Saftige Rechnung von SIXT wegen Nichttankens obwohl nicht im Mietvertrag
Hallo,
ich habe einen Transporter bei SIXT gemietet, bekam den vollgetankt und habe ca. 1/4 davon verbraucht. Beim zurückbringen schaute ich auf den Mietvertrag und die Reservierungsbestätigung ob ich selber tanken muss. Da stand nichts davon. Also habe ich ihn zurückgebracht. Ich sollte eigentlich nur 40€ zahlen. Jetzt sind daraus 126€ geworden. Die Rechnung habe ich noch nicht, aber ich vermute es ist wegen dem 1/4 Tank. Aber es steht nichts im Mietvertrag davon, auch nichts in der Bestätigung und bei der Online Reservierung stand auch nichts. Dürfen die das überhaupt? Da kann ich doch Widerspruch einlegen oder nicht?
6 Antworten
Hi Tyvan,
hier der Auszug aus den AGB der Sixt AG. Darüberhinaus ist es bei jeder Autovermietung (weltweit) so, wenn nicht explizit anders geregelt (z.B. durch eine Inklusive-Leistung wie 1. Tank inklusive o.ä.), dass die Benzinkosten IMMER vom Kunden bezahlt werden MÜSSEN. Das wäre ja sonst ein schönes Verlustgeschäft für die Vermietbranche, die kriegen das Benzin ja auch nicht umsonst. Und es ist auch so, dass nun ein Mitarbeiter sich darum kümmern muss, dass der 3/4 Tank wieder mit 1/4 zusätzlich befüllt werden muss. Personal, Logistik, Abrechnung, Benzinkosten, Rechnung an Sie...usw... das kostet alles und dafür fällt auch eine separate Service-Gebühr an. Also aus meiner Sicht ist das alles berechtigt. Einen Einspruch halte ich für verschwendete Zeit...
SIXT AGB gibt es unter: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf
Allgemeine Vermietbedingungen.
8.12 Seite 2 QM-RD A: Fahrzeugzustand, Reparaturen, Betriebsmittel 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend und fachgerecht zu behandeln, alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln, insbesondere die regelmäßige Prüfung des ausreichenden Motorölstandes, fällige Inspektionen, zu beachten und regelmäßig zu prüfen, ob sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen. 2. Wird während der Mietzeit eine Reparatur des Kilometerzählers oder eine Reparatur zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges oder eine vorgeschriebene Inspektion notwendig, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zu voraussichtlichen Reparaturkostenhöhe von 100 EUR beauftragen.
Dem Mieter wird das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht vollständig betankt zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Tarife in Rechnung stellen. Die jeweils gültigen Tarife sind in den Sixt-Stationen erhältlich.
Bei Mietverhältnissen mit einer Dauer von mehr als 27 Tagen hat der Mieter die Kosten bis zu einer Höhe von 8% der jeweiligen Monatsmiete (netto) zu tragen, die für die Beschaffung von Nachfüllflüssigkeiten (insbesondere Motoröl und Scheibenreiniger sowie Scheibenfrostschutzmittel) anfallen, falls während der Mietzeit ein Nachfüllen dieser Flüssigkeiten notwendig wird.
- Soweit Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,49t mit einem AdBlue®-Tank ausgestattet sind, wird dem Mieter das Nutzfahrzeug ab 7,49t mit vollem AdBlue®-Tank übergeben. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht mit einem vollständig betankten AdBlue®-Tank zurückgegeben, wird die Vermieterin dem Mieter die Kosten für die Betankung zuzüglich einer Servicegebühr gemäß der bei Anmietung gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Die gültige Preisliste liegt in der Station aus.
- Bei der Anmietung von Nutzfahrzeugen mit AdBlue®-Tank hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der AdBlue®-Tank stets hinreichend gefüllt ist. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit begangene Verstöße gegen die vorstehende Verpflichtung; der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Ansprüchen, die Behörden oder sonstige Dritte gegen die Vermieterin wegen Nicht-Betankung des AdBlue®-Tanks geltend machen, insbesondere von Buß- und Verwarnungsgeldern frei.
Beste Grüße...
Dass man ein gemietetes Fahrzeug vollgetankt bekommt und auch so wieder zurückgibt ist erstens allgemein bekannt und steht garantiert so auch im Mietvertrag, du hast es wahrscheinlich überlesen.
Nicht überlesen. Ich Idiot habe die AGB noch nicht mal angeschaut. Hab sogar noch überlegt ob ich den Mann an den Thresen nicht noch mal fragen sollte. Hab es natürlich nicht getan. Angepisst bin ich trotzdem, 56€ Zusätzlich sind der Hammer. Ich hatte noch 11km Zusatz, also ca. 3€ mehr, also ca. 53€ Betankungsgebühr. Das ist einfach Wahnsinn.
Außerdem musst du natürlich noch die Dienstleistung des Betankens selbst bezahlen.
Na das wundert mich gar nicht. Ja hab es gerade gesehen, nur leider werden die Preise nicht genannt. Die sollen bei der Station irgendwo aushängen. Aber 80€???? 1/4 Tankverbrauch entspricht bei einem 75Liter Tank ca. 30€ Diesel. Die berechnen mir 56€ Betankgungsgebühr. Die spinnen doch.
Das findet sich in den allgemeinen Vermietbedingungen aller Mietwagenfirmen. Außerdem sollte man meine, dass sich das mittlerweile rumgesprochen hat (aber bei Dir wohl noch nicht).
Wenn du das auto voll getankt bekommen hast musst du es auch voll getankt zurück geben.nennt sich stillschweigende vereinbarung und muss nicht erwähnt werden.ist ja logisch.lese mal.die agbs allgemeine geschäftsbedingungen von sixt geben auch infos
Das stand garantiert überall. Sowohl online bei der Reservierung als auch in den Mietbedingungen und auf deinem Mietvertrag. Ich bin Dauerkunde bei Sixt.
Das steht unter Punkt drei, ganz, ganz oben in den AGB! www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf