Glastür wegen Grill gebrochen! Wer zahlt?
Hallo zusammen,
nach einem Grill bei mir in dem Balkon, ist das innere Glas des Fenster zerrissen und einige Teile sind runter gefallen, aber das aussere Glas ist intakt! Muss ich als Mieter dies bezahlen? Zur Kenntnis: Ich habe keine Haftpflichtversicherung oder ähnliches. Wenn ja, wer weiss um wie viel es sich belaufen kann das Fenster(1,60 x 1,20) zu reparieren?
Danke im Voraus
VG
ALi
13 Antworten
Wenn Du eine Glasbruchversicherung unterhältst, kann diese den Schaden regulieren. Anderenfalls musst Du den Ersatz der Scheibe selbst bezahlen. Eine Haftpflichtversicherung kann Glasbruchschäden als Mietsachschäden nicht übernehmen, sie würde Dich auch an eine Glasbruchversicherung verweisen.
Versicherungstechnisch abschließend beantwortet, eine grobe Kostenabschätzung fehlt padesmos jedoch noch. Aber wer von uns ist schon Glaser ;-)
Nachdem Du nun schon weißt, was auf Dich zukommt, darf ich hier noch ein paar Dinge zu teilweise schlechten Antworten schreiben, die Du hier bekommen hast:
- Man kann das Austauschen einer gebrochenen Scheibe nicht mit der Kalkulation für ein neues Fenster gleichsetzen. Die (Massen-)-Produktion eines neuen Fensters in einer Fensterfabrik unterscheidet sich von der Handwerksarbeit Fenster neu verglasen vor Ort. Die Preisunterschiede können von Handwerker zu Handwerke sehr unterschiedlich sein. In Frage kommen: Schreiner, Glaser, Fenster-/Bauelementehändler, die eine solche Gelegenheit gerne nutzen, um Kontakt zu Hauseigentümern zu bekommen.
- Nicht Du wirst den Reparaturauftrag vergeben, sondern der Vermieter, es sei denn er beauftragt Dich explizit. Es geht hier um eine bestimmte Qualität, die der Vermieter als Ersatz evt. haben will.
- Bei einem Hitzebruch muss nicht unbedingt die Scheibe zuerst brechen, die der Hitze am nächsten ist.
- Haftpflichtversicherung zahlt Schäden,die man selbst verursacht hat. Genau dafür ist sie da. Selbstverständlich auch für Glasbruch an fremdem Eigentum. Hier liegt ein typischer Haftpflichtschaden vor, da etwas passiert ist, was weder vorsätzlich noch als grob fahrlässig einzustufen ist. Und es wäre ja noch schöner, wenn sie ausgerechnet bei Glasbruch nicht zahlen würde.
- Glasbruchversicherung zahlt üblicherweise nur Schäden an eigenem zerbrochenen Glas. Aber auch nur bestimmte Schäden mit bestimmten Ursachen und sie ist meist recht teuer. Man muss schon sehr genau überlegen, ob sich eine Glasbruchversicherung lohnen würde. Hat der Vermieter eine Glasbruchversicherung für das Haus, würde sie womöglich hier gar nicht eintreten, aber nachfragen kann man ja mal. Mit etwas Glück, hast Du dann nur einen Teil des Schadens zu zahlen.
- Als Vermieter würde ich mir von jedem Mieter vor Vertragsabschluss die Haftpflichtpolice vorlegen lassen und vertraglich die Zusicherung geben lassen, dass sie nicht gekündigt wird, allenfalls durch eine andere mind. gleichwertige ersetzt wird und dass ich informiert würde, falls die HPV von Seiten der Versicherung gekündigt wird.
Also erstens: Selber Schuld! Man Grillt nicht auf dem Balkon, deswegen ist das meistens auch laut Hausordnung verboten. Bezahlen wirst du es müssen, du hast es schliesslich kaputt gemacht!
Entweder die Haftpflicht - oder Du selbst. Eine Haftpflichtversicherung sollte man haben!
Was, wenn mal ein Tanklastzug wegen Dir in ein Haus fährt...?! Ich bin kein Freund von Versicherungen - aber eine HP ist fast schon Pflicht.
Hallo,
Die Haftpflichtversicherung wäre die einzige Möglichkeit den Schaden abzurechnen.
Da aber wie von dir geschrieben keine besteht,wirst du den Schaden selbst übernehmen müssen.Eine Fensterscheibe in der größe kann zwischen 80-500€ Kosten.
Bitte lerne für die Zukunft und schließe eine Haftpflichtversicherung ab. Die Versicherung sollte für jeden das absolute minimum an Versicherungsschutz sein!
Eine Fensterscheibe in der größe kann zwischen 80-500€ Kosten.
Für 500 Euro kriegst Du ein komplettes Alu-Fenster in der Größe (allerdings ohne Montage). Nur mal so nebenbei.
Zzgl. MwSt. natürlich.
Einzig korrekte Antwort !