Schiebetüre statt normaler Küchentüre?
Muss ich da erst beim Vermieter um Erlaubnis fragen? Ich wollte meine Küchentüre ändern lassen und zwar in so eine Falt- oder Schiebetüre, weil ich das ziemlich unpraktisch finde und meine Küchentüre jedesmal mit meinen Schränken zusammen rumst (Glastür) und ich wollte da einfach besser Platz haben. Geht das einfach so oder kann er mir das verbieten, weil ich weiß, der unter mir wohnt, hat das nämlich auch machen können? Und muss ich auch bei zusätzlichen Steckdosen in der Wand um Erlaubnis fragen, ich kann sonst die Mikrowelle nicht anschließen, weil dort in der Ecke keine Steckdosen vorhanden sind. Hätte jemanden, der mir das machen würde oder schickt Vermieter jemanden dafür?
7 Antworten
habe diese Frage eben erst gelesen. Wir hatten keine Tür von der Küche zum Flur drinne. Wenn der Vermieter es zulässt, dann ist es auch möglich eine Schiebetür einzubauen. (es gibt schon hübsche und auch kostengünstige Schiebetüren im Baumarkt)Bei neue Steckdosen allerdings, sollte der Vermieter selber einen Elektiker schicken, wenn es genehmigt worden ist.*PS: eine Schiebetür in der Küche, ist eine feine Sache und bei einem Fenster, riecht es auch nicht in der ganzen Wohnug/Haus!
Dafür brauchs du schon eine Genehmigung des Vermieters. Eine Schiebetür kannst du allerdings aus Kostengründen kaum in die bereits vorhandene Wand hineinschieben, sondern du musst quasi eine Vorwand bauen oder brauchst zumindest Platz, woe die Tür hingeschoben werden kann. Vpon den Falttüren kann ich eigentlich nur abraten. Ist in der Praxis sehr popelig, Kaum geräuschd- oder Duftdämmung, wirkt bilig und stabil ist das schon mal gar nicht.
Steckdose an der Wand:
Die würde ich einfach mir einen Verlängerunskabel über den Putz verlegen.
Dafür brauchst Du keine Erlaubnis.
Schiebetür:
Wenn Du dafür die Wohnung dauerhaft baulich veränderst, benötigst Du die Erlaubnis des Vermieters.
Wenn Du die Wohnung nach deinen Auszug, wieder in Original zustand versetzen kannst würde ich nicht fragen.
LG Wolpertinger
Du must nach garnichts fragen, soweit es Zustimmungspflichtige Sachen sidn (Untermieter, bauliche Veränderungen, Anbauten).
Das einzige was Du bedenken musst: Beim Auszug kanne er die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verlangen.
Sorry: "Du must nach garnichts fragen, soweit es nicht zustimmungspflichtige Sachen sind.
Hinsichtlich der Schiebe- oder Falttüre, sofern die eigentliche Bausubstanz nicht angegriffen wird, das ist aber die Türzarge; ist keine Frage erforderlich, hinsichtlich der Steckdose/n auf jeden Fall, weil wie vor. Oder der Vermieter macht´s ??????