Schadensersatz 846€ wegen 2 mal Zeitung nicht ausgetragen?!
Hallo, ich hab seit November Zeitung ausgetragen.
Geld sollte ich immer am 11. bekommen, habe am 11.12 aber nicht einen Cent bekommen, hab weiter ausgetragen. (Vereinbart waren 60 pro Woche, also 30 pro Zustelltag, bekommen hab ich 100 und mehr PRO ZUSTELLTAG)
In der ersten Januarwoche war ich zweimal im Krankenhaus, und hatte dann auch keine Lust auszutragen, die Kisten standen bei uns im Keller, damit sie keiner klaut, und am Abholtag hab ich sie wieder rausgestellt.
Danach habe ich keine Kisten mehr bekommen, konnte also nicht austragen.
jetzt hab ich eine Rechnung bekommen die sich so zusammen setzt:
139 x 1,50€ (vom 2.01.13 - 4.01.13) = 208,50€
113 x 1,50€ (vom 09.01.13-11.01.13) = 169,50€
130 x 1,50€ (vom 16.01.13-18.01.13) = 195,00€
Reklamationen x 18 a 7,50 = 135,00€
Ware sichern 50€
Persönliche Zustellung 210km 63€
Fahrradtasche 25€
=846,00€
Ich kann nicht nachvollziehen, dass ich zahlen muss, für nicht ausgeteilte Zeitungen, die ich nicht einmal bekommen habe.
Und persönliche ZUstellung 210km? Was ist damit gemeint?
Meine Mutter will einen Anwalt einschalten.
13 Antworten
Nun, als Zeitungsausträger hast Du eine Verpflichtung übernommen und zwar das rechtzeitige und auch ordentliche zustellen der Zeitungen.
Dieses hast Du nicht erfüllt und wie im realen und harten Arbeitsleben auch hat man das Versäumnis rechtzeitig zu entschuldigen und auch entsprechenden Ersatz zu stellen.
Du hast aber einfach dass gemacht was Dir in den Kram passt und dabei die Menschen vergessen, welche die Zeitungen bestellt und ggfs auch bezahlt haben
Das hat mit Verantwortung und Zuverlässigkeit zu tun und das bist Du eben nicht gewesen. Und als unzuverlässiger Vertragspartner hast Du nun die Konsequenzen zu tragen. Schau mal in Deinen Vertrag welchen Du mit Sicherheit geschlossen hast, dort wird das sicherlich alles genau erklärt.
Deine Mutter darf gerne einen Anwalt einschalten aber was möchte sie damit erreichen?
Zahl den Kram, werde zuverlässiger und lerne einfach die Verantwortung für Dein unzuverlässiges Handeln zu tragen.
Tja, ich würde sagen, das hast du dir selbst zuzuschreiben.
Du hast einen Arbeitsvertrag und damit die Verpflichtung fristgerecht auszutragen. Sollte dies unter Umständen mal nicht möglich sein (z.B. durch Krankheit), dann muss man sich so schnell wie möglich mit dem Arbeitgeber in Verbindung setzen und das klären (im Büro muss man sich schließlich auch krankmelden und beschließt nicht einfach keine Lust zu haben).
Einfach nicht austragen und dann zurückschicken ist ja wohl voll banane! Schön, dass die Kisten sicher und verschlossen waren, die Verluste muss trotzdem der Arbeitgeber tragen (wie ein Vorredner schon gesagt hat, die Kunden bezahlen für die Zustellung oder Firmen haben in Werbung investiert).
So sieht es nämlich aus! Da bringt auch ein Anwalt nix!
Du hast anscheinend nicht kapiert, was für einen Mist Du da gebaut hast. Schade...
Mein Tipp wäre, zunächst keinen Anwalt zu beauftragen - der Dir auch sagen wird, daß Du vertragsbrüchig warst und für die Konsequenzen aufkommen mußt - sondern Dich Deinem Vertragspartner gegenüber reumütig und einsichtig zu zeigen und auf Minderung der Schadenersatzforderung zu hoffen.
Ob die Forderung überhöht ist, kann ich nicht beurteilen.
Gruß, earnest
die Zeitungen kosten wahrscheinlich den Kunden 1,50 und da Du nicht ausgetragen hast, musste dieser Betrag vom Zustellerbetrieb ersetzt und den Kunden bezahlt werden. Es ist doch wohl klar, dass die das Geld von Dir wieder zurückholen. Deine verdammte Pflicht und Schuldighkeit wäre gewesen, den Betrieb sofort nach dem gesundheitlichen Ausfall zu benachrichtigen, damit ein Ersatzzusteller die Arbeit erledigt hätte. Alte Zeitungen im Keller sind nur noch Müll.
In deinem Arbeitsvertrag,den du auf jeden Fall haben müsstest,sollte aufgeführt sein,wie deine Rechte und Pflichten aussehen,und womit du rechnen musst,wenn du einmal keine Zeitungen ausgeteilt hast.
Verträge müssen eingehalten und erfüllt werden,und wenn du aus irgendeinem Grund einmal nicht austragen kannst,dann musst du das rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber melden oder für eine Ersatzkraft sorgen.
Ob die Höhe des geforderten Schadenersatzes allerdings berechtigt ist,kann man als Außenstehender nicht beurteilen.