Muss ich meinen Arbeitgeber über vollzogene Scheidung informieren

12 Antworten

Zumindest das Lohnbüro muss informiert werden, da sich Deine Steuerklasse durch die Scheidung ändert, und somit auch die Gehaltsabrechnung zukünftig anders aussehen wird. Alles andere ist Privatsache.

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 10:46

wie geschrieben... die Steuerklasse hat mit der Scheidung nichts zu tun!!!

sonnex2  10.11.2010, 11:03
@skorp70

Ist mir neu...aber wenn Du das sagst...

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 11:15
@sonnex2

wenn ich immer noch Alleinerziehend bin bleibt es vorher wie nachher bei Steuerklasse 2 ... scheidungsunabhängig.Das ändert sich nur, wenn man mit jemanden (neuen Lebenspartner) zusammen zieh.

DerPMS  10.11.2010, 12:04
@skorp70

Natürlich ändert sich durch die Scheidung die Steuerklasse!

Verheiratet bedeutet Steuerklasse III oder IV, geschieden und alleinerziehend bedeutet Steuerklasse II.

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 12:09
@DerPMS

Das ist falsch - Alleinerziehend war ich ja auch schon vor der Scheidung = Steuerklasse II. das kann man ändern sobald man sich trennt .. also habe ich schon seit 4 Jahren Steuerkl. II und das hat sich auch nach der Scheidung noch nicht geändert

antje2106  10.11.2010, 13:04
@skorp70

na sei mir nicht sauer , da haste aber den staat schön beschissen, wenn du verheiratet bist kannst du nicht alleinerziehend sein, es ist richtig entweder 4:4 , oder 3:5,

skorp70 
Beitragsersteller
 11.11.2010, 10:30
@antje2106

Du da bin ich nicht böse... habe ja nichts unrechtmäßiges gemacht. Denn Du bist da falsch informiert. Wenn man getrennt lebt, kann man schon Steuerkl. 2 nehmen, der Ex-Mann also noch Ehemann hat Kl. 1... Du wirst beim Stadtamt auch darauf hingewiesen, dass Du das wieder ändern musst ab dem Tag, wo sich Deine Lebensituation ändern, man zum Mann zurück geht oder ein neuer Lebenspartner einzieht. So reguliert sich das gleich und nicht erst bei der Steuererklärung. Ich habe also nicht den Staat beschissen, also korrekt und mit Absprache des Fiskus ;-)

antje2106  11.11.2010, 13:17
@skorp70

ich glaube ich steh auf dem schlauch, wenn man heiratet aus liebe ... dann gleich getrennt lebend hä

Ganz einfache Lösung,

geh mit der Scheidungsurkunde zur deiner Gemeinde und lass dir eine Bescheinignung über die Änderung der Lohnsteuerklasse geben, bzw. eine neue Lohnsteuerkarte. Diese gibst du deinem Arbeitgeber und gut.


Durch die Scheidung ändert sich die Steuerklasse!

Verheiratet bedeutet Steuerklasse III oder IV,

geschieden und alleinerziehend bedeutet Steuerklasse II.

Falls das aus irgendeinem Grund nicht zutrifft, wird dir das bei deiner Gemeinde gesagt und du kannst das deinem Arbeitgeber so weitergeben.

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 12:27

Sie haben die Urkunde vom Standesamt wo aufgrund § 1355 (Scheidung / verwitwet) die Namensänderung hervorgeht. Sterkl. wurde nicht berührt, da immer noch getrennt lebend wie vor der Scheidung STeuerkl. II also auch danach... was könnte die Scheidung für Auswirkung auf das Gehalt haben, wenn man die Steuerkl. aussen vor lässt, die damit nichts zu tun hat?

DerPMS  11.11.2010, 12:57
@skorp70

Hallo skorp70,

bitte entschuldige die vielen Hinweise auf die Steuerklassenänderung.

Aber das du schon 4 Jahre getrennt gelebt hast, konnte ja zuerst niemand wissen.

Klar, das sich jetzt die Steuerklasse nicht ändert, wenn sie dadurch bereits auf II ist.

