63  08.09.2017, 07:46

Exakt, so ist es!

Warum habt ihr keinen Gutachter beaftragt bevor ihr die Wohnung gekauft habt? Jetzt müßt ihr dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen um einen Nachlass auf den Kaufpreis zu bekommen. Wenn der Schaden von Außen kommt (Baumangel) müssen alle Eigentümer sich beteiligen. Tipp: Protokolle Eigentümerversammlungen. Ob schon mal darüber gesprochen wurde.