KFZ Versicherung Trick oder Trap?
Normalerweise gilt ja dass eine Versicherung für ein Fahrzeug nur zum
Stichtag (30. November),
bei Beitragserhöhung oder durch
Fahrzeugwechsel
möglich ist.
Nehmen wir an ich besitze ein ganzjährig Zugelassenes Fahrzeug und es ist Februar. Dann habe ich noch ein zweites und melde es für die Saison 4-10 an und das andere ab.
Wenn ich nun das erste nicht verkaufe sondern für 11-3 neu anmelde, jedoch bei einer anderen Versicherung, wird dann automatisch die alte Versicherung wieder bist zum Stichtag aufgenommen oder gilt die neue?? Ich vermute es gilt wieder die Alte bis zum Stichtag oder wie darf ich das sehen?
4 Antworten
Normalerweise gilt ja dass eine Versicherung für ein Fahrzeug nur zum Stichtag (30. November), bei Beitragserhöhung oder durch Fahrzeugwechsel möglich ist.
Als Ergänzung, falls du den Versichererwechsel hiermit meinst: auch unterjährige Kfz-Versich.verträge kannst du mit Frist von einem Monat zum Ablaufdatum kündigen sowie auch ein Fzg-Halterwechsel berechtigt zum vorzeitigen Versichererwechsel!
Nun zu deiner Frage: Wenn ich nun das erste nicht verkaufe sondern für 11-3 neu anmelde, jedoch bei einer anderen Versicherung...
...ist nicht möglich, da beim ersten Fahrzeug bei der Abmeldung ein Ruhevertrag eintritt! Du darst dieses Fahrzeug nur wieder mit einer eVB-Nr. des bisherigen Versicherers wieder zulassen!
Gruß siola55
Mit der Abmeldung erlischt auch die Versicherung. Du kannst bei Neuanmeldung es woanders versichern
Nein, denn dann ist es keine Neuanmeldung, sonder eine Wiederinkraftsetzung und der alte Versicherungsschutz lebt wieder auf.
Du kannst bei Neuanmeldung es woanders versichern...
...nur wenn auch das Fahrzeug oder der Halter gewechselt werden - sonst leider nicht!
Normalerweise gilt ja dass eine Versicherung für ein Fahrzeug nur zum
Stichtag (30. November),
bei Beitragserhöhung oder durch
Fahrzeugwechsel
möglich ist.
Dieser Text ist irreführend.
Zum 30. November kannst Du nur dann kündigen, wenn der Vertragsablauf am 30.11 ist.
Ansonsten musst Du deinen Vertrag zum 01.01. des Folgejahres kündigen.
Allerdings, wenn Du beim gleichen Versicherer bleibst, sind Änderungen jederzeit möglich.
Wenn man zwei Fahrzeuge hat und diese dann jeweils mit einem Saison-Kennzeichen anmelden möchte (unter einer Versicherungsnummer) ist dies nur bei einem Versicherer möglich.
Als z.B. Fahrzeug 1 (mit Schadensfreiheitsrabatt Stufe 10) vom April bis einschließlich Oktober + Fahrzeug 2 (mit SF 10) vom November - einschließlich März
Alternativ kann man natürlich auch 1 Fahrzeug mit SF 10 vom April bis einschließlich Oktober bei der Pfefferminzia versichern
Und das zweite Fahrzeug mit SF0 vom November - einschließlich März bei der Pandoria.
Alternativ besteht natürlich auch noch die Möglichkeit beide Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen zu versichern. Bedeutet dann dass man bei jeder Fahrt dann das Wechselzeichen u.U. an das jeweilige Fahrzeug montieren muss.
Du verwechselst da was. Eine KFZ-Versicherung kann grundsätzlich mit einem Monat Frist zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden.
Der der SF-Rbatt jeweils am 1. Januar für das kommende Jahr festgelegt wird, ist es also sinnvoll die Hauptfälligkeit des Vertrages auf den 1. Januar zu legen. Das ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Wenn du wechselweise zwei Fahrzeuge saisonbedingt anmeldest, laufen die beide unter dem gleichen Vertrag