In dieser Situation hat die Scheidung natürlich keine automatischen Auswirkung aus das Gehalt.

Du kannst also deinen Arbeitgeber informieren, das sich nichts ändert an der Steuerklasse und du deshalb auch keine weitere Kopie für ihn angefertigt hast.

Für ihn war nur vor vier Jahren wichtig, das dem Lohnbüro die Unterlagen für die Änderung von Steuerklasse III oder IV auf Steuerklasse II vorlagen.

Jetzt muß für ihn die Kopie der Urkunde des Standesamtes reichen, denn daraus geht ja alles Notwendige hervor.


Sollte dein Arbeitgeber dennoch damit nicht zufrieden sein, mußt du ihn bitte höflich nach dem Grund dafür fragen.

Mit der Steuerklasse hat die Scheidung ja nichts zu tun ... das ändert sich ja erst von 2 auf 1, wenn ich wieder mit einer erwachsenen Person sprich Partner zusammen lebe.. daher verstehe ich die Welle hier ja gerade nicht.. vom Gehalt her ändert sich durch die Scheidung ja nichts. In der Bescheinigung vom Standesamt steht, dass mein Name geändert wurde lt. § 1355 = Scheidung oder verwitwet ....

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 10:14

Ich meinte das Urteil.. sprich die 1. Seite - wann die Scheidung rechtskräftig geworden ist - will der AG/ Personalabtlg. haben. Stellt sich total pissig an, dass sie es noch nicht bekommen hat und mir erschließt sich nicht warum sie dieses haben müssen bzw. ob es dafür eine rechtl. Grundlage gibt und der Fehler bei mir damit liegen würde. Woher sollte man das also wissen. Wenn ich nicht meinen Namen geändert hätte, hätte ich gar nichts abgegeben...

Es gibt keine Scheidungsurkunde. Die Scheidung wird durch Urteil ausgesprochen.

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 10:15

Ich meinte das Urteil.. sprich die 1. Seite - wann die Scheidung rechtskräftig geworden ist - will der AG/ Personalabtlg. haben. Stellt sich total pissig an, dass sie es noch nicht bekommen hat und mir erschließt sich nicht warum sie dieses haben müssen bzw. ob es dafür eine rechtl. Grundlage gibt und der Fehler bei mir damit liegen würde. Woher sollte man das also wissen. Wenn ich nicht meinen Namen geändert hätte, hätte ich gar nichts abgegeben...

Du mußt Deinem Chef lediglich die Namensänderung(und gegebenenfalls Adressänderung)mitteilen.Da? Du die Steuerklasse dann wechselst,teilst Du ja demjenigen mit,der die Abrechnung macht.Und schon allein daher erfährt der Chef von der erfolgten Scheidung.Eine gesonderte Mitteilung,zumal noch mit Kopie des Urteils,ist nicht nötig.

skorp70 
Beitragsersteller
 10.11.2010, 10:15

Mit der Steuerklasse hat die Scheidung ja nichts zu tun ... das ändert sich ja erst von 2 auf 1, wenn ich wieder mit einer erwachsenen Person sprich Partner zusammen lebe.. daher verstehe ich die Welle hier ja gerade nicht.. vom Gehalt her ändert sich durch die Scheidung ja nichts. In der Bescheinigung vom Standesamt steht, dass mein Name geändert wurde lt. § 1355 = Scheidung oder verwitwet ....

sonnex2  10.11.2010, 10:24
@skorp70

...dann gibt halt nur die Namensänderung bekannt und gut ist es...

Dorfrocker  10.11.2010, 23:23
@skorp70

Scheidung hat sehr wohl was mit der Steuerklasse zu tun.Werd ich geschieden(hypothetisch bitte!!!),dann bleib ich mit Sicherheit nicht mehr in der 3,4oder 5.Sondern rutsche in die 1.Und DAS wiederum muß auf die Steuerkarte.Und die in´s Lohnbüro oder in die Firma,wenn die selber abrechnet.Und schon weiß es der Chef doch!!