Sachbeschädigung - wie Schadenersatz einfordern?

7 Antworten

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Wenn die Identität der beiden bekannt ist sollten Sie zum einen bei der Polizei gegen beide Strafantrag wegen Sachbeschädigung nach § 303c i. V. m. § 300 StGB stellen und anschließend als Geschädigter bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Mitteilung über den Ausgang des Verfahren gem. § 406d Abs. 1 StPO stellen.

Zivilrechtlich liegt hier eine Gesamtschuldnerische Haftung vor. Sie können sich also an den solventeren der beiden Täter halten. Sie sollten jedoch nicht aus dem Auge verlieren, dass es wichtig ist gegen beiden vollstreckbare Titel zu erzielen.

Denken Sie auch daran, dass Sie im Falle einer Auseinandersetzung vor einem Richter den Schaden nachweisen müssen und hier auch angehalten sind, eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden.

Und bedenken Sie auch, dass Sie nur dann Geld sehen werden, wenn es auch etwas zu holen gibt,

Normalerweise müsste ich Ihnen einen Rechtsanwalt empfehlen (ggf. drauf achten bei der Beauftragung die Hebegebühr durch getrennte Zahlungen zu vermeiden),

Bei einem zerkratzen Auto ist erfolgt die Beweissicherung zum einen durch das Schadensgutachen eines vereidigten Sachverständigen, denn nur dieser kann eine etwaige Wertminderung und auch den Nutzungsausfall festlegen und ist darüberhinaus eine unabhängige Person. 

Pauschal anerkannt ist eine Auwandspauschale in Höhe von 30.- € für Briefverkehr, Telefonkosten, Fahrkosten, etc.

Diese Nebenkosten, die auch immer bei 1000.- € liegen, sind von den Tätern zu erstatten.

Reparaturkosten sind natürlich zu übernehmen.

Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichten steht Ihnen überdies Nutzungsausfall zu.

Üblicherweise wird der Rechtsanwalt sich bei beiden melden, seine Vertretung anzeigen und das Gutachten vorlegen sowie eine vorläufige fiktive Zahlung des Nettoschadens, nebst Wertminderung, der Gutachterrechnung, seines Honorars und der Aufwandspauschale verlangen.

Hallo Losthope,

ich versuche deine Frage mal meiner Rechtsansicht nach zu beantworten. Weil dein Fall relativ einfach geschildert ist, spare ich mir vertiefende Ausführungen. Soetwas ist allerdings fehleranfällig, insb. weil eine Veränderung des Sachverhalts zu anderen Rechtslagen führen kann.

Wenn zwei Personen dein Auto zerkratzen, begehen sie eine Sachbeschädigung gem. § 303 I StGB. Haben sie die Tat gemeinschaftlich begangen, dann in Mittäterschaft §§ 303 I, 25 II StGB. Ich Gehe hier von einer mittäterschaftlichen Begehung aus. Vorischt: ein "mitgehangen - mitgefangen" gibt es nicht. Sollte also nur einer tatsächlich gehandelt haben und der andere sicher überhaupt nichts getan haben, so hat er sich auch keiner Sachbeschädigung strafbar gemacht.

Zivilrechtlich führt das zu Schadensersatzansprüchen aus "unerlaubter Handlung" (Deliktsrecht). Das sind insb. die § 823 I und § 823 II i.V.m. § 303 I StGB. Eine detaillierte Prüfung möchte ich mir hier gerne sparen, da sie recht offensichtlich verwirklicht wurden.

Handeln mehrere gemeinschaftlich, führt das zu einer durch Gesetz angeordneten gesamtschuldnerischen Haftung vgl. § 840 I und § 421 I BGB. Auch auf § 830 BGB sei kurz verwiesen.

Folge ist, dass die beiden Gesamtschuldner sind, d.h. sie schulden die Leistung so, dass jeder von ihnen die ganze Leistung zu bewirken verpflichtet ist. Die Leistung kann aber natürlich nur einmal gefordert werden. Erfüllt der inanspruchgenommene Gesamtschuldner die Forderung, so hat die Erfüllung gesamtwirkung § 422 I BGB.

Das heißt: Ja der gesamte Schaden kann auch von einem (z.B. dem solventen Schädiger) verlangt werden. Im Innenverhältnis zwischen den Gesamtschuldnern kommt es dann zu Freistellungs-/Ausgleichsansprüchen. Aber ich denke das kann hier egal sein. Ein Gesamtschuldner kann dem Gläubiger jedenfalls nicht entgegenhalten, er solle sich vorrangig an den anderen Gesamtschuldner halten.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Die Antwort erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit/Vollständigkeit.

