Colleon AG Hohrende Mahnungen nach kurzer Zeit?
Guten Tag
Ich habe vor ein paar Monaten eine Selbstauskunft auf selbstauskunft.de angefordert.
Ich habe vergessen 14,90€ zu bezahlen und dann eine 2te Mahnung erhalten in der 70 Euro gefordert werden von einer COLLEON AG.
Eine erste Mahnung gab es nie und über die Colleon AG liest man nichts gutes, aber Fakt ist das ich Leistungen bezogen habe und vergessen hab zu bezahlen nur muss ich tatsächlich 70 euro bezahlen obwohl ich keine erste Mahnung bekommen habe? Und dürfen die wirklich so hohrende Summen verlangen? Zudem wurde gleich drauf hingewiesen dass ich als nächstes 133 euro zahlen müsste falls nochmal abgemahnt wird.
Die 14.90 würde ich ja zahlen nur bin ich mir unsicher ob da nicht doch betrug hinter steckt da ich ja der Meinung bin eine Selbstauskunft im Jahr sei kostenlos.
3 Antworten
Der erste Fehler: Es heißt "horrende Summen".
Der zweite Fehler: Du hast die Auskunft nicht bei der Schufa selbst angefordert, sondern bei einem zweifelhaften "Dienstleister".
Der dritte Fehler: Du hast vergessen, die Rechnung zu bezahlen!
Was ich nun tun würde: Die Rechnung bezahlen, und falls möglich sowohl Colleon als auch selbstauskunft.de negativ bewerten. Dann so etwas geht gar nicht! Nicht mal eine Mahnung schicken, aber gleich Inkasso beauftragen.
Eine Selbstaufkunft bei der Schufa direkt ist einmal jährlich kostnlos, wenn Du dafür jedoch einen Dienstleister benutzt der die Auskunft für dich einholt, dann fallen dafür natürlich auch Kosten an.
Mahnungen MUSS der Dienstleister gar keine verschicken, es reicht das Du in Verzug gekommen bist.
Die hohen Kosten resultieren in der Regel davon, dass die Gebühren für Inkasso bis 500 Euro pauschal bei rund 50 Euro liegen, das kann also durchaus hinkommen mit deinen 70 Euro...
für mich wäre das eine überraschende Klausel nach § 305 b BGB ff. Ich würde mich auf einen Irrtum berufen nach § 119 BGB & nicht zahlen
Die Selbstauskunft erweckt den Eindruck, ein Link zum kostenlosen Schufa Portal zu sein. Das ist irreführend.
Widerruf des Vertrags mit Einschreiben & Rückschein
Ein Schreiben eines Onlineanwalts kann ich mal schicken
Ja ein schreiben wäre cool