Schichtarbeit trotz Gleitzeit?!
Hallo :) Ich arbeite seid 2 Jahren mit dem Gleitzeitsystem. Ich kann also selber entscheiden wann ich anfange und wann ich aufhöre. Heute kam meine Vorgesetzte zu mir und meinte, dass ich in nächster Zeit nach festen Schichten arbeiten muss aber ich trotzdem "Gleitzeit" habe. Ist das rechtens?
4 Antworten
Das kommt ausschließlich auf deinen Arbeitsvertrag an. Schichtarbeit wurde nicht vereinbart und du hast bisher auch keine leisten müssen? Dann wird der ArbG schlechte Karten haben. Bei vereinbarter Gleitzeit kann er dir auch nicht plötzlich feste Arbeitszeiten aufdrücken. Pacta sunt servanda (=Verträge sind einzuhalten).
Ja mit Einschränkungen. Der Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeit und es besteht kein Widerspruch zwischen Schicht und Gleitzeit. Allerdings ist Schichtarbeit eine Änderungskündigung, es sei denn, es steht so zur Arbeitszeit in deinem Arbeitsvertrag, schau da mal rein. Wenn du keine Schicht willst und im Arbeitsvertrag keine vereinbart ist, wende dich an den Betriebsrat, falls vorhanden oder an einen Rechtsanwalt.
Vielen Dank ! Ich habe gerade in meinem Vertrag nachgeschaut und es steht NICHTS mit Schichtarbeit drinne. Ich werde morgen mal mit dem Betriebsrat sprechen und wenn es Hart auf Hart kommt, werde ich einen Anwalt einschalten. Ich verstehe nicht warum nur ich aus ca. 30 Mitarbeitern jetzt plötzlich so arbeiten muss
Gleitzeit heißt zunächst einmal nur, dass Du Deine Arbeitszeit auf einem Zeitkonto erfasst bekommst. Mehrarbeit wird also dem Konto gut geschrieben, Minderarbeit hingegen abgezogen. Hierbei gibt es meist eine Kernzeit, in der Du anwesend sein musst.
Gleitzeit ist nicht bezogen auf reine Tagschichten. Gleitzeit kann genauso auch auf Wechsel-schichten bezogen werden. Dann arbeitest Du zum Beispiel im Wechsel Früh- und Spätschicht, bekommst aber zum Beispiel Mehrarbeit Deinem Gleitzeitkonto gut geschrieben.
Gleitzeit heißt, dass eine Vereinbarung über eine flexible Arbeitszeit getroffen worden ist. Das wäre im Falle einer schriftlichen Fixierung nicht einseitig durch den ArbG änderbar.
frühschicht mit gleitzeit etc...klar geht das
man kann ja da auch gleiten....aber wenn du es genau wissen willst lass deinen vertrag vom anwalt checken
Komisch, weil ich auch schon Gleitzeit in Schicht gehabt habe. Man muss sich ja nur einigen, damit die Arbeit auch getan wird.
tytyy. Du gehörst wohl zu denjenigen denen man Kündigen muss bis auch ihnen die Firmeninteressen offensichtlich werden. Besprich Dein Problem mit dem Arbeitgeber, dann erfährst Du weshalb die neue Anordnung getroffen wird.
ich habe nur mitbekommen, dass 2 Kollegen gerichtlich vorgegangen sind weil es wohl verboten ist, wenn es im Vertrag so geregelt ist das man Gleitzeit hat, man in Schichten gepackt wird.