Schimmel im Schlafzimmer! Bett Matratze Schrank kaputt - hab Asthma!
Also ich habe nur einen Gasofen in der ganzen Wohnung und zwar im wohnzimmer. Das ist der erste Raum wenn man die Wohnung betritt dann geht es zur Küche und dahinter zum Schlafzimmer. logisch das sich hier schwer heizen lässt. Ich wohne seit Januar in der Wohnung und wir haben den Schimmel hinter dem Bett, Unten auf der Matratze, hinter und auf dem Kleiderschrank erst bemerkt als wir laminat verlegen wollten. Miene vermieterin wusste wohl das da schonmal schimmel war und er immer wieder kommt durch nasses altes gemäuer.... hat sofort eine Mietminderung eingeräumt aber ich hatte diesen Monat schon die volle miete bezahlt somit geht das ja schlecht. Sie meinte auch ich könne ohne Kündigungsfrist ausziehen. und sie wollte einen maler kommen lassen der den Putz abschlägt und neu macht... so mittlerweile (2Wochen zu späpt!) kam dieser auch und neuer putz ist aufgetragen die Arbeiten sind noch immernicht fertiggestellt. Ich mit Asthma kann diesen Raum nicht nutzen.
Meine Frage : - Mietminderung berechtigt! Aber wie hoch? - Kann ich Schadenersatz für die kaputten Möbel usw verlangen? Wie formuliere ich diesen Anspruch ?
DANKE !!
9 Antworten
Leute, Leute...
Die Vermieterin ist doch wohl absolut kooperativ. Sie räumt ein, dass sie davon wusste, besteht nicht auf einer Kündigungsfrist, akzeptiert eine Mietminderung. Kurzum - sie tut 100% das Gegenteil von dem, was die meisten anderen Vermieter in dieser Situation täten.
Ich denke, dass 50% Minderung angemessen sind. Telefon kaputt??
Einige dich mit ihr auf die Hälfte der Miete, bis du etwas passendes gefunden hast. Beides - also die 50% und auch das Recht ohne Frist auszuziehen, sobald du etwas hast - begrenzt auf vielleicht 3 Monate - solltest du schriftlich mit ihr vereinbaren. Sonst kommt nächste Woche der oberschlaue Neffe oder sonst wer bei ihr zum Kaffee und pinkelt dir an die Karre.
Wie hoch ist der Schaden am Bett? Das wird sich wohl auch noch regeln lassen.
Die Höhe der Mietminderung bei Schimmel hängt immer vom Einzelfall ab. Gesetzlich gibt es da keine Regelung über die Quoten. Man schaut am besten, ob es einen ähnlichen Fall gibt. Ich empfehle Dir die DAWR Mietminderungstabelle. In der Kategorie „Schimmel“ findest Du über 10 Beispielsfälle mit den entsprechenden Nachweisen.
Auf der Seite findest Du auch ein Musterschreiben für eine Mietminderung, das du kostenlos downloaden kannst. Ich hoffe, Dir mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.
Musterbrief zur Mietminderung: http://mietminderungstabelle.de/musterschreiben-fuer-mietminderung-und-mangelanzeige.html
Gehe mal davon aus, dass hier eine geringe Miete gezahlt wird, denn kein Mensch mietet eine Wohnung an, in der nur im Wohnzimmer geheizt werden kann. Das war bei Anmietung bekannt und nachträglich kann nicht gemindert werden. Im Schlafzimmer kann jeder selbst einen Ölradiator o.a. anbringen, um im Winter zusätzlich zu heizen.
Weiter ist das richtige Lüften wichtig. Wird nicht oder nur über gekippte Fenster gelüftet, so ist das ein Nutzerfehler, welcher Schimmel begünstigt.
Wende Dich am besten an den Mieterverein. Günstiger kann man keine verbindlichen Rechtsauskünfte im Mietrecht bekommen. Ein Maler wird auch das Schimmel-Problem nicht beheben können. Ein unbeheizter Raum wird immer wieder Probleme mit Feuchtigkeit bekommen. Such Dir so schnell wie möglich eine andere Wohnung - den Schimmel wird man ohne eine Zentralheizung mit Heizkörpern in allen Räumen nie los.
Die Wohnungssituation ist denkbar schlecht. Nur ein Ofen, der auch noch im Wohnzimmer und dahinter gleich die Küche, die Feuchtigkeit produziert und danach erst zum Schlafzimmer das wiederum Feuchtigkeit produziert. Nach richtigem Lüften muss in der kalten Jahreszeit auch immer wieder geheizt werden, was dort natürlich nicht möglich ist. Für mein Rechtsempfinden muss der vermieter für den entstandenen Schaden aufkommen, aber das alleine wird ja auf Dauer nicht befriedigend sein. Der Mangel ist ohne Einrichtung einer Heizung in allen Räumen nicht abzustellen. Das Aufbringen eines neuen Putzes nutzt für die zukunft auch nichts, der Schimmel wird wiederkommen. Es gibt also nur 2 Möglichkeiten: Mit Mietminderung in einer schimmeligen Wohnung weiterleben oder sofort ausziehen. Übrigens - Mietvereine helfen auch nur, wenn man bereits Mitglied dort ist, auch diese haben wie Rechtsschutzversicherungen eine Sperrfrist. Für wenn "das Kind schon im Brunnen liegt" helfen die auch nicht.