Sachen maßlos überteuert Verkaufen
Hallo,
folgendes theoretisches Szenario: Ich habe ein Haus das einen Wert von € 300.000 hat. Ich stelle es ins Netz und biete es um € 700.000 an. Irgendein dummer sieht das Angebot und schlägt zu.
Kann er mich im Nachhinein dafür belangen, dass ich ihm das Haus viel zu teuer verkauft habe? Oder liegt das in seiner eigenen Verantwortung?
Ich habe das Haus jetzt nur mal als Beispiel genommen. Es geht mir darum, einfach irgendwelche Gegenstände die ich habe total überteuert anzubieten, zB Fahrrad, Fernseher, Uhr,...
Wenns jemand kauft ists natürlich super für mich denn um das Geld kann ich mir die gleiche Sache nochmal kaufen und hab dabei Gewinn gemacht. Wenns niemand kauft ists auch kein Problem da ich die Sache ja sowieso nutze.
11 Antworten
Solange Du keine Monopolstellung hast, kannst Du Deine Preise frei festsetzen - schließlich ist ja niemand gezwungen, bei Dir zu kaufen. Das nennt sich Privatautonomie.
Der hier einige Male erwähnte § 138 BGB setzt zwingend die Ausnutzung einer Zwangslage etc. voraus. Im normalen Geschäftsverkehr findet dieser Paragraph keine Anwendung. Er ist insbesondere keine Anspruchsgrundlage, wenn jemand im Nachhinein feststellt, dass er beim Kauf zuviel bezahlt hat, weil er sich nicht im Vorfeld über die üblichen Preise informiert hat.
Auch mal gelesen, was darin steht?
Wo ist die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines Anderen?
Kann man machen, wenn du jemanden findest der es kauft! Ist nicht illegal.
Probier es - es hat schon mal einer bei ebay eine angefangene Tüte Milch verkauft....
Das ist doch etwas unfair - oder ?!
Solche "Dumme" gab es vielleicht früher einmal, aber heutzutage
sind die meisten Käufer sehr preisbewußt u. aufgeklärt.
Da wirst du eher Pech haben.