Viele Grüße, JS

Ich würde eine Anzeige bei der Polizei machen!

LostHope85 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 21:56

Danke, das überlegen wir uns derzeit noch

tanteemmi  29.05.2016, 21:59
@LostHope85

Warum? Mit dem KUSCHELKURS, vonwegen wir versuchen es mal ohne Polizei, kommt ihr glaub ich nicht weiter.

Du (bzw. alle, die hier antworten) musst klar trennen zwischen Strafrecht und Zivilrecht.

Im Strafrecht geht es nur darum, dass die Täter vom Staat für begangene Straftaten bestraft werden. Hier liegt eindeutig eine Sachbeschädigung vor, § 303 StGB. Diese ist ein Antragsdelikt, wird also von der Staatsanwaltschaft nur verfolgt, wenn ihr einen Strafantrag stellt (§ 303c StGB).

Deine Frage bezieht sich aber nicht auf das Strafrecht, sondern auf das Zivilrecht. Durch das Stellen eines Strafantrags würdet ihr den Schaden noch nicht ersetzt bekommen. Und jetzt zu deiner konkreten Frage:

Die beiden haben sich schadensersatzpflichtig gemacht, indem sie das Auto zerkratzten. Die Pflicht, Schadensersatz zu zahlen, bzw. euer Anspruch auf Schadensersatz, ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB.

Ihr müsst aber nicht jeden von den beiden anschreiben. Bei der Beantwortung deiner Frage muss man eigentlich nur § 830 BGB lesen:

"Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat."
Diese Regelung bedeutet, dass jeder der beiden gesamtschuldnerisch haftet. Ihr könnt also von jedem der beiden die volle Schadenssumme fordern. Den Ausgleich müsst nicht ihr vornehmen, sondern die beiden müssen das tatsächlich unter sich regeln.

Schreibt also am besten einen der beiden an und fordert euer Geld ein. Sollte der nicht zahlen wollen, könnt ihr das ja noch bei dem anderen versuchen. Ihr solltet den beiden klarmachen, dass ihr im Falle des Nichtzahlens sowohl Strafantrag stellen als auch eine zivilrechtliche Klage anstrengen werdet, die für die beiden noch deutlich teurer als nur der Schaden wäre.

Ich wünsche jedenfalls viel Erfolg!

Xipolis  29.05.2016, 22:22

Wobei sie die Schadenshöhe nachweisen müssen.

Ihr müsst sie zuerst zivilrechtlich verklagen. Dann kriegt ihr Schadensersatz.

LostHope85 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 21:58

Soweit ich weis ist das nicht unbedingt notwendig. Machen wir aber falls die beiden nicht zahlen sollten.

Xipolis  29.05.2016, 22:30
@LostHope85

LostHope85,

erwägen ob nicht doch ein RA genommen werden soll, dann macht er diese Schritte für Euch.

Ansonsten Schadensgutachten durch unabhängigen Sachverständigen (bsp. Dekra)  anfertigen lassen.

Sobald das Gutachten nebst Rechnung vorliegt, die Gegenseite auffordern, vorläufig den Nettoschaden, nebst Wertminderung, Gutachterrechnung und 30.- Aufwandspauschale zu zahlen.

Falls Ihr reparieren lasst, anschließend die Gegenseite auffordern eine etwaige Netto-Differenz aus der Rechnung nachzuzahlen, sowie auf jeden Fall die Rechnungs-MwSt. und entweder die Mietwagen-Rechnung oder den Nutzungsausfall zu erstatten (bsp. VW Touran - Gruppe F - 50.- € pro Tag).

LostHope85 
Beitragsersteller
 29.05.2016, 23:11
@Xipolis

Hallo Xipolis,

nochmals danke für Deine Hilfe.

Die beiden Täter sind noch relativ jung, waren wahrscheinlich betrunken und haben eine Dummheit begangen. Wir wollen das Ganze nicht unnötig aufblasen und es erst ohne Anwalt versuchen um die Kosten möglichst gering zu halten. Es wird auch schwer zu bestreiten sein dass sie den Schaden verursacht haben da sie von einem Polizisten in Zivil dabei beobachtet worden sind. Deshalb gehe ich auch davon aus dass sie dafür aufkommen.