Definition "Zweitwagen" bei der KFZ-Autoversicherung?

15 Antworten

Hallo Contrek, es handelt sich dann beim neuen 1er BMW immer um einen Zweitwagen, d.h. Sondereinstufung in SF-Klasse (Schadenfreiheitsklassen) SF 1/2, SF-Klasse 1 bzw. SF-Klasse 2 oder besser, je nach Gesellschaft, falls der 1er BMW zusätzlich angeschafft wird und nicht als Ersatzwagen für den 3er BMW. Sollte der neue 1er BMW nur von Ihnen gefahren werden, hätte ich da eine Gesellschaft, welche den 1er auch mit 25 SF-Jahren einstuft! Das wäre doch ein günstiger Tarif (siehe KRAVAG-Allgemeine Versicherungs-AG). Weitere Fragen bitte unbedingt vor der Zulassung stellen! Viel Erfolg damit vom ehem. Versich.makler

 - (Auto, Versicherung, Kfz-Versicherung)

Die bisherigen Antworten sind nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Man kann den Zweitwagen bei einer anderen Gesellschaft versichern, klar sehen die das nicht gerne, besser ist beide bei einer Gesellschaft zu haben. Der Zweitwagen wird in SF2 eingestuft, weil bereits ein Erstwagen mit mind. SF2 vorhanden ist. Falls beide Fzg. wirklich nur von EINER Person gefahren wird, z. B. Sommer/Winter können sogar beide in SF25 eingestuft werden. VHV bietet sowas an. Wenn man später die Gesellschaft wechseln möchte, kein Problem, letzte Police mit dem Hinweis "Sonderregelung" beim Antrag mit abgeben, dann wird diese in der Regel auch übernommen, weiß ich zumindestens von der VHV.

Bei der Zweitwagenregelung muss der erste bereits beim gleichen Versicherer sein oder in absehbarer Zeit (01.01.2012) dorthin kommen. In Deutschland ist immer das Auto versichert, welches eine gewisse Zeit unfallfrei gefahren ist, nie die Peron. Hat auch damit zu tun, dass Du immer nur ein Auto gleichzeitig fahren kannst und sich die meisten nunmal nicht 4-5 Autos pro Person leisten. Da das neue Auto noch keine unfallfreie Zeit gefahren ist, würde es rein gesetzlich bei SF0 einsteigen. Der Versicherer rechnet Dir dann schon an, dass Du mit Deinem ersten Auto Dein Fahrkönnen beweist und stuft das zweite Auto günstiger ein.

Es kommt beim Zweitwagen immer auf die unfallfreien Jahre und auf das Alter des Halters der auch Versicherungesnehmers ist. Wenn der gute Mann oder Frau schon 20 Jahre Unfalfrei gefahren ist und hat ebenso lange den Führerschein, so erhält er oder Sie, die anzahl der Führerscheinjahre angerechnet, also sfr 20. Allerdings ist dies eine Vereinbarung mit dem Versicherer. Normal ist SFR 1/2 125 %. Man kann handeln.

Der neu gekaufte Wagen läuft erst einmal unter der Zweitwagen Regelung. Es ist jedoch möglich, die SFR zu tauschen, z. B. weil man den neu hinzugekommenen Wagen Vollkasko versichern möchte. Darüberhinaus gibt es einige Anbieter, die für den 1. Wagen und den 2. Wagen die gleichen Prozente anbieten, sprich SF 25, aber nur unter der Voraussetzung, dass beide Fahrzeuge auf den gleichen VN versichert sind, beide Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung laufen und beide Fahrzeuge auch nur von dem VN gefahren werden. Ansonsten gibt es auch einige Direktversicherer, z. B. Direct Line, die ebenfalls eine verbesserte Zweitwagen Regelung anbieten und die nicht so strenge Richtlinien haben - kann aber gut sein, dass der 1. Wagen dann aber auch dort versichert sein muss.