Schimmel bei Wohnungsübergabe
Meine Familie und ich stecken gerade mittem im Umzug, und dann das: Schimmel in der alten Wohnung. Ncihts neues, ich hatte schon einmal Schimmel in meiner Zimmerecke gefunden, den wir dann mit Schimmelspray beseitigen konnten. Gelüftet wird ebenfalls nach Vorschrift, aber es ist ein altes Haus und unsere Nachtsspeicher schaffen es nicht, im Winter alles ordnungsgemäß aufzuheizen.
Das Problem ist jetzt, was tun bei der Wohnungsübergabe?
Wir haben noch zwei Stellen mit Schimmel gefunden. Leider stand ein Schrank so davor, dass wir nichts gesehen haben.
Vorweg, wir haben damals zu unserem Einzug (12 Jahre her), die Wohnung unrenoviert bekommen (inklusive Damenbinden hinter der Heizung...) und auch in unserem Mietvertrag steht, dass wir sie unrenoviert verlassen können. Also weder tapezieren, Löcher verspachteln, noch sonst etwas.
Aber was tun jetzt wegen des Schimmels? Kann unser Vermieter verlangen, dass wir für die Beseitigung aufkommen? Der Schimmelbefall ist ja jetzt auch nicht gemeldet, wir haben es erst jetzt gesehen und die Wohnung ist ja auch schon gekündigt.
Jetzt noch deswegen einen ordentlichen Rechnungsbatzen können wir uns mittem im Umzug überhaupt nicht leisten.
Wenn wir nochmal Spray anwenden, und die befallene Tapete entfernen, reicht das? Oder sind wir verpflichtete dem Vermieter etwas zu sagen? Kann er uns später belangen?
10 Antworten
Grundsätzlich gibt es eine Anzeigepflicht, bei bekannt werden eines Mangels. Hier, der Schimmel. Da der Schimmel erst jetzt bemerkt wurde, sind Sie noch nicht in Verzug. Nun kann man lange darüber diskutieren, wer als Verursacher in Frage kommt. Ich sehe es nicht so, dass der Mieter seine Möblierung an die Wohnung anpassen muss, es sei denn, der Vermieter hat im Vorfeld darauf hingewiesen und das wird in den meisten Fällen nicht so sein. Gab es also keinen Hinweis seitens des Vermieters, ist der Mieter frei in der Gestaltung seiner Möblierung. Somit sehe ich nicht den Mieter als Verursacher. Es kommt, wenn die Angaben stimmen, die ungenügende Heizung dazu. Ich rate selten dazu, den Schimmel einfach zu entfernen, würde es aber in diesem Fall empfehlen, wenn es nur oberflächlich ist und keine Beschädigung der Tapeten zu erwarten ist. Dennoch müssen Sie den Vermieter darauf hinweisen, dass Sie den Schimmel entfernt haben.MfG
tja, ein Schrank dicht vor der Wand und Schimmel? Das wäre euer Verschulden.
Nehmt Spray oder lasst es darauf ankommen, dann müsste der Vermieter beweisen (durch einen Gutachter), dass der Schimmel durch euer Verschulden entstanden ist...
Wenn ihr euch weigert und der Vermieter der Meinung ist, ihr seid die Schuldigen kann er klar einen Gutachter beauftragen.
Schimmelbefall müßt ihr nicht beseitigen! Im Zweifelsfall muß der Vermieter euch nachweisen, daß ihr den Schimmel verursacht habt. Dürfte wohl kaum gelingen. Legt die Vermietermasche auf: alles verniedlichen: "Na ja, da muß mal ein bischen Farbe drauf - und fertig,"
Außerdem müßt ihr die Wohnung nicht besser verlassen als ihr sie übernommen habt!
Ihr müsst einen Mangel melden sobald ihr ihn bemerkt. Da ihr den Schimmel jetzt erst bemerkt habt, könnt ihr ihn eben jetzt erst melden. Wo ist das Problem? Da muss sich der Eigentümer drum kümmern.
Der Schimmel muss dem Vermieter gemeldet werden. Die Ursache des Schimmels hinter dem Schrank war eben dieser, da er wohl zu dicht an der Wand stand. Hinter Mobiliar etc. muss immer Luft zirkulieren können.
Das Auffinden von Damenbinden hinter der Heizung bei Einzug vor 12 Jahren hat mit der Sache hier nichts zu tun.
Oh, der Schrank stand sogar mit Abstand zur Wand. Daher kann es also nicht kommen.
Aber der Schrank war hoch und breit. Mal ganz agesehen, dass hier niemand über die 1,60m rauskommt. Man konnte die Ecke einfach nicht sehen.
Ich denke nicht, dass ein Vermieter dafür einen Gutachter bestellt, oder? Wäre da die Beseitigung nicht billiger?