Windschutzscheibe fiktive Abrechnung, Arbeitslohn abgezogen
Meine Windschutzscheibe hatte einen nicht reparablen Schaden. Ich habe mir einen Kostenvoranschlag für den Austausch der Scheibe machen lassen, und den bei der Versicherung, DA Diekt, als Teilkaskoschaden eingereicht und um fiktive Abrechnug gebeten. Es ist mir klar, dass dabei die Märchensteuer und die Selbstbeteiligung abgezogen werden. Weiter will man mir jedoch den Arbeitslohn nicht erstatten. Ist das korrekt.
2 Antworten
Material, Arbeitslohn und auch die Steuer muss erstattet werden. Nur die Selbstbeteiligung und Zusätze die es vorher nicht gab dürfen abgezogen werden. Beispiel vorher nicht beheizte Scheibe drin, jetzt mit Heizung: Bezahlt wird nur der Wert der nicht beheizten Scheibe bezahlt, die Differenz muss man selber tragen.
Alles andere wie gesagt muss die Versicherung erstatten... Nochmals: Auch die MwSt/USt!
Bei fiktiver Abrechnung wird die MwSt/Ust nicht erstattet, da diese nicht anfällt. Ich will wissen, warum man mir den Arbeitslohn nicht erstattet. Ist das eine Besonderheit bei der DA Direkt
Alles andere wie gesagt muss die Versicherung erstatten... Nochmals: Auch die MwSt/USt!
@Scaver
An Privatpersonen wird grundsätzlich keine MwSt erstattet bei Nicht-Reparatur!!!
Gruß siola
Glasversicherung leistet immer Naturalersatz. Die Versicherer haben mit den Lieferanten Abkommen. Also wirst du immer höchstens den Satz bekommen, den die Versicherung auch bei der tatsächlichen Reparatur bezahlen müsste.
Außerdem will man natürlich verhindern, dass der gleiche Schaden noch anderswo reguliert wird.