Scheidungsprotokoll nach 30 Jahren bei Hartz 4 vorlegen?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz grundsätzlich: Keine Ahnung, was ein "Scheidungsprotokoll" sein soll.. aber ein Scheidungsurteil enthält auch geschützte Daten, die für deinen Leistungsanspruch irrelevant sind und deshalb gar nicht von dir erhoben werden dürfen. Ein Scheidungsurteil geht die ARGE nichts an. (Darüber könntest du den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes und auch das Kundenreaktionsmanagement der Bundesagentur für Arbeit informieren).

Alle nicht leistungsrelevanten Daten in dem Urteil dürftest du eh schwärzen. Ansonsten könnte man aber auch eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beim Gericht beantragen - da stehen dann nur die Ansprüche drin, die sich aus dem Urteil ergeben. Es ist aber immer das einfachste Mittel zu wählen - d.h. wenn man evtl. Unterhaltsansprüche auf andere Art einfacher nachweisen kann, reicht das völlig aus und man kommt seiner Mitwirkungspflicht nach.

Was die Unterhaltspflicht angeht, ergibt sich aus dem BGB, wann und für wie lange der Expartner dem anderen Unterhalt zahlen muss.

Aus § 1570 BGB ergibt sich in Verbindung mit § 10 SGB II ein Unterhaltsanspruch wegen Kinderbetreuung für 3 Jahre nach der Scheidung. Der Unterhaltsanspruch nach § 1571 BGB (wegen Alters) ist in Verbindung mit ALG2/SGB II irrelevant. Der UH-Anspruch gem. § 1572 BGB (wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit) fällt bei ALG2/im SGB II ebenfalls weg.

Und für §§ 1573, 1575 und 1576 BGB gelten sehr enge Regelungen. Dabei geht in der Regel die Selbsthilfe des Ehegatten vor, wonach er sich selbst zu versorgen hat. Und der Unterhalt nach §§ 1573 und 1576 BGB bezieht sich auf Einkommensklassen, die eh keine ALG II-Bezieher hat.

Wenn das Scheidungsurteil älter als 3 Jahre ist und es kein unterhaltspflichtiges Kind gibt, oder wenn wegen des Alters für das Kind keine Unterhaltspflicht mehr besteht, sind die Daten im Scheidungsurteil in der Regel nicht mehr leistungsrelevant.Ein 30 Jahre altes Scheidungsurteil zu fordern, ist mEn völliger Blödsinn. Es können darin eigentlich gar keine aktuellen Unterhaltsansprüche mehr enthalten sein, weil diese wegen der mittlerweile vergangenen Zeit schon längst erloschen sind bzw.sich grundlegend verändert haben. Insofern wäre das überhaupt nicht mehr leistungsrelevant - und mMn ist es eine unzulässige Datenerhebung.

Es dürfen von dir aber nur Daten erhoben werden, die leistungsrelevant sind - und gem.§ 67a SGB X ist die ARGE verpflichtet, jede Datenerhebung zu begründen ! Wenn sie ein "Scheidungsprotokoll" von dir fordern, müssen sie begründen, wozu genau sie es brauchen. Ein reiner Hinweis auf deine "Mitwirkungspflicht" ist keine Begründung und keinesfalls ausreichend. Du kannst sie (nachweislich schriftlich) auffordern, diese Datenerhebung schriftlich mit Nennung der Rechtsgrundlage zu begründen und dir darin zu erläutern, inwiefern diese Daten notwendig sind, um deinen aktuellen Leistungsanspruch festzustellen oder dessen Höhe zu berechnen, und wofür konkret sie diese Daten erheben.

Das hab ich ja noch nie gehört,nach 30 Jahren?Was wollen die mit dem Protokoll?Ich finde es ist ein Eingriff in die Perönlichkeit

user531  26.10.2010, 18:42

da in solch einem scheidungsurteil der unterhalt und der versorgungsausgleich schriftlich niedergelegt ist, kann man dieses urteil verlange, zb es wurde innerhalb der letzten 15 jahren kein unterhalt gezahlt und in absehbarer zeit wird der komplette unterhalt nachgezahlt, macht die harz iv stelle die hand auf wenn sie jetzt leistungen bewilligen muss...

konny27  26.10.2010, 18:45
@user531

Ach so,man lernt eben nie aus

user531  26.10.2010, 18:52
@konny27

hoffe nimmst es mir nicht übe *zwinker.... aber man nennt das in deutschland bürokratie

konny27  26.10.2010, 19:10
@user531

das ist ja grauenvoll,das geht doch niemanden etwas an.

Es geht nur um die Feststellung nachehelicher Unterhaltsansprüche. Wenn sich das mit Vorlage des Urteils bereits ausschließen läßt, dann reicht das aus. Sachbearbeiter bei der ARGE sind nun mal keine Juristen, die wissen vieles auch nicht so genau und verlangen lieber erst mal zu viele als zu wenig Nachweise.

Das ist doch 26 Jahre her.

Solange muss niemand irgendwelche Unterlagen aufgewahren.

Sag einfach, dass du das nicht mehr hast und fertig.

Ist ja dann nicht zu ändern.

Kannst dir aber ja vom Standesamt bescheinigen lassen, dass du geschieden bist, wenn´s denn nach 26 Jahren unbedingt noch sein muss.

Weshalb usw du geschieden wurdest geht die auf der ARGE ´nen Dreck an!!

user531  26.10.2010, 18:41

hallo hallo hallo... ein urteil ist ein titel und hat 30 jahre gültigkeit und innerhalb der 30 jahre kannst du mit solch einem vollstreckbaren titel wenn forderungen noch ausstehen vollstrecken von daher die aufbewahrung eines urteil - titels 30 jahre :-)

IslasCanarias  26.10.2010, 18:42
@user531

Hmmm... von mir aus.

Ich habe mein Scheidungsurteil damals nach 6 Monaten geschreddert.

Wusste nicht was ich damit sollte. Also weg damit...

user531  26.10.2010, 18:52
@IslasCanarias

ist auch ok.. eigentlich fragt man nach so vielen jahren auch nicht danach es sei denn du willst noch mal heiraten lach

Das Scheidungsurteil sollte ja wohl ausreichen um evtll. Unterhaltsansprüche fest zu stellen. Ich wurde aber wiederholt und ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Sie das Protokoll auch benötigen. Im Urteil stehen doch die Vereinbarung.