Welche Versicherung hilft?
Sers Leute,
Wollte mal fragen ob ihr wisst welche Versicherung bei diesem Schaden eingreift.
Zwar handelt es sich um folgendes: Wir haben unser Auto in der Duplex tiefgarage geparkt in dem unteren Bereich, als dann unsere Nachbarin die den Tiefgaragenstellplatz drüber hat die Duplexgarage runtergefahren hat, hat es unser Auto das Dach dach eingedrückt und einige dellen gemacht da wir zu weit nach hinten geparkt haben. So weit ich weis haftet die privathaftpflicht Versicherung nicht da sie nur zahlt wenn schaden wo an wem fremden passiert ist
Wisst ihr ob eine für so ein schaden haftet?
Vielen dank schon einmal
LG Justi
7 Antworten
Sollte das wirklich Fall für die private Haftpflicht sein gäbe es 2 Möglichkeiten:
- Die Nachbarin hat Schuld und ihre Haftpflicht kommt dafür auf
- Ihr habt Schuld, weil der Wagen nicht so geparkt war, dass es einen Schaden verhindert hätte.
Im ersten Fall kein Problem, im zweiten Fall siehts eher schlecht aus. Das wäre Eigenverschulden und da streiken die meisten Versicherungen.
Aber am besten in die Unterlagen schauen. Da steht was eure Versicherungen abdecken und was nicht. Und zur Not direkt anrufen, die wissen am besten bescheid.
Wäre auch mein Gedanke dazu gewesen. Da ich mir aber nicht sicher war, ob man der Nachbarin irgendwelche Bedienfehler hätte zuschreiben können, habe ich lieber beide Fälle genannt.
Falls hier kein technischer Defekt der Parkanlage vorliegt, ist das Eure Privatsache, und ggfs. nur via eigener Kaskoversicherung abgedeckt. Bei Duplexstellplätzen gibt es exakte Betreibervorgaben, wie hoch die Fahrzeuge in der jeweiligen Box sein dürfen, und wie sie abzustellen sind. Hält sich der Fahrzeugführer nicht daran, sind etwaige Schäden selbst verursacht.
In diesem Fall zahlt Euren Schaden die Vollkasko. Habt Ihr keine zahlt den Schaden Euer Bankkonto. Fremdverschulden liegt nicht vor.
Entweder die Haftpflicht der Schadensverursacherin oder du selber, weil du das Auto nachweislich nicht richtig geparkt hast. War das so? Dann kann dir nur noch die Vollkaskoversicherung helfen, wenn du eine hast.
Das korrekte Befahren und Benutzen des nachbarlichen Stellplatzes ist nicht ursächlich für den Schaden, sondern das inkorrekte Einparken des Geschädigten entgegen den Anweisungen des Herstellers. Ergo Selbstverschulden.
Mit Deiner Einschätzung der Nichthaftung über die Privathaftpflicht hast Du Recht. Habt ihr für das Auto eine Vollkaskoversicherung? Dann würde ich da mal nachhaken!
Fall 1 scheidet aus. Das Herunterfahren der Stellbox stellt für sich keine Handlung dar, aus der Haftungsansprüche abgeleitet werden könnten. Sofern auch kein technischer Defekt vorliegt, ist das 100% Eigenverschulden.