GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?
Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)
Ich freue mich auf eure Hilfe.
7 Antworten
Falls überhaupt eine Kleinreparaturklausel vereinbart sein sollte, griffe sie hier nicht, da die Rechnungsssumme den höchstens zulässigen Betrag je Einzelreparatur (100 EUR) erheblich überschreitet.
Eine Beschädigung bei vertragsgemäßem Gebrauch wäre beweispflichtig. Bestreitet eine solche und weist die Rechnung zurück.
Hat er nicht ...
Wenn ihr den Handwerker beauftragt habt, müsst ihr zahlen. Der richtige Weg wäre gwesn, es dem Vermieter zu melden, der hätte es dann richten lassen und bezahlen müssen. Ausser, ihr habt das Ding durch dagegen stoßen mit einem Gegenstand beschädigt.
Wir haben den nicht beauftragt. dass war die Vermietung.
Wir haben auch definitiv mit nichts dagegen gestoßen. Wir sind, natürlich, nur mit der Hand bei der normalen Benutzung dagegen gekommen und auch nur mit dem Finger :-D
Was anderes kann man da ja eh nicht machen.Ich war auch noch nie “sauer“ auf das ding weil es bis dahin immer funktioniert hat. also kein fingertobsuchtsanfall oder so :-D
...oder vielleicht doch!?!
Denken Sie mal über den Wechsel in eine weniger, Ihre Ansicht nach "schrottige" Behausung nach!?!
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Soweit ist das geklärt.
Du hast den Techniker beauftragt, Du musst zahlen.
Normalerweise ist das Vermieter-Sache. Sowohl die Beauftragung als auch die Bezahlung. Bei "mutwilliger" Beschädigung sieht das natürlich anders aus. Ggf. übernimmt Deine Haftpflicht das.
Der Vermieter hat beauftragt ...
Ggf. übernimmt Deine Haftpflicht das.
Und weshalb soll dies seine Haftpflicht übernehmen.
Die Schadensursache ist doch gar nicht bekannt und außerdem ist es nicht Sache des Mieters die Reparatur in Auftrag zu geben, sondern der Hausbesitzer ist dafür zuständig.
Er hat nur eine Möglichkeit sich mit dem Hausbesitzer zu einigen.
... aber wie soll auf eine solche wirre und lange Frage eine Antwort kommen? Was bitte haben z.B. denn Risse damit zu tun?
Binde doch einfach ein Deinen Berater, für den sind doch solche Sachen Alltag und laut Frage geht es ja um einen Versicherungsfall.
Zudem leistet sich doch jeder Mieter genau aus solchen Gründen eine PH für so rd. 40 EUR/Jahr. Binde die einfach ein und gut ist.
versteht mich nicht falsch. aber das kommt davon, wenn man glaubt, mit billigangeboten von Elro etc. für kleines geld eine luxuswohnung bauen zu wollen...
gerade beim bauen kann man unheimlich viel geld versenken, das man dann hinterher nicht mehr auf den ersten blick wieder erkennt....
gerade bei mietwohnungen ist das natürlich eine schwierige angelegenheit. man will dem mieter natürelich ein schmankerl bieten, wie hier die videosprechanlage mit touchscreen.
das Problem bei solchen billigangeboten gerade im bereich gegensprechanlage ist, dass es oft nach wenigen jahren keine ersatzteile mehr gibt. das würde dann z.B. wenn in 5 oder 7 jahren noch mal so ein gerät kaputt geht, es schwerig werden könnte,. was passendes als ersatzteil zu bekommen.
lg, Anna
Hey. wir wohnen auch erst seit April dort. Es sind auch schon zig Risse in den Wänden. Ich finde es eine Frechheit, uns dauernd die billige Verarbeitung in die Schuhe zu schieben. wirkt hier nicht sowieso die Kleinreparaturklausel?
... aber die greift doch nur, wenn sie vereinbart wurde. Schaue also bitte in die Urkunde. Viel Glück.
Auch wenn vereinbart, dürfte sie nicht zur Anwendung kommen, da der Rechnungsbetrag den zulässigen Satz um das Fünffache übersteigt. Solltest du als Vermieter eigentlich wissen.
ich möchte mich hier bei dir entschuldigen, nämlich dafür, dass ich den anschein erweckt habe, dir auch schuld in die schuhe zu scheieben....
ich schrieb lediglich über das allgemeine problem. das hilft dir jetzt bei deinem problem eher weniger. aber vielleicht kann man darauf aufbauen...
ich möchte an die aussage des "kollegen" der die gegensprechanlage gewechselt hat, errinnern. "das kommt öfter vor" das DARF eben bei einem solchen "hochwertigen" produkt nicht sein.
was die sache mit den kleinreperaturen angeht, das ist immernoch höchst umstritten. und bei einer derartig neuen immobilie, da sollte eigendlich nichts so schnell kaputt gehen.
du solltest dir auf jeden fall mal hilfe in form des mieterschutzbundes etc. holen. das wird sich lohnen...
lg, Anna
Und was soll dies bringen.
Er hat den Auftrag erteilt und muss somit auch die Rechnung bezahlen!