13 jährige hat mutwillig Glastür in der Schule eingetreten! Wer haftet?
Hallo, meine 13 jährige Tochter hat mutwillig gegen eine Schul-Glastür während der Unterrichtszeit getreten und diese zerbrach. Eigentlich hatte sie Unterricht, fragte aber, ob sie frische Luft schnappen dürfte, da ihr schlecht wäre. Daraufhin schickte der Lehrer sie mit einer Mitschülerin hinaus. Unterwegs trafen sie einen anderen Mitschüler, es gab Streit und Provokationen, dann trat sie aus Wut gegen die besagte Scheibe, die zerbrach. Ich weiss nicht, ob so schnell eine Sicherheitsglastür überhaupt zerbrechen kann oder darf?
Ich bekam dann die Rechnung vom Glaser über die Schule zugeschickt. Allerdings wurde mein Vorname dort als Verursacher von der Schule eingesetzt. Ich habe denen dann schriftlich mitgeteilt, dass das meine minderjährige Tochter war und ich meine Tochter an diesem Tag ordnungsgemäß in der Schule abgegeben habe. Somit keinen Einfluß mehr auf sie hatte und die Aufsichtspflicht nicht mehr bei mir lag.
Heute kam nun ein neuer Brief, worin jetzt meine Tochter den Schaden begleichen soll. Doch wovon? Sie sprechen von einem vorsätzlichen Delikt. Doch wovon soll eine 13 jährige das zahlen, bzw. muß sie überhaupt zahlen? Oder ich???
Und, ja meine Tochter weiss "eigentlich", dass man fremdes Eigentum nicht zerstört und wurde auch schon per Schulkonferenz bestraft!
7 Antworten
Ich glaube, dass die Eltern dafür haften, da sie die Erziehungsberechtigten sind. Dein Vorname stand wahrscheinlich nur da, weil du dafür haften musst. Ich glaube auch, dass die Versicherung nicht bezahlt, da es kein Unfall war, und deine Tochter das ja nicht hätte machen müssen, sie hätte ja nicht reagieren müssen (aus Sicht der Versicherung). Ich hoffe, dass das was ich geschrieben habe richtig war und ich dir damit helfen konnte. Viel Glück!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eigentlich sollte sie ja nicht kaputt gehen :D Versicherung/Eltern müssen zahlen.
Wenn du eine Haftpflichtversicherung hast müßte die das begleichen.
Nein - Schäden durch "vorsätzliche Handlungen" sind von der Regulierung ausgeschlossen.
meine güte,wenn deine tochter sinnlos randaliert habt ihr die rechnung halt zu begleichen.
So ein Gewusel für so eine läppische Scheibe und warum bitte gibt es im Haushalt keine Haftpflichtversicherung, die so etwas streßfrei ordnet? Nun kann sie ja abstottern vom Taschengeld und beachte, die Zinsen kommen dann hinzu und ggf. der "Dank" an Mama, wegen fehlender Haftpflicht.
Eine Haftpflichtversicherung reguliert nicht, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Und ein Tritt gegen die Tür ist Vorsatz oder zumindest grobe Fahrlässigkeit, da ja ein eventueller Schaden billigend in Kauf genommen wurde. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist die Versicherung unter Umständen von ihrer Pflicht teilweise befreit.
Also, das mag verstehen wer will. Laut Frage: Wer haftet? Und da verstehe ich überhaupt nicht die Frage hier, wenn denn die eigene Versicherung bereits ablehnt! Dann ist das Kind doch dran, oder? Wer denn sonst?
Woher wissen Sie eigentlich, dass ich keine Haftpflicht habe???
Die läppische Scheibe kostet 180,- Euro und natürlich habe ich eine, bzw. mehrere Versicherungen, Haftpflicht und auch extra Glasversicherung!!! Die zahlt das aber nicht, da es mutwillig war! Streßfrei war mit denen gar nichts zu ordnen!