Im Trennungsjahr mit neuem Lebenspartner in ehelichem Eigentum wohnen
Eine Freundin ist von ihrem Mann getrennt und lebt weiter mit ihren Kindern in dem zusammen angeschafften Haus. Er lebt zusammen mit neuer Partnerin in neuem Haus. Sie möchte gerne ihren neuen Lebenspartner mit im Haus leben lassen, da er gerade in eine wirtschaftliche schlechte Situation geraten ist, sich nicht zusätzlichen Belastungen aussetzen möchte und beide nach der Scheidung sowieso zusammen ziehen würden! Welche Nachteile hätte meine Freundin dadurch im Fall von Unterhalt etc.? Sie findet es ungerecht dass er sozusagen machen kann was er will und sie evtl. Nachteile hätte, weil sie mit neuem Partner zusammen leben möchte! Muss sie erst warten, bis sich durch Eheauseinadersetzungsvertrag das Finanzielle geklärt hat um glücklich zu sein, ohne finanzielle Nachteil dadurch zu haben?
4 Antworten
Grundsaetzlich kann der Partner dort einziehen, genau wie der Partner auch mit einer Freundin zusammen leben kann. Allerdings ist es vom Ex-Partner nicht so gerne gesehen, weil ihm ja das Haus zur Haelfte gehoert bis zur Scheidung. Im Fall von Unterhalt kaeme es erst mal darauf an, wieviel Geld die einzelnen Parteien verdienen und wiviele Kinder sie haben. Erst kommen ja mal die Kinder dran und deren Unterhalt hat nichts mit dem neuen Partner zu tun. Wenn dann noch Geld fuer Ehegattenunterhalt uebrig waere fuer Trennungsunterhalt, dann waere es natuerlich moeglich, wenn die Frau nicht oder nur wenig arbeitet, dass man unterstellt, dass sie auch den Haushalt fuer den neuen Partner mitfuehrt und der Unterhalt koennte gekuerzt oder gestrichen werden, weil der Lebensgefaehrte dann ja auch seinen Anteil am Haushalt leisten muss. Das ist schon richtig.
Ist aber ja nicht unfair, weil beim Mann waere es aehnlich, wenn er Unterhalt von der Frau verlangen wuerde, da wuerde ein Partner auch beruecksichtigt werden.
Auf die Hausteilung hat es aber auch keine Auswirkungen, wenn der Partner mit drinnen wohnt. Die Immobilie gehoert beiden zur Haelfte und Besitz sowie Schulden werden ja geteilt, oft muss die Immobilie sogar verkauft werden dadurch.
Einfacher ist es natuerlich schon, wenn man selbst Unterhalt haben will, wenn man nicht gleich einen neuen Versorger ins Haus holt. Auch fuer die Kinder sollte man so was nicht gleich ueberstuerzen und etwas langsamer angehen. Die muessen ja erst mal die Trennung verarbeiten.
Die Frage ist doch, wie groß das Haus ist, wieviel Bäder etc.! Wenn sie mit ihrem neuen Partner Tisch und Bett teilt, wird sie erstmal von ihm Unterhalt verlangen müssen!
Die Frau lebt mit den Kindern in dem Haus, das ihrem Mann und ihr zusammen gehört.
Würde nun eine weitere Person in dieses Haus mit einziehen, setzt das nicht nur die Zustimmung der Frau sondern auch der ihres Noch-Mannes voraus.
Der Noch-Ehemann wohnt nicht mehr in dem Haus und ist somit für die minderjährigen Kinder bar-unterhaltspflichtig.
Die Frau selbst hätte nur einen Unterhaltsanspruch (Trennungsunterhalt während des Trennungsjahres) an ihn, wenn sie weniger eigenes Einkommen erzielen würde als er - und dem Mann nach Abzug des Kindesunterhaltes noch genügend Mittel (oberhalb seines Selbstbehaltes) zur Verfügung stehen würden.
Der "Wohnvorteil", den die Frau im noch gemeinsamen Haus genießt, würde ihr auf Unterhaltszahlungen angerechnet werden können...
Dabei stünde es ihr natürlich frei, diesen Wohnvorteil selbst zu erwirtschaften - oder von ihrem neuen Lebensgefährten zu erwarten, dass er sich an diesen Kosten (Miete, Strom, Telefon...) beteiligt....
Ein "finanzieller Nachteil" lässt sich daraus nicht erschließen.
Die einzig richtige Antwort!!!
Da der neue Lebensgefährte sich keiner "zusätzlichen" Belastung aussetzen möchte, erübrigt sich der Gedanke an einer räumlichen Partnerschaft. Ein Haus kostet nun mal um die 1000 € monatlich, denn der ausgezogene Ehepartner hat nach der Scheidung ein Recht auf Mietzahlungen so lange er im Grundbuch steht. Auch hat er ein Mitspracherecht über die Folgenutzung des Wohnraumes. Bei Nichtzahlung droht Räumungsklage mit Schufa-Eintrag.
Die Freundin sollte davon ausgehen, dass das gemeinsame Haus gegebenenfalls zwangsveräußert werden muss. Sollte der Erlös nicht ausreichen um die Schulden zu begleichen, bleibt jede Partei rechtlich auf die Hälfte des Schuldenberges sitzen.
Ein Zusammenziehen mit einem neuen Lebenspartner wäre bis zur endgültigen Klärung aller Scheidungsfolgesachen sehr unklug und viel zu teuer.