Scheibenwischer mutwillig verbogen, resultierend Windschutzscheibe verkratzt. Versicherung melden?

3 Antworten

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Vandalismus wird nur über Vollkasko reguliert, was m.E. keinen Sinn macht.

Die Teilkaskoversicherung zahlt nur bei GlasBRUCH, nicht bei Kratzern. In der Praxis werden Rechnungen über den Austausch einer Frontscheibe durch den Versicherer allerdings ohne Nachfrage bezahlt.

Du könntest also die Reparaturrechnung einreichen und mal sehen, was passiert. Vielleicht haben die Täter ja auch z.B. durch das Zurückklappen des Wischerarmes auf die Scheibe einen Glasbruchschaden hinterlassen, der dann im Rahmen der Teilkasko versichert wäre. Es kommt also auf die Schadenschilderung an.

Laarsdereisbaer 
Beitragsersteller
 08.11.2012, 12:57

Vielen Dank!

Das ist für mich die hilfreichste Antwort für mein Anliegen.

Sowas ist sau ärgerlich. Aber da die Tat wohl niemand gesehen hat, kann man den eigentlichen Verursacher nicht zur Rechenschaft ziehen...

Im Rahmen der Teilkasko sind bzgl. dieses Schadens leider nur GlasBRUCH- und SteinSCHLAGschäden versichert. Handelt es sich offensichtlich um oberflächliche Kratzer wie beschrieben, besteht darüber keine Deckung.

Die Vollkasko hingegen deckt Vandalismusschäden aller Art ab, so dass ihr den Schaden zumindest auf diesem Weg über die jeweilige Versicherungspolice bei der Provinzial abwickeln können solltet. Eine eventuell vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung fällt trotzdem für jedes Auto an, und auch mit einer Verteuerung des Versicherungsbeiträgs ab 2013 werdet ihr wohl rechnen müssen...

Informiert am Besten umgehend die Provinzial und lasst euch dort über die weiteren Details aufklären.

Laarsdereisbaer 
Beitragsersteller
 07.11.2012, 22:07

Vielen Dank für die Antwort!

Ich werde das Gespräch mit dem Berater suchen. Vielleicht besteht ja doch eine Teilkasko - Chance dadurch, dass die Kratzer im direkten Sichtfeld liegen und die Fahrt wirklich beeinträchtigen.

DerFanta  07.11.2012, 22:28
@Laarsdereisbaer

Aber bittesehr!

Wo die Kratzer sind und ob dadruch die Fahrbereitschaft des Autos beeinträchtigt wird, ist leider irrelevant für die Deckung. Aber natürlich kann der Versicherer eine Kulanzentscheidung treffen und im Zweifelsfall über die Teilkasko regulieren. Dies wäre im Hinblick auf die Rückstufung günstiger (bei TK-Regulierung wird gar nicht zurückgestuft) und im Hinblick auf die Selbstbeteiligung üblicherweise ebenfalls (Der Selbstbehalt bei TK-Schäden ist meistens geringer vereinbart als bei VK-Schäden).

Viel Glück beim "Verhandeln" mit dem Berater.

Im Prinzip ist ein Glasschaden ein Teilkaskoschaden. Bei nem Teilkaskoschaden wird nur die SB einbehalten und du wirst nicht gestuft. Allerdings ist in diesem Fall ja eher Vandalismus die Ursache und somit ein Vollkaskoschaden. Da würde man dann auch wieder gestuft werden wenn man das regulieren lässt. Probiers doch mal als Teilkaskoschaden regulieren zu lassen, mehr als ablehnen geht ja nicht.

DerFanta  07.11.2012, 21:31

Im vorliegenden Fall besteht keine Deckung im Rahmen der Teilkasko - siehe meine Antwort.