frage zum recht ,wenn man ausgerutscht ist
wenn ich auf einem sehr sehr sehr nassen boden (ohne jegliche warnhinweise!!) in am eingang eines kaufhauses gefallen bin ,und mir eine sehr schmerzvolle bein und armverletzung hinzugezogen hab ,kann ich das geschäft verklagen? bekomme ich schmerzensgeld?wenn ja ,wie viel? und wer haftet letztendlich?
2 Antworten
Das Geschäft ist aber erst ab dem Moment haftbar, wo es darüber informiert war dass es diese Nasse stelle gibt.
Da gab es schon urteile, wenn da einer vor 2 Minuten was verschüttet hat, ist das Geschäft nicht haftbar, da es nicht zumutbar ist alle 2 Minuten sämtliche Gänge zu überprüfen.
Genaueres soll dir aber dein Anwalt sagen.
es ist nichts verschüttet worden,es war reinigungswasser ohne ein warnschild
Da haftet das Geschäft. Lass dir vom Arzt ein Attest geben. Das Geschäft ist normalerweise versichert. Wieviel kommt darauf an wie schwer die Verletzung war/ist.