Selbständigkeit und Hartz IV - Sanktionen, weil keine Bewerbungen geschrieben
Hallo,
ich bin selbständig und bekomme noch eine Aufstockung durch Hartz IV. Nur beschäftigt mit meiner Arbeit, habe ich nicht mehr an die Eingliederungsvereinbarung gedacht, die mir vorschrieb, 5 Bewerbungen monatlich zu schreiben.
Nun wird mit einer Sanktion von 30% gedroht. Kann ich dem, wenn ich doch selbständig bin, etwas entgegensetzen, mich dessen erwehren?
MfG
8 Antworten
mit welchem recht wird man nieder jemacht wenn man am anfang seiner selbstständigkeit steht ??? und mit welchem recht wird man sozialschmarotzer jenannt wenn man arbeitet ??? ....... "Die Reichen sind die wahren Sozialschmarotzer" ....... Tatsächlich sind es zunehmend die Wohlhabenden, die sich um ihren "gerechten" Anteil betrogen fühlen. Ich frage mich, ob die das tatsächlich glauben oder ob das nicht nur eine Strategie ist, damit auf keinen Fall ihr Reichtum in Frage gestellt wird. Wenn man sich ansieht, was uns die Rettung der Banken kostet, von der die Reichen genauso profitieren, weil damit auch ihre Einlagen abgesichert wurden und dazu zählt, wie viel Geld der Allgemeinheit durch großzügige Steuergeschenke an Reiche und Unternehmen und durch Steueroasen flöten geht, dann kommen schließlich einige hundert Milliarden Euro zusammen.
Im Vergleich dazu sind die Kosten für Hartz IV ein Witz. Deshalb ist der Sozialschmarotzervorwurf gegen die Armen lächerlich - die Reichen sind die wahren Sozialschmarotzer. Anstrengungsloser Wohlstand, wie ihn einmal Westerwelle den Armen unterstellte, gibt es nur für die Reichen. Nach der Finanzkrise haben die Reichen dieser Welt ihr Vermögen sogar noch um 20 Prozent steigern können.
Dass diese kein Interesse haben am Pranger zu stehen und ihre Privilegien aufzugeben ist doch klar. Andererseits leben die Reichen sehr entrückt von dieser Gesellschaft und bleiben unter sich, so dass es schon sein kann, dass sie ihrer eigenen Propaganda glauben. Da sie selber in den Kriterien der herrschenden Wirtschaftsideologie denken, sind sie wahrscheinlich auch davon überzeugt, dass sie "Leistungsträger" wären und dass sie nicht nur ihren Reichtum selbst erwirtschaftet haben, sondern dass es außerdem gut für das Land ist, wenn sie reich sind.
Nun wird mit einer Sanktion von 30% gedroht. Kann ich dem, wenn ich doch selbständig bin, etwas entgegensetzen, mich dessen erwehren?
Ob du selbständig bist oder abhängig beschäftigt, ist vollkommen Banane.
Du beziehst Leistungen vom Jobcenter und hast daher gem. EinV Bemühungen nachzuweisen, um deine Hilfebedürftigkeit zu verringern.
5 Bewerbungen pro Monat sind eine Lachnummer, die auch ein Selbständiger durchziehen können sollte, der nur mit seiner Arbeit beschgäftigt ist.
Gegen eine Sanktion kannst du natürlich in den Widerspruch gehen und ggf. Klagen, da eine tragfähige Begründung für den Widerspruch kaum gegeben sein und er daher abgelehnt werden wird.
Ich weiß nicht, wie viele Monate du schon vergessen hast, dich zu bewerben. Ist es nur einer, dann klappere schnell die umliegenden Betriebe oder Geschäfte ab, frage, ob sie Arbeit für dich haben und lass dir quittieren, dass du dich beworben hast. Du musst schließlich nicht unbedingt schriftliche Bewerbungen abschicken, sondern kannst dich auch persönlich oder telefonisch bewerben. Die 5 Bewerbungen solltest du schnell zusammenbekommen.
Für die Zukunft: Stell dir einen Lebenslauf zusammen und irgendein Bewerbungsschreiben, das du je nach Bedarf abänderst, das dürfte nur ein einmaliger größerer Zeitaufwand sein. Danach passt du lediglich das Bewerbungsschreiben der jeweiligen Firma an. Dann dürfte es kein Problem mehr sein, 5 Bewerbungen im Monat abzuschicken. Für schriftliche Bewerbungen kannst du auch einen Zuschuss von je 5.- € vom JobCenter beantragen. Ich weiß nicht, wieviel deine Selbständigkeit abwirft - du könntest dich mit Hinweis auf diese auch für einen Halbtags- oder Dreivierteljob bewerben. Gehe ruhig davon aus, dass deine Bewerbungen eh im Papierkorb landen - man muss heutzutage schon eierlegende Wollmilchsau sein, um überhaupt zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden. Das trifft vor allem auf Initiativbewerbungen zu. Die Betriebe k..... eh ab wegen der Bewerberflut - das habe ich selbst erlebt, als ich noch Arbeit hatte. Aber das muss nicht dein Problem sein - du hast deine Pflicht getan, und das JobCenter ist zufrieden.
Ansonsten wünsche ich dir viel Erfolg bei deiner Selbstständigkeit - ich denke, hier sind deine Perspektiven besser. Und hoffentlich wirft diese bald soviel ab, dass du nicht mehr aufs JobCenter angewiesen bist.
Hallo, ich verstehe dich super gut. Du solltest dir durch Fördermittel Hilfe holen das dein Geschäft voran kommt. Sonst geht es nicht weiter. Hast du in deiner Stadt eine KFW? Oder besser , in welcher Stadt ist dein geschäft und in welchem bereich bist du tätig? Ich sende dir mal was zu. LG babs
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Du hast sie unterschrieben und dadurch vereinbart, gewisse Pflichten zu erfüllen. Auch die Konsequenzen der Nichterfüllung sind dir bekannt gewesen. Wenn du keinen guten Grund nachweisen (!) kannst, warum du der Pflicht, 5 Bewerbungsbemühungen vorzulegen, nicht nachkommen konntest, wirst du entsprechend sanktioniert. Überspitzt gesagt: Vier Wochen lang im Koma im Krankenhaus gewesen wäre z.B. ein nachweisbarer ausreichender Grund..... "nicht dran gedacht" wohl kaum.