Schenkung rückgängig machen, was ist zu tun?
Hallo an Alle ;-)
Ich möchte gerne wissen, ob man eine Schenkung rückgängig machen kann, bzw. was man hier unternehmen kann.
Kurz zu den Fakten hierzu:
Mein Vater hat vor 2 Jahren sein Haus auf mich überschreiben lassen, vorzeitig. Mein Bruder hat auf das Erbe, das ihm irgendwann zugestanden hätte, verzichtet. Ich habe das Haus überschrieben bekommen, Notarvertrag etc. pp....mein Vater allerdings ist eingetragen mit einem lebenslangen Wohnrecht auf diese Immobilie.
Nun haben wir uns zerstritten, wir (mein Mann, meine Tochter und ich) hatten eigentlich ursprünglich vor, in dieses Haus mit einzuziehen, aber aufgrund zwischenmenschlicher Differenzen, haben wir davon abgesehen,
Weiss jemand einen Rat, oder hatte schonmal so eine Situation, und kann mir Tips geben?
5 Antworten
Die Schenkung kann nur rückgänig gemacht werden, wenn der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht .. z.B. wenn du vor den Eltern verstirbst .. solche Klauseln gibt es. Ansonsten ist ein Schenkungsvertrag fix.
Und das Haus gehört nicht zum Zugewinn, falls es zur Scheidung kommt.
Soll man aus deiner Antwort schließen, dass du das Haus an deinen Vater zurückgeben möchtest und für die Rückübertragung alle Kosten übernimmst?
Guten Tag,
Das Gesetz kennt den Widerruf einer Schenkung im Falle einer Verarmung (§ 528 BGB) oder bei groben Undank ( § 530 BGB).
Zudem gäbe es noch den Widerruf mit dem Argument „Wegfall oder Störung der Geschäftsgrundlage“ nach § 313 BGB.
Auch auf Grundlage des Arguments "Rückforderung wegen Zweckverfehlung" gäbe es Möglichkeiten, sofern es eine Vereinbarung gab, dass beim Scheitern der Ehe, die Schenkung nicht mehr gilt.
Aber ich möchte betonen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass Sie hier Erfolg haben, sofern kein Rückforderungsrecht im Schenkungsvertrag verankert ist.
Für die juristische Prüfung sollten Sie sich an einen Fachanwälte für Erbrecht wenden.
Ich hab zu diesem Thema schon mal einen Artikel geschrieben:
https://www.abir.eu/aktuelles/rueckforderungsanspruch-der-schwiegereltern-bei-scheidung.html
Beste Grüße
FH
Frage einen in Familien- und Erbsachen erfahrenen Rechtsanwalt.
Normalerweise wäre eine angenommene und rechtlich eingetragene Schenkung gültig, vor Allem wenn es um Immobilie geht.
Außer vielleicht, wenn zum Zeitpunkt der Schenkung unrechtliche Sachen waren, die du nicht wußtest oder vor dir geheim gehalten wurden. Da wird es aber kitzelig...
Anwalt fragen.
Daß dein Vater das Wohnrecht behalten hat, ist verständlich.
Er übertragt euch das Eigentum, aber nicht den Besitz.
Wollt ihr ihn umbringen ?
Das klärt der Familienrichter bei der Scheidung , solange sind sie die Eigentümerin .
LESEN HILFT : Aussage ist :
Nun haben wir uns zerstritten, wir (mein Mann, meine Tochter und ich)
Dein Kompliment darf ich an dich zurück geben.
Mein Vater hat vor 2 Jahren sein Haus auf mich überschreiben lassen, vorzeitig. Mein Bruder hat auf das Erbe, das ihm irgendwann zugestanden hätte, verzichtet. Ich habe das Haus überschrieben bekommen, Notarvertrag etc. pp....mein Vater allerdings ist eingetragen mit einem lebenslangen Wohnrecht auf diese Immobilie.
Was hat die Übertragung des Hauses vom Vater an die Tochter mit einer evt. Scheidung zwischen Tochter und ihrem Ehemann zu tun.
Der Ehemann hat mit dem Gebäude nichts zu tun.
Du solltest mal deinen Denkapparat anstrengen!
Genau das habe ich ! Das hatten wir in der Familie ! over-out !
Scheidung zwischen Vater und Tochter ????