Windschutzscheibe fiktive Abrechnung, Arbeitslohn abgezogen

2 Antworten

Material, Arbeitslohn und auch die Steuer muss erstattet werden. Nur die Selbstbeteiligung und Zusätze die es vorher nicht gab dürfen abgezogen werden. Beispiel vorher nicht beheizte Scheibe drin, jetzt mit Heizung: Bezahlt wird nur der Wert der nicht beheizten Scheibe bezahlt, die Differenz muss man selber tragen.

Alles andere wie gesagt muss die Versicherung erstatten... Nochmals: Auch die MwSt/USt!

Miguel113 
Beitragsersteller
 04.03.2013, 19:54

Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt/Ust nicht erstattet, da diese nicht anfällt. Ich will wissen, warum man mir den Arbeitslohn nicht erstattet. Ist das eine Besonderheit bei der DA Direkt

siola55  05.03.2013, 12:53
Alles andere wie gesagt muss die Versicherung erstatten... Nochmals: Auch die MwSt/USt! 

@Scaver

An Privatpersonen wird grundsätzlich keine MwSt erstattet bei Nicht-Reparatur!!!

Gruß siola

Glasversicherung leistet immer Naturalersatz. Die Versicherer haben mit den Lieferanten Abkommen. Also wirst du immer höchstens den Satz bekommen, den die Versicherung auch bei der tatsächlichen Reparatur bezahlen müsste.

Außerdem will man natürlich verhindern, dass der gleiche Schaden noch anderswo reguliert wird.