Dürfen meine Eltern etwas das ich mir gekauft habe zurückgeben und das Geld davon behalten?

11 Antworten

Du hat Dich aber selbst auch ziemlichunvernünftig verhalten ... Du hast entgegen des Verbots etwas gekauft das vom Preis her weit über dem normalen Taschengeld liegt .. natürlich steht dir das Geld wieder zu .. aber vielleicht solltest Du deswegen mit Deinen Eltern das Gespräch suchen, die mit sich vom einbehalten des Geldes eine "erzieherische Wirkung" verprechen ....

thedreamer2000 
Beitragsersteller
 04.02.2017, 11:44

Nein es war nie verboten nur als ich es zuhause hatte fanden sie es blöd

frodobeutlin100  04.02.2017, 13:15
@thedreamer2000

Zitat:

etwas gekauft das meine Eltern nicht wollten das ich kaufe.

.....

das nennt sich Taschengeld § 110 im BGB. Verträge sind schwebend unwirksam, dh. wenn die Eltern dem Kauf widersprechen, muß der Händler das zurücknehmen.

Kommt auf das Alter an, 120 € sind nicht wenig & gehen darüber hinaus, was man üblicherweise vom Taschengeld allein kaufen darf wie mal eine Tafel Schokolade oder eine CD

thedreamer2000 
Beitragsersteller
 05.02.2017, 16:26

Bin 17, dass sie es zurückgegeben haben ist ja Ok nur ich will mein Geld wieder😬

Deine Eltern dürfen meiner Meinung nach von dir gekaufte Gegenstände zurückbringen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind. Kinder dürfen sich nicht einfach alles kaufen, worauf sie Lust haben, auch wenn sie das Geld dazu haben.

Das Geld allerdings dürfen deine Eltern nicht behalten, es ist deines.

Ich komme jetzt nicht mit Paragrafen, denn ihr wollt euch wohl kaum vor Gericht streiten. Ich betrachte es daher von der moralischen Seite.

Du bist also 17 Jahre alt, heißt in weniger als einem Jahr kannst du selbst entscheiden was du kaufen willst und haftest damit auch alleine für Verträge, die du abschließt. Die Jugendzeit ihres Kindes sollte von den Eltern effektiv genutzt werden, um das Kind am Umgang mit Geld und die Verantwortung zu gewöhnen. 

Wenn Mami und Papi bei einem 17jährigen und 120 Euro meinen hier einzugreifen, so sehe ich eben kein Heranführen an diese o. g. Verantwortung und dem Umgang.

Zurückbringen dürfen sie. Das zurückerhaltene Geld für Dich verwahren, bis Du volljährig bist dürfen sie. Das Geld für sich selber verwenden dürfen sie nicht.