Darf ich das Schloss meines WG-Zimmers auswechseln?
Hallo, habe das Problem, dass mein Vermieter unangekündigt in mein Zimmer eindringt, um zu schauen, ob alles aufgeräumt ist. Mir wurde geraten einfach das Schloss auszuwechseln. Doch wenn ich das tue, kündigt mich doch mein Vermieter sofort. Was habe ich noch für Möglichkeiten?
10 Antworten
Der Vermieter hat in deiner Abwesenheit nichts in deinem Zimmer zu suchen. Wenn er dennoch rein geht, dann ist das einfach nicht rechtens. Wechsle das Schloss aus, so dass du es bei Auszug wieder einbauen kannst und warte ab, was passiert. Der Vermieter müsste zugeben in deiner Abwesenheit versucht zu haben in dein Zimmer zu kommen. Falls er doch so dreist ist, das anzusprechen, dann sage ihm, dass du es nicht möchtest, dass er in dein Zimmer geht, wenn du nicht zu Hause bist.
Kündigen kann er dir aus diesem Grund nicht, was jedoch nicht heißt, dass er nicht einen anderen Grund findet.
Der Vermieter hat jedoch das Recht die Mieträume nach vorheriger Anmeldung in deinem Beisein zu besichtigen und nichts anderes - es sei denn es ist "Gefahr in Verzug" ( Rohrbruch, Brandgeruch o.ä. ).
Du darfst das Schloss austauschen. Du darfst deinen Wohnraum vor ungebetenen "Gästen" schützen! Auch ein Vermieter darf vermietete Wohnräume nicht einfach nach belieben und/oder deiner Abwesenheit betreten! Er hat vermietet! Ist somit nicht mehr Nutznießer der vermieteten Wohnung, Wohnraumes.
Er muss sich anmelden und du kannst dem Besuchstermin zusagen oder einen anderen vorschlagen.
Sollte dein Vermieter meckern, sag ihm er solle mal die Rechtsvorschriften lesen, oder sich beim Miterverein erkundigen, notfalls auch vor Gericht.
Tausche das Schloss aus, wenn du diesen Raum alleine benutzt ist das ja kein Problem. Oder zieh den Schlüssel ab, nachdem du abgeschlossen hast und steck da so ein Einsteckschloss rein, wenn es diese für Innenzimmertüren üblichen Bartschlüssel sind. Also nicht die Schlüssel die an Aussentüren üblich sind und man BKS Schlüssel nennt.
So ein Einsteckschloss für Bartschlüssel gibts beim Schlüsseldienst, vielleicht auch im Bauhaus.
So oder so ähnlich sehen die aus: https://www.security.honeywell.de/022994.199+M5aca678d806.0.html Die kommen ins Schloss, wenn du abgesperrt und den Bartschlüssel abgezogen hast. Einstecken, Schlüssel drehen zum verriegeln, damit dieses Ding nur noch mit passendem "Schlüssel" raus geht, und dein Vermieter kann nicht mehr ins Zimmer.
Musst dann nichtmal das Schloss wechseln, wenn es ein Bartschloss ist. Noch Fragen?
Dein Vermieter DARF dir NICHT kündigen, weil du das Schloss austauscht.
Die Tür gehört zu den gemieteten Räumen. Ergo darfst du das Schloss auswechseln. Du musst nur bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen, also das alte Schloß wieder einbauen.
Wenn du Beweise dafür hast, dass er (ohne dein Einverständnis) in dein Zimmer geht, kannst du ihn wegen Hausfriedensbruch anzeigen. Das darf er nämlich nicht! Ansonsten darfst du dein Schloss natürlich austauschen, du musst bei deinem Auszug allerdings das alte Schloss wieder einbauen. Das habe ich auch gemacht :)
Dein Vermieter hat keinerlei Recht, die dir überlassenen Räume ohne dein Einverständnis zu betreten, außer natürlich bei Notfällen, etwa Rohrbruch, Havarie oder ähnlichem. Ich hätte das Schloss schon längst ausgetauscht und beim Auszug das alte Schloss wieder reingebaut. Wenn er dir dann kündigen will, wird er schon sehen, wie weit er damit kommt, mit dem Grund "ausgetauschtes Schloss" kommt er vor keinem Richter durch.
Und auch dieser Grund muss erst einmal bewiesen werden. Keine Angst, so ohne weiteres wird dich dein Vermieter nicht los.
Leider werden derartige Bedenken von manchen Vermietern nur zu gerne ausgenutzt.
Deine Bedenken sind sicher nachvollziehbar, aber wenn du keinen Anlass bietest, dann dürfte das für den Vermieter so einfach nicht sein - falls er etwas behauptet, muss er es im Streitfall auch beweisen.
Ggf. könntest du deinen Vermieter auf die Sache hin auch ansprechen, dann wirst du recht schnell herausfinden wie er tickt.
Mag sein. Aber dann wird ein anderer Grund "erfunden".