Hausverkäufer lässt alles zurück
Hallo, wir haben ein haus gekauft (gebraucht) und nächste Woche ist Übergabe. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, das alle beweglichen Gegenstände, außer Brennstoffvorräte, nicht mitverkauft sind. Nun zu meiner Frage. Da es ich um ein großes Grundstück handelt und ein altes Haus liegt so allerhand herum (z.B. alte Fenster und Türen auf dem Dachboden, Farbeimer mit Resten..etc.) Nun sagte uns der Verkäufer, er nimmt die alten sachen nicht mit und entsorgt sie auch nicht. Wir möchten aber nicht seinen ganzen alten Mist entsorgen, da wir dafür einen Container bräuchten. Wie verhält man sich jetzt, welche Rechte hat man? Danke für Antworten
20 Antworten
hallo lamarine+++++++++ich habe vor Jahren das gleiche Problem wie folgt erfolgreich gelöst: -neue Anschrift Verkäufer ermittelt -preisgünstiges Fuhrunternehmen telefonisch beauftragt auf Rechnung dieses xy mit genauer Adresse die Lieferung durchzuführen -dem Transporteur habe ich geholfen beim Auf- laden und ihm dafür noch 50 E in die <hand gedrückt -nie mehr was von dem Verkäufer gehört. Auf meine Frage telef. an den Transporteur einige Tage später erfuhr ich dass er dort abgeladen hat und sein Geld bekam -allerdings musste er etwas nachhelfen mit der Aussage "kein Geld ? dann kippe ich alles vor dieHaustür"
Mietvertrag durchgucken und den vorherigen Miter anrufen, er soll seine Sachen gefälligst abholen.
Lesen! Es ist keine Mietsache!
Ihr seid in Recht. Er muss das entsorgen. Es steht eindeutig im Vetrag.("Im Kaufvertrag wurde vereinbart, das alle beweglichen Gegenstände, außer Brennstoffvorräte, nicht mitverkauft sind.") Sprich ihn an und zeig ihm das.
Ich werde wohl die Notarin nochmal anrufen. Mir fällt ein wird hatten abgemacht, das Haus wird besenrein übergeben. Leider ist es nicht so mit Zähne zusammenbeißen getan, ich sagte ja containerweise Müll und wir müssen renovieren und können uns nicht noch damit aufhalten.
Da der Kaufpreis in der Regel über Notaranderkonto gezahlt wird, kannst Du einen Teil einbehalten und den Alteigentümer in Verzug setzen. Kommt er seiner Räumungsverpflichtung nicht nach, kannst Du mit dem Einbehalt die Räumung des Objekts und Grundstück finanzieren. Unterhalte Dich diesbezüglich mit dem Notar. Es handelt sich um eine Vertragsstörung, die mit dem Einbehalt und der Verzugssetzung geheilt werden kann.
davon geht man doch eigentlich aus, oder? er kann nicht nur das mitnehmen, was er möchte und den rest behalten wir...
Was verstehst Du Schlauberger den unter Besenrein?
Wo steht denn, dass er zur Räumung verpflichtet ist? Ich lese davon nix..