Schäden durch Nachbarhaus am Kamin- wer haftet?
Unser Kamin ist total naß. Jetzt war der Dachdecker da und und sagte , dass die Näße vom Kamin des Nachbarn kommt und er uns nicht helfen kann.Bei uns im Haus sind nun schon 4 Wände auf zwei Etagen naß und schimmelig,sodass wir allse rausreissen müssen. Wer haftet nun, denn der Nachbar sagte uns, dass Kaminschäden ja nicht versichert seien. Aber uns rennt bei diesem Wetter die Zeit davon, denn es wird immer schlimmer und er läßt auch nichts reparieren
7 Antworten
Versicherung oder nicht, haften muss der Nachbar. Ihr müsst jetzt schnellstens die Reparatur einleiten, damit der Schaden nicht noch höher wird (Schadensminderungspflicht) und dann dem Nachbarn die Rechnung schicken als Schadensersatz. Wenn er nicht zahlen will, muss man zum Anwalt.
Dem Nachbarn klarmachen, dass das nicht "gegen ihn" gerichtet ist, aber dass man natürlich nicht auf den Kosten sitzenbleiben will und das auch nicht muss.
Und wenn der Nachbar nicht seinerseits den Schaden am Kamin behebt, kann man auch auf Beseitigung der Störung klagen.
Der Gang zum Anwalt wird euch da nicht erspart bleiben...
Der Schaden ist sicher nicht durch die Wohngebäudeversicherung des Nachbarn nicht gedeckt, da dafür keine entsprechende Schadensursache vorzuliegen scheint. Über die Wohngebäudehaftpflichtversicherung sollte aber der Schaden schon gedeckt sein. Und wenn dies nicht aufgrund des Passus: Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung, Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von
Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen);
Anlagen gem. Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG-Anlagen);
- Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen;
- Abwasseranlagen
oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen bestimmt sind. gedeckt sein, so muss hier der Nachbar selbst in die Tasche greifen.
In der Haftpflicht gilt Vorsatz als Ausschlussgrund. Fahrlässigkeit, egal ob leicht oder grob, ist mitversichert, lieber Hans. Wenn der Schadensverursacher also von dem Schaden wusste, aber gemeint hat, dass es wohl alles noch im Rahmen ist, so sind wir zwar bei einer groben Fahrlässigkeit. Es ist aber weiterhin kein Grund für ein Versagen der Deckung.
In solchen Fällen sollte man zusammenarbeiten. Ich glaube es fällt keinem ein Zacken aus der Krone, wenn man aufeinander zugeht und einen gemeinschaftlichen Angriffsplan zurecht legt und die Reparatur gemeinsam angeht. So geht ihr dem Zank aus dem Weg und es kann auch noch super Spaß machen wenn man die Früchte seiner Arbeit sieht. Und die Nachbarschaft wird besser als je zuvor. Gruß Fensterhein.
Der Schaden ist zu hoch für uns und uns fehlen die finanziellen Mittel.Wir tragen zur Zeit schon selber den Putz von den Wänden ab.
Mit neuem Putz ist ist das Problem nicht aus der Welt, der Auslöser muß schon beseitigt werden, wenn auch nur provisorisch mit Dachpappe und Streichbitumen oder Ähnlichem.
Dann muss er halt in die eigene Tasche greifen. Nur was Ihr von Eurem Kaminfeger braucht, ist eine Beweissicherung.
Die Dachdecker haben es mit Fotos festgehalten.
Wenn der Schaden auf Grund seiner Untätigkeit herrührt ist er haftbar. Da könnt ihr ihn nur auffordern zu zahlen. Ohne Anwalt wird da nichts laufen. Er kann ja nicht sagen, bei ihm ist nichts zu holen. Er hat ja ein Haus, das er auch verlieren könnte.
Der Nachbar ist auch haftbar, wenn durch sein Nichtstun ein Schaden entsteht. Ob dann seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht einspringt, wage ich zu bezweifeln. Höchstens vorschussweise.