Kann man die SF-Klasse von Auto auf Motorrad übertragen?
Moin,
ich habe bald meinen A1 Führerschein und gucke gerade nach Versicherungen. Jetzt ist die Frage: Auf mein Vater war mal ein Adam mit SF-Klasse 2 oder so angemeldet, der jetzt aber schon abgemeldet ist. Kann mein Vater diese SF-Klasse auf mein Motorrad Vertrag übernehmen und müsste er dafür Fahrzeughalter oder nur Versicherungsnehmer sein?
Danke schonmal
6 Antworten
Kein Problem - ist ja dieselbe Fahrzeugruppe (siehe Fahrzeuggruppe 1):
Jedoch könnte eine Rabattübetragung auf dich ein Problem werden, falls dein Vater damals eine Sondereinstufung erhalten hat bei diesem Vertrag: eine Sondereinstufung ist nämlich nicht übertragbar!
...und müsste er dafür Fahrzeughalter oder nur Versicherungsnehmer sein?
Dies nennt sich abweichender Fahrzeughalter - bieten die meisten Versicherer an, jedoch verlangen viele einen Prämienzuschlag bei abw. Fzg.-Halter.
Hier müßte dann der Vater weiterhin Versich.nehmer sein bei derselben Gesellschaft, falls damals eine Sondereinstufung vorgelegen hat.
Gruß einer Versich.maklerin
Danke für deinen Stern - freut mich sehr, daß ich dir weiterhelfen konnte ;-)
Scheinbar möglich (zumindest mal bei der Allianz)
"Melden Sie Ihren Pkw ab und versichern stattdessen ein Kraftrad, können Sie die schadenfreien Jahre der Autoversicherung in der Regel übernehmen. Jedoch stuft die Kfz-Versicherung Sie mit dem Motorrad lediglich bis zur SF-Klasse 20 ein. Das heißt: Waren Sie mit Ihrem Auto 22 Jahre schadenfrei unterwegs, ordnet Ihr Versicherer Sie automatisch in die SF-Klasse 20 ein – die höchstmögliche Schadenfreiheitsklasse beim Motorrad."
Quelle: Schadenfreiheitsklasse fürs Motorrad (SF-Klasse) | Allianz
Nicht nur scheinbar, sondern tatsächlich möglich ist eine Rabattübertragung in der gleichen Fahrzeuggruppe: Welche Voraussetzungen gelten für die Übernahme eines Schadenverlaufs?
Für die Übernahme eines Schadenverlaufs auf den Vertrag für das versicherte Fahrzeug gelten folgende Voraussetzungen:
Fahrzeuggruppe
Das Fahrzeug, von dem der Schadenverlauf übernommen wird, gehört derselben oder einer höheren Fahrzeuggruppe an als das Fahrzeug, auf das übertragen wird:
Gruppe 1:
Pkw, Krafträder, Leichtkrafträder, Trikes, Quads, Camping-Kfz, Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr, landwirtschaftliche Zugmaschinen und Raupenschlepper, Stapler, Krankenwagen und Leichenwagen
Für PKW und Motorrad gibt es unterschiedliche SF-Klassen. Die schadensfreien Jahre werden angerechnet, (und zählen) dann auch weiter für einen späteren Rückwechsel.
Dein Vater kann die SF2 weiterhin nutzen. Dafür muss er Versicherungsnehmer sein, aber nicht unbedingt Halter des Fahrzeuges.
mein Vater war mal ein Adam mit SF-Klasse 2 oder so angemeldet, der jetzt aber schon abgemeldet ist.
Das "riecht" nach einer Sondereinstufung als Zweitfahrzeug. Somit ist diese Einstufung nur bei dem Versicherer zu nutzen, der diese Sonderinstufung einmal gewährt hat.
Musst Du aber auch nicht wissen.
...dann musst du mich auch nicht mit deinem Nichtwissen vollabern...
Papa wird nicht können, füchte ich, denn doppelt versichern geht nicht.
Papa könnte selber versichern, wenn es sich rechnet, dann sollte er aber auch Halter spielen.
Rechne zum Vergleich die aus Coburg, vielleicht passt es ja.
Viel Glück.
Oder er geht neu zu denen aus Coburg und holt sich dort die SF 2 in der ZFR, auch denen ist es egal, wo das Erstfz. versichert ist.
Musst Du aber auch nicht wissen.