Scheidungskosten bei Privatinsolvenz?

5 Antworten

Ich gehe davon aus, dass das Nettogehalt die Grundlage ist. Dass dein Mann seine Schulden bedienen muss, ist für das Gericht irrelevant.

Hallo,

dein Exmann kann in diesem Fall Verfahrenskostenhilfe beantragen. 

Ob man dafür qualifiziert ist kann man sich z.B. hier ausrechnen lassen: https://www.scheidung.de/berechnung-verfahrenskostenhilfe.html

Wenn er VKH erhält kostet ihn die Scheidung nichts.Es kann sein, dass er die VKH zurück zahlen muss wenn er später mal mehr verdient.

Also damals, als ich meine Scheidung hatte, habe ich so wenig verdient, dass ich Gerichtskostenhilfe beantragt habe und nichts bezahlt habe.....nach 2 Jahren wurde ich noch einmal überprüft und das Ergebnis war, dass ich wohl voraussichtlich auch in 2 Jahren nichts zahlen könnte und wurde aus der Überprüfung befreit............bis auf Porto und Spritkosten zum Anwalt hat mich die Scheidung nichts gekostet.

Nutze das Internet und suche nach einem Scheidungskostenrechner und Informationen. In den www.Scheidungskostenrechner.info zum Beispiel trägst Du bei Nettogehalt die Summe ein, die Du oder dein Mann überwiesen bekommt und läßt alles berechnen. Die Prozesskosten werden dann vom Gericht übernommen - wenn euer Einkommen sehr gering bzw. unter dem Selbstbehalt liegt.

Ich hoffe ich konnte helfen ...viel Erfolg

Hallo Mona, wenn die Voraussetzungen (Selbstbehalt unter 1200 Euro oder Hartz4/ALG2) gegeben sind, werden die Kosten tatsächlich alle übernommen. Ich selbst habe meine Scheidung über diese Seite eingereicht ( www.scheidung-hartz4.de ) und mußte nichts bezahlen. Vielleicht hilft es Dir auch weiter.