Rundfunkgebühren bei briefkastenadresse?

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Nach der gesetzlichen Regelung wird als Inhaber einer Wohnung vermutet, wer dort gemeldet ist. Da du dort mit einem Nebenwohnsitz gemeldet bist, giltst du als Wohnungsinhaber. Diese Vermutung kannst du aber widerlegen. Die einfachste Widerlegung wäre, wenn du nachweist, dass für die dortige Wohnung schon ein anderer zahlt. Dafür müsstest du den Namen und dessen Beitragsnummer angeben. Eine andere Möglichkeit, die aber nur für die Zukunft wirkt: Du solltest möglichst sofort deinen Nebenwohnsitz, den du ja offensichtlich nicht brauchst, denn du wohnst dort ja nicht, bei der Meldebehörde abmelden. Mit der Abmeldebestätigung kannst du gegenüber dem Beitragsservice den erforderlichen Nachweis führen.

bingobong 
Beitragsersteller
 19.04.2014, 15:26

geniale antwort. vielen dank.

Wenn Du dort gemeldet ist, liegt es nahe, dass Du dort einen Haushalt hast. Hast Du den, musst Du auch Gebühren zahlen.

bin dort auch noch als Nebenwohnsitz gemeldet.

Damit hast du dort offiziell einen Wohnsitz, also einen Haushalt, also muss für den auch der Rundfunkbeitrag gezahlt werden.

Da du dort auch gemeldet bist, geht man davon aus, dass auch ein Haushalt da ist...!