Muss ich bei der Adresse, die mein Arbeitgeber von mir hat gemeldet sein?

4 Antworten

Das Meldewesen ist in den Meldegesetzen der Bundesländer geregelt.

Binnen einer Woche ab Einzug musst Du Dich bei dem zuständigen Meldeamt anmelden - und wenn es nur mit einem Zweitwohnsitz ist.

Tust Du dies nicht, riskierst Du ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro zzgl. Gebühren und Auslagen.

Besonders teuer wird es wenn Deine Eltern Dir eine falsche Bescheinigung ausstellen, dass Du noch zuhause wohnst. Solche eine falsche Bescheinigung kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Das alles hat natürlich mit dem Arbeitgeber nichts zu tun. Für den musst Du nur unter der Adresse erreichbar sein, die Du ihm gegeben hast und einen Wohnsitzwechsel unverzüglich mitteilen.

Scud09 
Beitragsersteller
 27.08.2015, 09:27

zunächst Danke!

alles hat natürlich mit dem Arbeitgeber nichts zu tun. Für den musst Du nur unter der Adresse erreichbar sein, die Du ihm gegeben hast und einen Wohnsitzwechsel unverzüglich mitteilen.

Mit dem Arbeitgeber an sich nicht, aber wie sieht es aus mit der Sozialversicherung und Rentenversicherung? Die haben ja schließlich dann auch die "nicht gemeldete Adresse".

NSchuder  27.08.2015, 09:29
@Scud09

Der Krankenkasse und dem Rententräger ist es auch relativ egal ob Du dort gemeldet bist oder nicht. Denen ist wichtiger dass die Zahlungen regelmäßig erfolgen.

Allerdings gleichen Behörden gerne mal die Daten untereinander bzw.mit den Meldeämtern ab und wenn dann eine Unstimmigkeit auftritt bist Du - wie vorstehend beschrieben - dran.

du musst dich ummelden - alles andere ist nicht richtig und du weisst ja selber das du dich um GEZ gebühren, müll etc. drückst - da kann auch dein einsatz bei den flüchtlingen nicht gezählt werden

Das  Problem ist, dass du Meldepflichtig bist egal wo du wohnst. du hättest die Wohnung gleich als Zweitwohnsitz anmelden müssen. Gehst zu zum Meldeamt wollen die den Mietvertrag sehen. Wenn der schon 5 Jahre alt ist gibt das Ärger. Zudem hohlt sich die Rundfunkgebührenzentrale die Daten vom Meldeamt. Auch die werden dann die 5 Jahre nachfordern und eine Rückwirkende Befreiung gibt es nicht, selbst wenn du als Student eigentlich befreit bist. 

kevin1905  27.08.2015, 10:23

Auch die werden dann die 5 Jahre nachfordern

Klappt aber nicht

  1. Ansprüche verjähren nach 4 Jahren
  2. Den Rundfunkbeitrag gibt es erst seit 2013.

Natürlich musst du dich nach den Meldegesetzen in der Wohnung, in der du wohnst, auch bei der Meldebehörde anmelden. Die Nichtanmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bedroht ist. Du solltest das in Ordnung bringen. Unser Staat kann nicht ordnungsgemäß funktionieren, wenn sich keiner an die Gesetze hält. Du musst jetzt nur noch entscheiden, ob du dich als rückwirkend oder als aktuell zugezogen meldest.