Hallo zusammen. Kann der Vermieter Fassadenreinigung auf den Mieter ummünzen?

6 Antworten

Hallo Dirksteffes 1980,

grundsätzlich darf der Vermieter nur die Betriebskosten auf die Mieter umlegen, die a) in der BetrKV §1 aufgeführt sind und b) ausdrücklich im Mietvertrag genannt sind.
Schau also mal zuerst in deinen Mietvertrag unter dem Punkt Nebenkosten, auch unter "sonstige Nebenkosten" muss konkret benannt sein, um welche und in welcher Höhe es sich hier handelt. [hier ist z.B. Reinigung der Regenrinne möglich, Fassadenreinigung nicht]
Steht dort nichts zu einer Fassadenreinigung, bist du in jedem Fall raus aus der Nummer, steht dort etwas dazu, so kannst du das anfechten, denn:

Eine Fassadenreinigung gehört üblicherweise nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten, da sie den Instandhaltungskosten zugeschrieben werden, in der BetrKV konkretisiert:

§ 1 Betriebskosten
BetrKV ( Betriebskostenverordnung )

(2) Zu den Betriebskosten gehören nicht: 1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten), 2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).  Darüber hinaus kann ich nur jedem Mieter empfehlen, in den Mieterschutz einzutreten, die Beiträge sind gering aber die Beratung in Streitfällen gut.
Vermieter sind beim Vermieterbund "Haus und Grund" gleichwohl gut aufgehoben, denn das Mietrecht mit seinen ewigen Neuerungen kompliziert.



 

Außer der Mieter ist schuld meinst du?! Er unterstellt mir halt durch falsches lüften der Wohnung wäre seine Fassade mit Schwarzschimmel befallen! Absoluter Irrsinn , nur interessiert mich ob es da ein Schlupfloch gibt, indem er es doch auf mich übertragen kann.

Was der Vermieter dann erst mal beweisen müsste.

Die Fassade gehört nicht zur Wohnung. Deren Reinigung ist also Vermietersache, incl. deren Kosten. An der Fassade auftretender Algenbefall oder Schimmel kann nicht durch mangelnde Lüftung der Wohnung entstehen. Das ist Unsinn. Der Vermieter müsste das beweisen, geht aber rein physikalisch schon nicht. Er wird wohl nicht den Anstrich gewählt haben, der das verhindert.

.... wenn denn die mietvertraglichen Vereinbarungen dies hergeben, wird er können, fürchte ich. Schaue also in die Urkunde und bedenke, Reinigung der Regenrinne kann er ja auch, so jedenfalls die Gerichte hier bei uns. Viel Glück.

Eine Dämmung schon eine Reinigung nicht.