Sattel von RB kaputt wer zahlt?
Ich war mit meiner Schwester ausreiten und wir haben beide eine RB. Da im Wald auf einem Waldweg Arbeiter waren die Bäume gefällt haben sind wir abgestiegen und wollten vorbei führen. Wir waren noch etwas weiter weg als die RB von meiner Schwester sich erschrickt und los rennt. Dabei fällt der Sattel runter und geht kaputt. Warum wissen wir nicht genau und richtig drauf gemacht war er auch, da ich es mir auch nochmal angeschaut habe als meine Schwester gesattelt hatte. Aufjedenfall braucht das Pony jetzt einen neuen Sattel. Die Frage ist jetzt wer zahlt das? Könnten wir das unserer Haftpflicht melden und die zahlt das dann?
5 Antworten
Wenn meinen Reitbeteiligungen so etwas passiert, bin ich immer froh und dankbar, wenn ihnen nichts passiert ist. Was interessiert mich ein kaputter Sattel......... Für Geld gibts einen Neuen. Und wenn ein Gurt reisst, dann ist das alleine meine Schuld, denn sie sind noch zu unerfahren um das zu beurteilen, auch wenn beide schon über 20 sind.
Sag Deinen Eltern, dass sie das der Versicherung. melden sollen, und wenn sie nicht bezahlt, dann hab ich wohl Recht gehabt denn "Eigentum verpflichtet". Frage Deine Eltern was das bedeutet.
Hallo,
vergessen nachzugurten? Gurt gerissen?
Wenn der Sattel korrekt veschnallt war und nichts gerissen ist dann fällt ein Sattel nicht runter nur weil das Pferd mal losschießt. Es kann sein, dass der Sattel rutscht, ja, klar, wenn das Pferd buckelt, aber dass der Sattel runterfällt ... hm ... Das muss ja der Gurt aufgegangen oder gerissen sein.
Aber okay ... passiert ist passiert.
Wer das zahlt ist schwierig ...
Deine Haftpflichtversicherung zahlt ja Schäden, die du am Eigentum Dritter verursacht hast. Aber ob das hier greift?
Hier ist halt auch immer der Faktor 'Tier' mit im Spiel.
Meldet es einfach mal eurer Haftpflicht - mehr als ablehnen können die nicht und dann könnt ihr ja - je nach Begründung - dann weiterschauen.
Die Haftpflicht des Pferdes greift hier meiner Meinung nach nicht. Die würde greifen wenn deiner Schwester was passiert wäre bei einem Sturz. Aber wenn der Sattel des Pferdes kaputt geht? Ich glaube nicht.
Schwierig ... ganz schwierig ...
Also ich habe auch eine RB ich bin auf dem Sandplatz reiten gegangen mein das Pferd riss den Kopf vorne runter und der Zügel ist durchgerissen. Die Besitzerin des Pferdes fettet Sattel und Zaum ein und pflegt es auch wir haben uns darauf geeinigt das sie 3/4 zahlt und ich habe darauf bestanden auch was dran zu geben weil ich den Zaum vor dem reiten ja auch hätte kontrollieren können. Wir haben die kosten unter uns aufgeteilt , also je nach dem wer bei euch für die Pflege von Sattel und Zaum verantwortlich ist sollte wenigstens etwas daran Zahlen. Falls sie das nicht will solltest du auf jeden fall mal die Versicherung fragen ob sie es übernehmen. Falls sie das nicht macht wirst du wohl oder übel den Schaden selbst bezahlen müssen. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Leider nein. Ihr bleibt auf dem Schaden sitzen.
Der Sattel kann nicht richtig drauf gewesen sein ! denn ein Sattel, der richtig und Fest sitzt, fällt nicht einfach runter.
Ich glaube nicht das das die Versicherung zahlt- fragen könnt ihr aber. Was sagt denn die Besi ? wenn sie es nicht bezahlen will wird ihr auf den Kosten sitzen bleiben.
Ich denke ihr wißt nicht genau warum der Sattel runter gefallen ist?
Kaputte Riemen kann man reparieren und auf so etwas kontrolliert man bei jedemSattel die Ausrüstung.
Solche Probleme sind für mich der Grund keine RB haben zu wollen, da geht was kaputt durch falschen Gebrauch und dann will es keiner gewesen sein und als Pferdebesitzer bleibt man auf den kosten sitzen.
Wie genau wissen wir nicht das ging alles ziemlich schnell. Wir haben uns danach den Sattel angeschaut und gesehen das der Riemen vom Sattelgurt gerissen ist und deswegen der Gurt aufgegangen ist und der sattel runtergefallen ist.
Der Sattel ist ein Westernsattel und war richtig drauf denn der Riemen für den Gurt ist aufgerissen und deswegen ist er runtergefallen. Die Besi meinte eben das man einen neuen Sattel braucht und wir das der Versicherung melden sollen.