Sachen maßlos überteuert Verkaufen

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Solange Du keine Monopolstellung hast, kannst Du Deine Preise frei festsetzen - schließlich ist ja niemand gezwungen, bei Dir zu kaufen. Das nennt sich Privatautonomie.

Der hier einige Male erwähnte § 138 BGB setzt zwingend die Ausnutzung einer Zwangslage etc. voraus. Im normalen Geschäftsverkehr findet dieser Paragraph keine Anwendung. Er ist insbesondere keine Anspruchsgrundlage, wenn jemand im Nachhinein feststellt, dass er beim Kauf zuviel bezahlt hat, weil er sich nicht im Vorfeld über die üblichen Preise informiert hat.

RobertLiebling  24.04.2015, 08:40

Auch mal gelesen, was darin steht?

Wo ist die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines Anderen?

Kann man machen, wenn du jemanden findest der es kauft! Ist nicht illegal.

Probier es - es hat schon mal einer bei ebay eine angefangene Tüte Milch verkauft....

Das ist doch etwas unfair - oder ?!

Solche "Dumme" gab es vielleicht früher einmal, aber heutzutage

sind die meisten Käufer sehr preisbewußt u. aufgeklärt.

Da wirst du eher Pech haben.