GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

7 Antworten

Falls überhaupt eine Kleinreparaturklausel vereinbart sein sollte, griffe sie hier nicht, da die Rechnungsssumme den höchstens zulässigen Betrag je Einzelreparatur (100 EUR) erheblich überschreitet.

Eine Beschädigung bei vertragsgemäßem Gebrauch wäre beweispflichtig. Bestreitet eine solche und weist die Rechnung zurück.

Apolon  25.11.2016, 12:30

Eine Beschädigung bei vertragsgemäßem Gebrauch wäre beweispflichtig. Bestreitet eine solche und weist die Rechnung zurück.

Und was soll dies bringen.

Er hat den Auftrag erteilt und muss somit auch die Rechnung bezahlen!

albatros  28.11.2016, 00:34
@Apolon

Hat er nicht ...

Wenn ihr den Handwerker beauftragt habt, müsst ihr zahlen. Der richtige Weg wäre gwesn, es dem Vermieter zu melden, der hätte es dann richten lassen und bezahlen müssen. Ausser, ihr habt das Ding durch dagegen stoßen mit einem Gegenstand beschädigt.

TonksLaiya 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 07:39

Wir haben den nicht beauftragt. dass war  die Vermietung.

Wir haben auch definitiv mit nichts dagegen gestoßen.  Wir sind,  natürlich,  nur mit der Hand bei der normalen Benutzung dagegen gekommen und auch nur mit dem Finger :-D 

Was anderes kann man da ja eh nicht machen.Ich war auch noch nie “sauer“  auf das ding weil es bis dahin immer funktioniert hat.  also kein fingertobsuchtsanfall  oder so :-D

schelm1  24.11.2016, 10:42
@TonksLaiya

...oder vielleicht doch!?!

Denken Sie mal über den Wechsel in eine weniger, Ihre Ansicht nach   "schrottige" Behausung nach!?!

Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Soweit ist das geklärt.
Du hast den Techniker beauftragt, Du musst zahlen.

Normalerweise ist das Vermieter-Sache. Sowohl die Beauftragung als auch die Bezahlung. Bei "mutwilliger" Beschädigung sieht das natürlich anders aus. Ggf. übernimmt Deine Haftpflicht das.

albatros  28.11.2016, 00:35

Der Vermieter hat beauftragt ...

Apolon  25.11.2016, 12:26

 Ggf. übernimmt Deine Haftpflicht das.

Und weshalb soll dies seine Haftpflicht übernehmen.

Die Schadensursache ist doch gar nicht bekannt und außerdem ist es nicht Sache des Mieters die Reparatur in Auftrag zu geben, sondern der Hausbesitzer ist dafür zuständig.

Er hat nur eine Möglichkeit sich mit dem Hausbesitzer zu einigen.

... aber wie soll auf eine solche wirre und lange Frage eine Antwort kommen? Was bitte haben z.B. denn Risse damit zu tun?

Binde doch einfach ein Deinen Berater, für den sind doch solche Sachen Alltag und laut Frage geht es ja um einen Versicherungsfall.

Zudem leistet sich doch jeder Mieter genau aus solchen Gründen eine PH für so rd. 40 EUR/Jahr. Binde die einfach ein und gut ist.


versteht mich nicht falsch. aber das kommt davon, wenn man glaubt, mit billigangeboten von Elro etc. für kleines geld eine luxuswohnung bauen zu wollen...

gerade beim bauen kann man unheimlich viel geld versenken, das man dann hinterher nicht mehr auf den ersten blick wieder erkennt....

gerade bei mietwohnungen ist das natürlich eine schwierige angelegenheit. man will dem mieter natürelich ein schmankerl bieten, wie hier die videosprechanlage mit touchscreen.

das Problem bei solchen billigangeboten gerade im bereich gegensprechanlage ist, dass es oft nach wenigen jahren keine ersatzteile mehr gibt. das würde dann z.B. wenn in 5 oder 7 jahren noch mal so ein gerät kaputt geht, es schwerig werden könnte,. was passendes als ersatzteil zu bekommen.

lg, Anna

TonksLaiya 
Beitragsersteller
 24.11.2016, 07:31

Hey.  wir wohnen auch erst seit April dort.  Es sind auch schon zig Risse in den Wänden.  Ich finde es eine Frechheit,  uns dauernd die billige Verarbeitung in die Schuhe zu schieben.  wirkt hier nicht sowieso die Kleinreparaturklausel?

schleudermaxe  24.11.2016, 08:00
@TonksLaiya

... aber die greift doch nur, wenn sie vereinbart wurde. Schaue also bitte in die Urkunde. Viel Glück.

albatros  25.11.2016, 01:10
@schleudermaxe

Auch wenn vereinbart, dürfte sie nicht zur Anwendung kommen, da der Rechnungsbetrag den zulässigen Satz um das Fünffache übersteigt. Solltest du als Vermieter eigentlich wissen.

Peppie85  25.11.2016, 07:01
@TonksLaiya

ich möchte mich hier bei dir entschuldigen, nämlich dafür, dass ich den anschein erweckt habe, dir auch schuld in die schuhe zu scheieben....

ich schrieb lediglich über das allgemeine problem. das hilft dir jetzt bei deinem problem eher weniger. aber vielleicht kann man darauf aufbauen...

ich möchte an die aussage des "kollegen" der die gegensprechanlage gewechselt hat, errinnern. "das kommt öfter vor" das DARF eben bei einem solchen "hochwertigen" produkt nicht sein.

was die sache mit den kleinreperaturen angeht, das ist immernoch höchst umstritten. und bei einer derartig neuen immobilie, da sollte eigendlich nichts so schnell kaputt gehen.

du solltest dir auf jeden fall mal hilfe in form des mieterschutzbundes etc. holen. das wird sich lohnen...

lg, Anna